Unflexible EL. Ist der Bundesrat bereit, in der laufenden Revision nachzubessern?
- ShortId
-
23.4394
- Id
-
20234394
- Updated
-
26.03.2024 20:45
- Language
-
de
- Title
-
Unflexible EL. Ist der Bundesrat bereit, in der laufenden Revision nachzubessern?
- AdditionalIndexing
-
2836;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Angehörigen in der Sorge um ihre beeinträchtigten Nächsten einen wertvollen Beitrag leisten und er anerkennt das Bedürfnis von Menschen mit einer Behinderung nach einer freien Lebensgestaltung. Die Wegleitung über die Ergänzungsleistungen sieht Regelungen vor, die einer Konstellation, in welcher eine Person zeitweise im Heim und zuhause lebt, Rechnung tragen. Dabei kann pro Tag, der nicht im Heim verbracht und vom Heim nicht in Rechnung gestellt wird, 1/20 des Mindestbetrages der vollen Altersrente zu den Ausgaben hinzugefügt werden (Rz 3640.01 und 02 der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV). Mit dieser Regelung werden allerdings die Lebenshaltungskosten berücksichtigt, die ausserhalb einer Institution anfallen, nicht wie vornehmlich von der Interpellation gefordert die Pflege- und Betreuungskosten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2.-5. Kosten für Pflege und Betreuung werden bei den Ergänzungsleistungen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet. Dabei legt der Bund lediglich einen Rahmen fest. Die Zuständigkeit zur Umsetzung wie auch die Finanzierung in diesem Bereich obliegt den Kantonen. Eine dritte bundesrechtlich eingeführte hybride Berechnungsform, welche aus Elementen der Heim- und der Zuhauseberechnung und einer pro-rata-Anrechnung bestehen würde, würde weit in den Kompetenzbereich der Kantone hineinwirken. Die Mehrkosten würden ausschliesslich bei den Kantonen anfallen. Eine solche Bundesregelung würde deshalb im Widerspruch zum Prinzip der fiskalischen Äquivalenz stehen. Die Kantone sind jedoch im Bereich der Behindertenpolitik daran, solche Mischformen zu erproben und zu evaluieren. </span></p></div>
- <p>Bei den Ergänzungsleistungen (EL) wird unterschieden zwischen zuhause oder im Heim lebend. Diese strikte Zweiteilung schränkt Personen mit Anspruch auf EL, die sowohl im Heim als auch zuhause leben, ein und benachteiligt sie finanziell. Systembedingt stösst die EL-Berechnung bei diesen gemischten Wohnverhältnissen an ihre Grenzen. Einerseits wird die Wahlfreiheit der Betroffenen und ihrer Angehörigen massiv eingeschränkt und andererseits fehlt es an den Tagen zuhause an für die Betreuung und Pflege notwendigen EL-Geldern, wie Beispiele aus der Praxis zeigen: </p><p>Wo erwachsene Kinder selbstgewählt tageweise bei den Eltern leben, führt das strikte «entweder oder» im EL-System (zuhause/im Heim) zu einer starken Einschränkung der Wahlfreiheit oder aufgrund ungedeckter Kosten sogar zu einer existenziellen Notsituation der Angehörigen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Angehörige, welche regelmässig über mehrere Tage pro Woche die Verantwortung für Menschen übernehmen, die ansonsten im Heim leben, sowohl gesellschaftlich einen wichtigen Beitrag leisten als auch mithelfen, die öffentlichen Finanzen sowie unter dem aktuellen Fachkräftemangel die personellen Ressourcen zu schonen?</li><li>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Flexibilität zwischen einem Leben zu Hause und im Heim erhöht werden sollte?</li><li>Welche Möglichkeiten oder Anreize erachtet der Bundesrat als zielführend, um mehr Flexibilität zwischen dem Leben zu Hause und dem Heim zu ermöglichen und ein wirtschaftliches und für Zeiten des Fachkräftemangels optimiertes Betreuungsangebot sicherzustellen?</li><li>Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass eine zeitgemässe EL eine dritte, hybride Berechnungsform vorsehen sollte, um Mischformen und damit mehr Wahlfreiheit zu ermöglichen? </li><li>Wie beurteilt er eine pro Rata EL-Finanzierung des betreuten Wohnens für den regelmässig zu Hause verbrachten Teil der Woche bei Personen, die den anderen Teil der Woche im Heim verbringen?</li></ol>
- Unflexible EL. Ist der Bundesrat bereit, in der laufenden Revision nachzubessern?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Angehörigen in der Sorge um ihre beeinträchtigten Nächsten einen wertvollen Beitrag leisten und er anerkennt das Bedürfnis von Menschen mit einer Behinderung nach einer freien Lebensgestaltung. Die Wegleitung über die Ergänzungsleistungen sieht Regelungen vor, die einer Konstellation, in welcher eine Person zeitweise im Heim und zuhause lebt, Rechnung tragen. Dabei kann pro Tag, der nicht im Heim verbracht und vom Heim nicht in Rechnung gestellt wird, 1/20 des Mindestbetrages der vollen Altersrente zu den Ausgaben hinzugefügt werden (Rz 3640.01 und 02 der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV). Mit dieser Regelung werden allerdings die Lebenshaltungskosten berücksichtigt, die ausserhalb einer Institution anfallen, nicht wie vornehmlich von der Interpellation gefordert die Pflege- und Betreuungskosten. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2.-5. Kosten für Pflege und Betreuung werden bei den Ergänzungsleistungen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten vergütet. Dabei legt der Bund lediglich einen Rahmen fest. Die Zuständigkeit zur Umsetzung wie auch die Finanzierung in diesem Bereich obliegt den Kantonen. Eine dritte bundesrechtlich eingeführte hybride Berechnungsform, welche aus Elementen der Heim- und der Zuhauseberechnung und einer pro-rata-Anrechnung bestehen würde, würde weit in den Kompetenzbereich der Kantone hineinwirken. Die Mehrkosten würden ausschliesslich bei den Kantonen anfallen. Eine solche Bundesregelung würde deshalb im Widerspruch zum Prinzip der fiskalischen Äquivalenz stehen. Die Kantone sind jedoch im Bereich der Behindertenpolitik daran, solche Mischformen zu erproben und zu evaluieren. </span></p></div>
- <p>Bei den Ergänzungsleistungen (EL) wird unterschieden zwischen zuhause oder im Heim lebend. Diese strikte Zweiteilung schränkt Personen mit Anspruch auf EL, die sowohl im Heim als auch zuhause leben, ein und benachteiligt sie finanziell. Systembedingt stösst die EL-Berechnung bei diesen gemischten Wohnverhältnissen an ihre Grenzen. Einerseits wird die Wahlfreiheit der Betroffenen und ihrer Angehörigen massiv eingeschränkt und andererseits fehlt es an den Tagen zuhause an für die Betreuung und Pflege notwendigen EL-Geldern, wie Beispiele aus der Praxis zeigen: </p><p>Wo erwachsene Kinder selbstgewählt tageweise bei den Eltern leben, führt das strikte «entweder oder» im EL-System (zuhause/im Heim) zu einer starken Einschränkung der Wahlfreiheit oder aufgrund ungedeckter Kosten sogar zu einer existenziellen Notsituation der Angehörigen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Angehörige, welche regelmässig über mehrere Tage pro Woche die Verantwortung für Menschen übernehmen, die ansonsten im Heim leben, sowohl gesellschaftlich einen wichtigen Beitrag leisten als auch mithelfen, die öffentlichen Finanzen sowie unter dem aktuellen Fachkräftemangel die personellen Ressourcen zu schonen?</li><li>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Flexibilität zwischen einem Leben zu Hause und im Heim erhöht werden sollte?</li><li>Welche Möglichkeiten oder Anreize erachtet der Bundesrat als zielführend, um mehr Flexibilität zwischen dem Leben zu Hause und dem Heim zu ermöglichen und ein wirtschaftliches und für Zeiten des Fachkräftemangels optimiertes Betreuungsangebot sicherzustellen?</li><li>Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass eine zeitgemässe EL eine dritte, hybride Berechnungsform vorsehen sollte, um Mischformen und damit mehr Wahlfreiheit zu ermöglichen? </li><li>Wie beurteilt er eine pro Rata EL-Finanzierung des betreuten Wohnens für den regelmässig zu Hause verbrachten Teil der Woche bei Personen, die den anderen Teil der Woche im Heim verbringen?</li></ol>
- Unflexible EL. Ist der Bundesrat bereit, in der laufenden Revision nachzubessern?
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