Lachgas als Partydroge. Noch immer kein Handlungsbedarf?
- ShortId
-
23.4398
- Id
-
20234398
- Updated
-
26.03.2024 21:11
- Language
-
de
- Title
-
Lachgas als Partydroge. Noch immer kein Handlungsbedarf?
- AdditionalIndexing
-
2841;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Nach heutigem Informations- und Datenstand deutet nichts darauf hin, dass sich die Situation in der Schweiz seit der Beantwortung der Interpellationen 22.3835 Wyss «Lachgas als Partydroge» und 20.4564</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Fridez «Lachgas als Partydroge. Auch in der Schweiz ein Problem?» wesentlich verändert hat. Im Vergleich zum Konsum anderer legaler und illegaler Substanzen ist der Konsum von Lachgas in der Schweiz nach wie vor ein relativ marginales Phänomen. Anhand ihres Fragebogens Nightlife stellt Infodrog, die Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht, keinen wachsenden Konsum dieser Substanz fest. Manche kantonalen Laboratorien vermelden jedoch eine Zunahme des Konsums in Bars und Nachtclubs sowie der Einfuhr von Lachgas zu privaten Zwecken.</span><span style="font-family:Arial; font-weight:bold"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. In der Schweiz wird der Konsum von Lachgas nicht systematisch überwacht. Das Bundesamt für Gesundheit erhält jedoch von kantonalen Laboratorien, Suchtfachstellen, Notfalldiensten und Tox Info Suisse Hinweise zu diesem Phänomen. Infodrog hat Lachgas im Frühjahr 2022 in seinen jährlichen Fragebogen aufgenommen, mit dem die Gewohnheiten und das Risikoverhalten der Konsumierenden von Freizeitsubstanzen ermittelt werden sollen. Ausserdem wird das BAG prüfen, ob der Konsum von Lachgas in die nächste HBSC-Erhebung (Health Behaviour in School-aged Children) im Jahr 2026 einfliessen soll. Bezüglich Massnahmen führen die Kantone verstärkte Kontrollen in Bars und Nachtclubs durch. Die Präventionsmassnahmen haben zum Ziel, Menschen vom Konsum abzuhalten und wenn dies nicht möglich ist, Menschen für einen risikoarmen Umgang mit Substanzen oder Verhaltensweisen zu ermutigen. Hier gibt Infodrog den Zielgruppen detaillierte Informationen zu den Gesundheitsrisiken des Lachgaskonsums ab. Abgesehen von den im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht umgesetzten Massnahmen, wie die Förderung der Gesundheitskompetenzen der Menschen, sieht der Bundesrat derzeit keine spezifischen Präventionsmassnahmen gegen Lachgas vor. Aufgrund der weit verbreiteten Verwendung von Lachgas in der Medizin oder in der Nahrungsmitteltechnikhätte eine Klassifizierung von Lachgas im Betäubungsmittelrecht oder gar ein Verbot weitreichende Folgen. Angesichts des relativ marginalen Missbrauchs dieser Substanz wären solche Massnahmen aus Sicht der öffentlichen Gesundheit unnötig und damit unverhältnismässig. Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung dieser Problematik jedoch aufmerksam verfolgen und die Massnahmen bei Bedarf anpassen.</span></p></div>
- <p>In den letzten Jahren hat sich der Bundesrat mehrmals zum Gebrauch von Distickstoffmonoxid (Lachgas) als Partydroge geäussert. In seinen Stellungnahmen gab er jedes Mal an, dass der Konsum dieser Substanz in der Schweiz marginal sei. Infodrog, das Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich Sucht, räumt jedoch in einem Bericht von 2022 über Lachgas ein, dass «[...] es kaum verlässliche Daten zum Konsum [von Lachgas gibt]. Anhand eines Monitorings könnten genauere Daten erhoben werden.»</p><p>Die Einstufung als marginales Phänomen scheint im Widerspruch zu den Medienberichten zu stehen, die verschiedene Vorfälle (Todesfall, Lachgas am Steuer) und vor allem einen zunehmenden Konsum von Lachgas in Bars und Clubs in jüngster Zeit dokumentieren, wobei einige Zeitungen berichten, dass es in einigen Clubs sogar üblich sei, Lachgas zu kaufen. Während dieser Konsum bereits 2021 in der Region Basel in den Medien thematisiert wurde, breitet sich das Phänomen nun auf einen weit grösseren Teil des Landes aus, insbesondere auf die Genferseeregion.</p><p>Dieser Trend ist auch in Europa zu beobachten. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht schätzte den Freizeitkonsum von Lachgas in einigen Regionen Europas sogar als «problematisch» ein. Mehrere Länder haben kürzlich entschieden, Gesetze zu diesem Thema zu erlassen. Zum Beispiel hat Frankreich den Verkauf von Lachgas an Minderjährige im Juni 2021 verboten. Das Verbot gilt an Ausschankstellen und in Tabakläden auch für Volljährige. Die Niederlande haben den Verkauf und Besitz von Lachgas als Partydroge ab dem 1. Januar 2023 verboten. Das neuste Verbot stammt aus Grossbritannien, wo der Besitz von Lachgas als Partydroge seit dem November 2023 illegal ist und mit bis zu zwei Jahren Haft für Wiederholungstäterinnen und -täter und bis zu vierzehn Jahren für Drogenhändlerinnen und -händler bestraft wird. In einer Stellungnahme erklärte ein britischer Staatsminister im Innenministerium, dass der Konsum dieser Droge im öffentlichen Raum schon zu lange zu asozialem Verhalten beigetragen habe, was sich negativ auf die Gemeinschaften auswirke.</p><p>Auf der Grundlage dieser Aussagen und aktuellen Entwicklungen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<br>1. Hält der Bundesrat den Konsum von Lachgas als Partydroge nach wie vor für ein marginales Phänomen?<br>2. Ist der Bundesrat bereit, seine Strategie in Sachen Monitoring, Prävention und Regulierung des Konsums von Lachgas als Partydroge zu ändern?</p>
- Lachgas als Partydroge. Noch immer kein Handlungsbedarf?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den letzten Jahren hat sich der Bundesrat mehrmals zum Gebrauch von Distickstoffmonoxid (Lachgas) als Partydroge geäussert. In seinen Stellungnahmen gab er jedes Mal an, dass der Konsum dieser Substanz in der Schweiz marginal sei. Infodrog, das Kompetenzzentrum des Bundes im Bereich Sucht, räumt jedoch in einem Bericht von 2022 über Lachgas ein, dass «[...] es kaum verlässliche Daten zum Konsum [von Lachgas gibt]. Anhand eines Monitorings könnten genauere Daten erhoben werden.»</p><p>Die Einstufung als marginales Phänomen scheint im Widerspruch zu den Medienberichten zu stehen, die verschiedene Vorfälle (Todesfall, Lachgas am Steuer) und vor allem einen zunehmenden Konsum von Lachgas in Bars und Clubs in jüngster Zeit dokumentieren, wobei einige Zeitungen berichten, dass es in einigen Clubs sogar üblich sei, Lachgas zu kaufen. Während dieser Konsum bereits 2021 in der Region Basel in den Medien thematisiert wurde, breitet sich das Phänomen nun auf einen weit grösseren Teil des Landes aus, insbesondere auf die Genferseeregion.</p><p>Dieser Trend ist auch in Europa zu beobachten. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht schätzte den Freizeitkonsum von Lachgas in einigen Regionen Europas sogar als «problematisch» ein. Mehrere Länder haben kürzlich entschieden, Gesetze zu diesem Thema zu erlassen. Zum Beispiel hat Frankreich den Verkauf von Lachgas an Minderjährige im Juni 2021 verboten. Das Verbot gilt an Ausschankstellen und in Tabakläden auch für Volljährige. Die Niederlande haben den Verkauf und Besitz von Lachgas als Partydroge ab dem 1. Januar 2023 verboten. Das neuste Verbot stammt aus Grossbritannien, wo der Besitz von Lachgas als Partydroge seit dem November 2023 illegal ist und mit bis zu zwei Jahren Haft für Wiederholungstäterinnen und -täter und bis zu vierzehn Jahren für Drogenhändlerinnen und -händler bestraft wird. In einer Stellungnahme erklärte ein britischer Staatsminister im Innenministerium, dass der Konsum dieser Droge im öffentlichen Raum schon zu lange zu asozialem Verhalten beigetragen habe, was sich negativ auf die Gemeinschaften auswirke.</p><p>Auf der Grundlage dieser Aussagen und aktuellen Entwicklungen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<br>1. Hält der Bundesrat den Konsum von Lachgas als Partydroge nach wie vor für ein marginales Phänomen?<br>2. Ist der Bundesrat bereit, seine Strategie in Sachen Monitoring, Prävention und Regulierung des Konsums von Lachgas als Partydroge zu ändern?</p>
- Lachgas als Partydroge. Noch immer kein Handlungsbedarf?
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