Betriebszeiten des Flughafens Zürich. Darf der Kanton den Bund übersteuern?

ShortId
23.4391
Id
20234391
Updated
26.03.2024 20:47
Language
de
Title
Betriebszeiten des Flughafens Zürich. Darf der Kanton den Bund übersteuern?
AdditionalIndexing
48;52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In seinem Bericht 2016 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz (Lupo 2016) weist der Bundesrat den Landesflughäfen klar definierte Rollen zu: Die Landesflughäfen sind die nationalen Drehscheiben des internationalen Luftverkehrs; sie sind Bestandteil der Basisinfrastruktur der Schweiz und Teil des Gesamtverkehrssystems und sollen die Bedürfnisse des Marktes nach Flugverbindungen befriedigen können. Der Flughafen Zürich soll seine Rolle als eine der europäischen Drehscheiben des globalen Luftverkehrs auch in Zukunft wahrnehmen können, was für die Schweizer Volkswirtschaft von hoher Bedeutung ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 1: Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass im Kanton Zürich Unterschriften für die Initiative gesammelt werden. Kommt die Initiative formell zu Stande, wird der Kanton die materielle Gültigkeit prüfen. Der Bund äussert sich nicht dazu, bevor er vom Kanton zu einer Stellungnahme eingeladen worden ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 2: Die Öffnungszeiten des Flughafens Zürich sind gewährleistet. Aus dem Objektblatt des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich sowie aus dem genehmigten Betriebsreglement ergibt sich, dass der Flughafen für den Flugverkehr grundsätzlich täglich von 06.00 bis 23.30 Uhr geöffnet ist. Der Zeitraum zwischen 23.00 und 23.30 Uhr ist ausschliesslich für gegenüber dem Flugplan verspätete Starts und Landungen vorgesehen; diese sind ohne besondere Bewilligung zugelassen. Geplant werden dürfen Starts und Landungen indessen nur vor 23.00 Uhr.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das kantonale Flughafengesetz sieht vor, dass der Kanton Zürich auf eine siebenstündige Nachtruhe hinwirkt. Dementsprechend hat sich der Kanton in der Vergangenheit auch dafür eingesetzt, dass die Zahl der Verspätungen nach 23.00 Uhr möglichst tief bleibt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 3 und 4: Der Bundesrat kommentiert die Kommunikation der Kantone nicht. Er stellt allerdings fest, dass der Kanton Zürich regelmässig den bewilligungsfreien Verspätungsabbau bis 23.30 Uhr korrekt darstellt.</span></p></div>
  • <p>Im Kanton Zürich werden Unterschriften für eine kantonale Initiative gesammelt, die&nbsp;<span style="color:black;">die Durchsetzung einer 7-stündigen Nachtflugsperre zwischen 23.00 und 6.00 Uhr sowie umfassende Dokumentationspflichten durch den Flughafen Zürich vorsieht. Dazu soll der heute geltende bewilligungsfreie&nbsp;Verspätungsabbau zwischen 23.00 und 23.30 Uhr grundsätzlich nicht mehr zulässig sein. Einerseits stellt die Initiative einen Direktangriff auf den Drehkreuz-</span>Betrieb am Flughafen Zürich dar, der die wichtige kontinentale und interkontinentale Anbindung der Schweiz an die Welt nachhaltig schädigen würde. Andererseits stellt sich die Frage der Rechtswidrigkeit des Initiativtexts. Denn die Betriebszeiten des Flughafens von 06.00 – 23.30 Uhr sind abschliessend im Bundesrecht geregelt und im SIL Objektblatt festgehalten. Auf dessen Grundlage basiert das Betriebsreglement des Flughafens Zürich.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Bevölkerung herrscht immer wieder Verwirrung über die geltenden Betriebszeiten am Flughafen Zürich. So werden bspw. auf der Webseite des Bundesamt für Umwelt und des Kantons Zürich die Betriebszeiten mit 06.00 – 23.00 Uhr deklariert. Die dazwischen liegende Zeit wird als „Sperrzeit“ bezeichnet. Dies widerspricht den Festsetzungen in SIL und Betriebsreglement.</p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Aus diesem Grund bitte ich&nbsp;</span>den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Volksinitiative gegen übergeordnetes (nationales) Recht verstösst?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat, um die aktuell geltenden Betriebszeiten von 06.00 – 23.30 Uhr am Flughafen Zürich und die Interkontinentalverbindungen aus der Schweiz zu gewährleisten?&nbsp;</li><li>Wie steht der Bundesrat zur Einschätzung, dass der Kanton Zürich die Betriebszeiten falsch wiedergibt und somit die Bevölkerung über die effektiv gültigen Betriebszeiten irritiert?</li><li>Wie sollten nach Einschätzung des Bundesrats Bund und Kanton die Betriebszeiten kommunizieren, damit in der Bevölkerung Klarheit über das geltende Recht herrscht?</li></ul>
  • Betriebszeiten des Flughafens Zürich. Darf der Kanton den Bund übersteuern?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In seinem Bericht 2016 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz (Lupo 2016) weist der Bundesrat den Landesflughäfen klar definierte Rollen zu: Die Landesflughäfen sind die nationalen Drehscheiben des internationalen Luftverkehrs; sie sind Bestandteil der Basisinfrastruktur der Schweiz und Teil des Gesamtverkehrssystems und sollen die Bedürfnisse des Marktes nach Flugverbindungen befriedigen können. Der Flughafen Zürich soll seine Rolle als eine der europäischen Drehscheiben des globalen Luftverkehrs auch in Zukunft wahrnehmen können, was für die Schweizer Volkswirtschaft von hoher Bedeutung ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 1: Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass im Kanton Zürich Unterschriften für die Initiative gesammelt werden. Kommt die Initiative formell zu Stande, wird der Kanton die materielle Gültigkeit prüfen. Der Bund äussert sich nicht dazu, bevor er vom Kanton zu einer Stellungnahme eingeladen worden ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 2: Die Öffnungszeiten des Flughafens Zürich sind gewährleistet. Aus dem Objektblatt des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich sowie aus dem genehmigten Betriebsreglement ergibt sich, dass der Flughafen für den Flugverkehr grundsätzlich täglich von 06.00 bis 23.30 Uhr geöffnet ist. Der Zeitraum zwischen 23.00 und 23.30 Uhr ist ausschliesslich für gegenüber dem Flugplan verspätete Starts und Landungen vorgesehen; diese sind ohne besondere Bewilligung zugelassen. Geplant werden dürfen Starts und Landungen indessen nur vor 23.00 Uhr.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das kantonale Flughafengesetz sieht vor, dass der Kanton Zürich auf eine siebenstündige Nachtruhe hinwirkt. Dementsprechend hat sich der Kanton in der Vergangenheit auch dafür eingesetzt, dass die Zahl der Verspätungen nach 23.00 Uhr möglichst tief bleibt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 3 und 4: Der Bundesrat kommentiert die Kommunikation der Kantone nicht. Er stellt allerdings fest, dass der Kanton Zürich regelmässig den bewilligungsfreien Verspätungsabbau bis 23.30 Uhr korrekt darstellt.</span></p></div>
    • <p>Im Kanton Zürich werden Unterschriften für eine kantonale Initiative gesammelt, die&nbsp;<span style="color:black;">die Durchsetzung einer 7-stündigen Nachtflugsperre zwischen 23.00 und 6.00 Uhr sowie umfassende Dokumentationspflichten durch den Flughafen Zürich vorsieht. Dazu soll der heute geltende bewilligungsfreie&nbsp;Verspätungsabbau zwischen 23.00 und 23.30 Uhr grundsätzlich nicht mehr zulässig sein. Einerseits stellt die Initiative einen Direktangriff auf den Drehkreuz-</span>Betrieb am Flughafen Zürich dar, der die wichtige kontinentale und interkontinentale Anbindung der Schweiz an die Welt nachhaltig schädigen würde. Andererseits stellt sich die Frage der Rechtswidrigkeit des Initiativtexts. Denn die Betriebszeiten des Flughafens von 06.00 – 23.30 Uhr sind abschliessend im Bundesrecht geregelt und im SIL Objektblatt festgehalten. Auf dessen Grundlage basiert das Betriebsreglement des Flughafens Zürich.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Bevölkerung herrscht immer wieder Verwirrung über die geltenden Betriebszeiten am Flughafen Zürich. So werden bspw. auf der Webseite des Bundesamt für Umwelt und des Kantons Zürich die Betriebszeiten mit 06.00 – 23.00 Uhr deklariert. Die dazwischen liegende Zeit wird als „Sperrzeit“ bezeichnet. Dies widerspricht den Festsetzungen in SIL und Betriebsreglement.</p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Aus diesem Grund bitte ich&nbsp;</span>den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ul><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Volksinitiative gegen übergeordnetes (nationales) Recht verstösst?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat, um die aktuell geltenden Betriebszeiten von 06.00 – 23.30 Uhr am Flughafen Zürich und die Interkontinentalverbindungen aus der Schweiz zu gewährleisten?&nbsp;</li><li>Wie steht der Bundesrat zur Einschätzung, dass der Kanton Zürich die Betriebszeiten falsch wiedergibt und somit die Bevölkerung über die effektiv gültigen Betriebszeiten irritiert?</li><li>Wie sollten nach Einschätzung des Bundesrats Bund und Kanton die Betriebszeiten kommunizieren, damit in der Bevölkerung Klarheit über das geltende Recht herrscht?</li></ul>
    • Betriebszeiten des Flughafens Zürich. Darf der Kanton den Bund übersteuern?

Back to List