Schlägereien in Bundesasylzentren und Kriminalität in der Nachbarschaft. Was tut der Bund?
- ShortId
-
23.4402
- Id
-
20234402
- Updated
-
26.03.2024 21:09
- Language
-
de
- Title
-
Schlägereien in Bundesasylzentren und Kriminalität in der Nachbarschaft. Was tut der Bund?
- AdditionalIndexing
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2811;09;04
- 1
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- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Das SEM plant die Eröffnung eines weiteren besonderen Zentrums (BesoZ) in der Deutschschweiz. Bisher konnte aber noch keine geeignete Einrichtung gefunden werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die durchschnittliche Belegung des BesoZ im Jahr 2023 betrug rund 7 Personen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Die zusammen mit den Behörden des Standortkantons festgelegte Unterbringungskapazität beträgt 10 Plätze.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Insgesamt wurden dem BesoZ im Jahr 2023 108 Personen zugewiesen. Rund die Hälfte der Zuweisungen erfolgte durch die Asylregion Westschweiz. 15% der Zuweisungen erfolgten durch die Asylregion Tessin und Zentralschweiz. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Seit dem 1. August 2023 wurden dem BesoZ sechs Personen aus der Asylregion Tessin und Zentralschweiz zugewiesen, zwei aus dem Tessin und vier aus Glaubenberg. Die Häufigkeit der Zuweisungen hat sich seit August 2023 insbesondere wegen der geringen Bettenkapazität des BesoZ, welche zwischen den sechs Asylregionen aufgeteilt werden muss, nicht erhöht (siehe dazu auch Antwort 3). Renitente Personen wurden deshalb vor allem innerhalb der Asylregion Tessin und Zentralschweiz zwischen den Bundesasylzentren (BAZ) transferiert. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Besteht die Möglichkeit einer Vorbereitungs- bzw. Ausschaffungshaft oder sprechen medizinische Gründe gegen eine Zuweisung, werden die betreffenden Personen nicht dem BesoZ zugewiesen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Im Jahr 2023 stammten rund 80% der Personen, die dem BesoZ zugewiesen wurden, aus dem Maghreb. Die übrigen 20% stammen aus Afghanistan, Somalia, Georgien, Gambia, Irak, Syrien, Burundi, Ägypten, Guinea, Kosovo und Senegal. Diese Proportionen ändern sich, je nach Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden in der Schweiz.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">7. Die Bewegungsfreiheit der zugewiesenen Personen wird während ihres Aufenthalts im BesoZ durch die dafür zuständige kantonale Behörde eingeschränkt. Das Personal der Leistungserbringer Betreuung und Sicherheit wurde im BesoZ verstärkt, um den sicheren und geordneten Betrieb des BesoZ sowie die Sicherheit in der Umgebung des BesoZ gewährleisten zu können. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Ausgangszeiten im BesoZ sind, analog zu den normalen BAZ, täglich von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Der Ausgang über das Wochenende und an anerkannten Feiertagen, welcher in den regulären BAZ gewährt wird, entfällt im BesoZ. Zudem zahlt das SEM an Personen, die im BesoZ untergebracht sind, kein Taschengeld aus. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">8. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 124 Tagen, 2022 bei 106 Tagen und 2023 bei 126 Tagen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das SEM behandelt Asylgesuche von Personen in besonderen Zentren prioritär. Eine kürzere Verfahrensdauer kann aber für Personen, die sich während ihres Asylverfahrens vorübergehend im BesoZ aufgehalten haben - im Vergleich zu den Personen, die sich während ihres Asylverfahrens nie im BesoZ aufgehalten haben - nicht nachgewiesen werden. Der primäre Nutzen von BesoZ-Zuweisungen liegt in der Entlastung des Betriebs der regulären BAZ und in der Verbesserung des Zusammenlebens der in den regulären BAZ verbleibenden Asylsuchenden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der BesoZ-Standortkanton (Neuenburg) ist nicht für die Wegweisung der Personen, die sich im BesoZ befinden, zuständig. Mit dem Asylentscheid wird der BesoZ-Aufenthalt beendet und der Asylsuchende kehrt in die zuweisende Asylregion zurück. Für eine allfällige Wegweisung ist der im Rahmen des Asylentscheides zugeteilte Kanton verantwortlich. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">9. Die Zuweisungsdauer in ein BesoZ beträgt in der Regel 30 Tage. Die zuweisende Asylregion kann bei weniger schwerwiegenden Verstössen eine kürzere Zuweisungsdauer als 30 Tage verfügen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">10. Die geltenden rechtlichen Grundlagen sehen vor, dass mit der Unterbringung in einem besonderen Zentrum auch eine Ein- oder Ausgrenzung durch die zuständigen kantonalen Behörden angeordnet wird (Artikel 24a Absatz 1 AsylG i.V.m. Artikel 74 Absatz 1bis Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer; AIG; SR 142.20). Diese machen einer Person, die in einem BesoZ untergebracht wird, die Auflage, ein ihr zugewiesenes Gebiet nicht zu verlassen (Eingrenzung) oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu betreten (Ausgrenzung).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">11. Der Kanton Neuenburg verhängt solche Massnahmen systematisch bei jeder Zuweisung ins BesoZ. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es wäre möglich, dem SEM eine entsprechende Kompetenz zur Anordnung einer Ein- oder Ausgrenzung auf Gesetzesstufe einzuräumen. Das entspricht der Regelung bei der früheren Adminstrativhaft ab Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes, welche vom SEM angeordnet werden konnte (vgl. Artikel 80 Absatz 1 aAsylG, Stand 1. Januar 2019). Damit lägen sämtliche Kompetenzen rund um eine BesoZ-Zuweisung in der Verantwortung einer Behörde: des SEM. Um allfällige Kompetenzkonflikte zu vermeiden, müsste die heute bestehende kantonale Kompetenz für Personen, die in besonderen Zentren untergebracht sind, auf Gesetzesstufe aufgehoben werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">12. Der Leistungserbringer Betreuung entscheidet in Absprache mit der Regionenleitung des SEM über das Beschäftigungsangebot für Asylsuchende. Der Leistungserbringer Betreuung sorgt dabei für einen stark strukturierten Tagesablauf und einen hohen Beschäftigungsgrad. Hausarbeiten und täglich angebotene freiwillige Beschäftigungsprogramme wie bspw. Anti-Littering-Programme, Schneeräumen etc., sollen die Asylsuchenden beschäftigen und so eine positive Auswirkung auf das Verhalten der renitenten Asylsuchenden haben. Das Beschäftigungsangebot – dazu gehören auch sportliche Aktivitäten – hängt von den standortbedingten Beschäftigungsmöglichkeiten sowie der jeweiligen Jahreszeit ab.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">13. Die Betriebskosten in den Unterbringungsstrukturen des Bundes pro Bett und Jahr werden durch viele unterschiedliche Faktoren beeinflusst; dazu zählen insbesondere die Bettenkapazität eines Standortes, die Infrastruktur vor Ort, die Zusammensetzung der Asylsuchenden sowie die Auslastung. Beim besonderen Asylzentrum Les Verrières handelt es sich um ein sehr kleines Zentrum mit erhöhten Sicherheitsansprüchen. Entsprechend sind die jährlichen Betriebskosten pro Bett rund sieben Mal höher als in den regulären Bundesasylzentren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:35.4pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">14. Das SEM muss den sicheren und geordneten Betrieb des BesoZ und die Sicherheit in der Umgebung des BesoZ gewährleisten können. Da im BesoZ renitente Asylsuchende untergebracht sind, muss das Personal der Leistungserbringer Betreuung und Sicherheit im BesoZ im Vergleich zu regulären BAZ verstärkt werden. Zudem liegt die aktuelle Kapazität des BesoZ bei 10 Betten. Das höhere Personalaufgebot und die geringe Grösse des BesoZ führen zu höheren pro Bett-Kosten. </span></p></div>
- <p>Seit Monaten berichten die Medien über Verhaltensprobleme einiger Asylsuchender in den Bundesasylzentren sowie in der näheren Umgebung. </p><p>In Chiasso (TI) haben <a href="https://www.rts.ch/play/tv/mise-au-point/video/chiasso-est-elle-la--lampedusa-de-la-suisse--?urn=urn:rts:video:14464163">Journalisten des RTS</a> den Kommandanten der Gemeindepolizei gefragt, ob er in seiner 30-jährigen Karriere schon einmal so viel Kriminalität gesehen habe. Er antwortete: "<i>Nie, nie dieses Volumen</i>" und erklärte, dass er von Januar bis November 2023 in Chiasso 573 Polizeieinsätze allein im Zusammnehang mit Asylsuchenden gezählt habe.</p><p>In Boudry (NE) steigt <a href="https://www.rts.ch/info/regions/neuchatel/14406138-des-riverains-toujours-mecontents-de-linsecurite-autour-du-centre-dasile-de-boudry.html">die Zahl der Straftaten</a> - Einbrüche, Diebstähle aus Fahrzeugen. Eine Minderheit von jungen Asylsuchenden belästigt auch junge Frauen auf der Strasse oder im ÖV. Im vergangenen Sommer kam es auch in Neuenburg zu einer versuchten Vergewaltigung durch einen Asylbewerber aus dem Zentrum. Im Tessin sollen <a href="https://www.nzz.ch/schweiz/vergewaltigung-eines-maedchens-durch-asylbewerber-provoziert-grundsatzdebatte-im-tessin-3500-z-ld.1760598">zwei algerische Asylbewerber</a> ein minderjähriges Mädchen im Zug zu einer sexuellen Handlung genötigt haben. Sogar in Glaubenberg (OW) gab es <a href="https://www.zentralplus.ch/news/polizeieinsatz-beim-bundesasylzentrum-glaubenberg-2593418/">Polizeieinsätze</a>.</p><p>Dennoch bleibt der Bund, die Vorsteherin des EJPD, untätig, obwohl ihr die massiven Probleme, die gewisse Asylsuchende verursachen, bekannt sind. Es ist jedoch notwendig, auf die problematischen Asylsuchenden einzuwirken.</p><p>Angesichts der Situation im Asylbereich und der Probleme, die die Bevölkerung mit einer Minderheit von störenden Asylbewerbern hat, stellen sich Fragen zur Umsetzung von Artikel 24a AsylG.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Unseres Wissens gibt es nur ein besonderes Bundeszentrum nach Art. 24a AsylG, in Les Verrières im Kanton Neuenburg. Plant das SEM die Eröffnung eines weiteren Zentrums? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo und wann?</li><li>Wie hoch ist die monatliche Auslastung des Zentrums seit Januar 2023?</li><li>Wie hoch ist die derzeitige Unterbringungskapazität des besonderen Asylzentrums Les Verrières?</li><li>Wie viele problematische Asylsuchende wurden im Jahr 2023 von den verschiedenen BAZ in das besondere Zentrum Les Verrières verlegt? Überweisung durch Bundesasylzentrum, insbesondere Chiasso, Boudry, Glaubenberg.</li><li>Am 27. Juli 2023 hat die Zeitung <i>Corriere Del Ticino</i> berichtet, dass die EJPD-Vorsteherin mögliche Massnahmen angesprochen habe, darunter die Möglichkeit, renitente Asylsuchendein den Kanton Neuenburg zu überstellen. Wie viele Asylsuchende wurden seit August 2023 von Chiasso nach Les Verrières verlegt? Hat sich die Frequenz der Verlegungen erhöht? Wenn nicht, warum nicht?</li><li>Welche Nationalität haben die Asylsuchenden, die in das besondere Asylzentrum in Les Verrières verlegt werden?</li><li>Das SEM erklärt auf seiner Website, dass in diesem besonderen Asylzentrum strengere Ausreiseregeln und Sicherheitsmassnahmen als in anderen Zentren gelten. Wie sehen diese strengeren Massnahmen konkret aus? Vor allem im Vergleich zu normalen Bundesasylzentren?</li><li>Art. 24a Abs. 4 AsylG lautet: «<i>Asylgesuche von Personen in den besonderen Zentren werden prioritär behandelt und allfällige Wegweisungsentscheide prioritär vollzogen</i>». Wie lange dauert ein Asylverfahren im Durchschnitt (von der Einreichung des Asylgesuchs bis zum ersten Asylentscheid)? Kann der Bundesrat nachweisen, dass das Asylverfahren in diesem besonderen Zentrum schneller durchgeführt wird als in den anderen Zentren? Wie viele Rückführungen wurden von diesem besonderen Zentrum aus vollgezogen und in welche Länder?</li><li>Wie lange dauert ein durchschnittlicher Aufenthalt im Zentrum?</li><li>Werden bei der Unterbringung von Asylsuchenden in besonderen Zentren, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, jeweils auch die im Gesetz vorgesehenen Ein- und Ausgrenzungen angeordnet? </li><li>Verhängt der Kanton, in dem sich das besondere Asylzentrum befindet (in diesem Fall Neuenburg), systematisch solche Massnahmen? Wenn nein, warum nicht? Könnte der Bund eine solche Massnahme anordnen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SEM diese Kompetenz einräumen würden?</li><li>Laut der Sendung <a href="https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/aerger-mit-asylsuchenden-aus-algerien-diebstahl-einbruch-belaestigung?urn=urn:srf:video:fbd2feff-d92a-420a-acc7-7e67a0724f4f">Rundschau</a> vom 31. März 2021 wird einem Asylsuchenden aus Les Verrières Privatuntertricht im Skilanglauf angeboten. Gibt es solche Privatkurse noch? Welche Freizeitangebote gibt es für renitente Asylsuchende, z.B. Kino, privaten Sprachunterricht, etc.? Haben sie noch Anrecht auf Einzelunterricht? Handelt es sich dabei um das "strengere Regime", von dem das SEM auf seiner Internetseite spricht?</li><li>Wie hoch sind die Betriebskosten des besonderen Asylzentrums Les Verrières pro Person und wie unterscheiden sich die Kosten im Vergleich zu den anderen Zentren?</li><li>Was unternimmt das SEM um Kosten zu sparen?</li></ol>
- Schlägereien in Bundesasylzentren und Kriminalität in der Nachbarschaft. Was tut der Bund?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Das SEM plant die Eröffnung eines weiteren besonderen Zentrums (BesoZ) in der Deutschschweiz. Bisher konnte aber noch keine geeignete Einrichtung gefunden werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die durchschnittliche Belegung des BesoZ im Jahr 2023 betrug rund 7 Personen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Die zusammen mit den Behörden des Standortkantons festgelegte Unterbringungskapazität beträgt 10 Plätze.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Insgesamt wurden dem BesoZ im Jahr 2023 108 Personen zugewiesen. Rund die Hälfte der Zuweisungen erfolgte durch die Asylregion Westschweiz. 15% der Zuweisungen erfolgten durch die Asylregion Tessin und Zentralschweiz. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Seit dem 1. August 2023 wurden dem BesoZ sechs Personen aus der Asylregion Tessin und Zentralschweiz zugewiesen, zwei aus dem Tessin und vier aus Glaubenberg. Die Häufigkeit der Zuweisungen hat sich seit August 2023 insbesondere wegen der geringen Bettenkapazität des BesoZ, welche zwischen den sechs Asylregionen aufgeteilt werden muss, nicht erhöht (siehe dazu auch Antwort 3). Renitente Personen wurden deshalb vor allem innerhalb der Asylregion Tessin und Zentralschweiz zwischen den Bundesasylzentren (BAZ) transferiert. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Besteht die Möglichkeit einer Vorbereitungs- bzw. Ausschaffungshaft oder sprechen medizinische Gründe gegen eine Zuweisung, werden die betreffenden Personen nicht dem BesoZ zugewiesen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Im Jahr 2023 stammten rund 80% der Personen, die dem BesoZ zugewiesen wurden, aus dem Maghreb. Die übrigen 20% stammen aus Afghanistan, Somalia, Georgien, Gambia, Irak, Syrien, Burundi, Ägypten, Guinea, Kosovo und Senegal. Diese Proportionen ändern sich, je nach Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden in der Schweiz.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">7. Die Bewegungsfreiheit der zugewiesenen Personen wird während ihres Aufenthalts im BesoZ durch die dafür zuständige kantonale Behörde eingeschränkt. Das Personal der Leistungserbringer Betreuung und Sicherheit wurde im BesoZ verstärkt, um den sicheren und geordneten Betrieb des BesoZ sowie die Sicherheit in der Umgebung des BesoZ gewährleisten zu können. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Ausgangszeiten im BesoZ sind, analog zu den normalen BAZ, täglich von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Der Ausgang über das Wochenende und an anerkannten Feiertagen, welcher in den regulären BAZ gewährt wird, entfällt im BesoZ. Zudem zahlt das SEM an Personen, die im BesoZ untergebracht sind, kein Taschengeld aus. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">8. Im Jahr 2021 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 124 Tagen, 2022 bei 106 Tagen und 2023 bei 126 Tagen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das SEM behandelt Asylgesuche von Personen in besonderen Zentren prioritär. Eine kürzere Verfahrensdauer kann aber für Personen, die sich während ihres Asylverfahrens vorübergehend im BesoZ aufgehalten haben - im Vergleich zu den Personen, die sich während ihres Asylverfahrens nie im BesoZ aufgehalten haben - nicht nachgewiesen werden. Der primäre Nutzen von BesoZ-Zuweisungen liegt in der Entlastung des Betriebs der regulären BAZ und in der Verbesserung des Zusammenlebens der in den regulären BAZ verbleibenden Asylsuchenden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der BesoZ-Standortkanton (Neuenburg) ist nicht für die Wegweisung der Personen, die sich im BesoZ befinden, zuständig. Mit dem Asylentscheid wird der BesoZ-Aufenthalt beendet und der Asylsuchende kehrt in die zuweisende Asylregion zurück. Für eine allfällige Wegweisung ist der im Rahmen des Asylentscheides zugeteilte Kanton verantwortlich. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">9. Die Zuweisungsdauer in ein BesoZ beträgt in der Regel 30 Tage. Die zuweisende Asylregion kann bei weniger schwerwiegenden Verstössen eine kürzere Zuweisungsdauer als 30 Tage verfügen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">10. Die geltenden rechtlichen Grundlagen sehen vor, dass mit der Unterbringung in einem besonderen Zentrum auch eine Ein- oder Ausgrenzung durch die zuständigen kantonalen Behörden angeordnet wird (Artikel 24a Absatz 1 AsylG i.V.m. Artikel 74 Absatz 1bis Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer; AIG; SR 142.20). Diese machen einer Person, die in einem BesoZ untergebracht wird, die Auflage, ein ihr zugewiesenes Gebiet nicht zu verlassen (Eingrenzung) oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu betreten (Ausgrenzung).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">11. Der Kanton Neuenburg verhängt solche Massnahmen systematisch bei jeder Zuweisung ins BesoZ. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es wäre möglich, dem SEM eine entsprechende Kompetenz zur Anordnung einer Ein- oder Ausgrenzung auf Gesetzesstufe einzuräumen. Das entspricht der Regelung bei der früheren Adminstrativhaft ab Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes, welche vom SEM angeordnet werden konnte (vgl. Artikel 80 Absatz 1 aAsylG, Stand 1. Januar 2019). Damit lägen sämtliche Kompetenzen rund um eine BesoZ-Zuweisung in der Verantwortung einer Behörde: des SEM. Um allfällige Kompetenzkonflikte zu vermeiden, müsste die heute bestehende kantonale Kompetenz für Personen, die in besonderen Zentren untergebracht sind, auf Gesetzesstufe aufgehoben werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">12. Der Leistungserbringer Betreuung entscheidet in Absprache mit der Regionenleitung des SEM über das Beschäftigungsangebot für Asylsuchende. Der Leistungserbringer Betreuung sorgt dabei für einen stark strukturierten Tagesablauf und einen hohen Beschäftigungsgrad. Hausarbeiten und täglich angebotene freiwillige Beschäftigungsprogramme wie bspw. Anti-Littering-Programme, Schneeräumen etc., sollen die Asylsuchenden beschäftigen und so eine positive Auswirkung auf das Verhalten der renitenten Asylsuchenden haben. Das Beschäftigungsangebot – dazu gehören auch sportliche Aktivitäten – hängt von den standortbedingten Beschäftigungsmöglichkeiten sowie der jeweiligen Jahreszeit ab.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:36pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">13. Die Betriebskosten in den Unterbringungsstrukturen des Bundes pro Bett und Jahr werden durch viele unterschiedliche Faktoren beeinflusst; dazu zählen insbesondere die Bettenkapazität eines Standortes, die Infrastruktur vor Ort, die Zusammensetzung der Asylsuchenden sowie die Auslastung. Beim besonderen Asylzentrum Les Verrières handelt es sich um ein sehr kleines Zentrum mit erhöhten Sicherheitsansprüchen. Entsprechend sind die jährlichen Betriebskosten pro Bett rund sieben Mal höher als in den regulären Bundesasylzentren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:35.4pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">14. Das SEM muss den sicheren und geordneten Betrieb des BesoZ und die Sicherheit in der Umgebung des BesoZ gewährleisten können. Da im BesoZ renitente Asylsuchende untergebracht sind, muss das Personal der Leistungserbringer Betreuung und Sicherheit im BesoZ im Vergleich zu regulären BAZ verstärkt werden. Zudem liegt die aktuelle Kapazität des BesoZ bei 10 Betten. Das höhere Personalaufgebot und die geringe Grösse des BesoZ führen zu höheren pro Bett-Kosten. </span></p></div>
- <p>Seit Monaten berichten die Medien über Verhaltensprobleme einiger Asylsuchender in den Bundesasylzentren sowie in der näheren Umgebung. </p><p>In Chiasso (TI) haben <a href="https://www.rts.ch/play/tv/mise-au-point/video/chiasso-est-elle-la--lampedusa-de-la-suisse--?urn=urn:rts:video:14464163">Journalisten des RTS</a> den Kommandanten der Gemeindepolizei gefragt, ob er in seiner 30-jährigen Karriere schon einmal so viel Kriminalität gesehen habe. Er antwortete: "<i>Nie, nie dieses Volumen</i>" und erklärte, dass er von Januar bis November 2023 in Chiasso 573 Polizeieinsätze allein im Zusammnehang mit Asylsuchenden gezählt habe.</p><p>In Boudry (NE) steigt <a href="https://www.rts.ch/info/regions/neuchatel/14406138-des-riverains-toujours-mecontents-de-linsecurite-autour-du-centre-dasile-de-boudry.html">die Zahl der Straftaten</a> - Einbrüche, Diebstähle aus Fahrzeugen. Eine Minderheit von jungen Asylsuchenden belästigt auch junge Frauen auf der Strasse oder im ÖV. Im vergangenen Sommer kam es auch in Neuenburg zu einer versuchten Vergewaltigung durch einen Asylbewerber aus dem Zentrum. Im Tessin sollen <a href="https://www.nzz.ch/schweiz/vergewaltigung-eines-maedchens-durch-asylbewerber-provoziert-grundsatzdebatte-im-tessin-3500-z-ld.1760598">zwei algerische Asylbewerber</a> ein minderjähriges Mädchen im Zug zu einer sexuellen Handlung genötigt haben. Sogar in Glaubenberg (OW) gab es <a href="https://www.zentralplus.ch/news/polizeieinsatz-beim-bundesasylzentrum-glaubenberg-2593418/">Polizeieinsätze</a>.</p><p>Dennoch bleibt der Bund, die Vorsteherin des EJPD, untätig, obwohl ihr die massiven Probleme, die gewisse Asylsuchende verursachen, bekannt sind. Es ist jedoch notwendig, auf die problematischen Asylsuchenden einzuwirken.</p><p>Angesichts der Situation im Asylbereich und der Probleme, die die Bevölkerung mit einer Minderheit von störenden Asylbewerbern hat, stellen sich Fragen zur Umsetzung von Artikel 24a AsylG.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Unseres Wissens gibt es nur ein besonderes Bundeszentrum nach Art. 24a AsylG, in Les Verrières im Kanton Neuenburg. Plant das SEM die Eröffnung eines weiteren Zentrums? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo und wann?</li><li>Wie hoch ist die monatliche Auslastung des Zentrums seit Januar 2023?</li><li>Wie hoch ist die derzeitige Unterbringungskapazität des besonderen Asylzentrums Les Verrières?</li><li>Wie viele problematische Asylsuchende wurden im Jahr 2023 von den verschiedenen BAZ in das besondere Zentrum Les Verrières verlegt? Überweisung durch Bundesasylzentrum, insbesondere Chiasso, Boudry, Glaubenberg.</li><li>Am 27. Juli 2023 hat die Zeitung <i>Corriere Del Ticino</i> berichtet, dass die EJPD-Vorsteherin mögliche Massnahmen angesprochen habe, darunter die Möglichkeit, renitente Asylsuchendein den Kanton Neuenburg zu überstellen. Wie viele Asylsuchende wurden seit August 2023 von Chiasso nach Les Verrières verlegt? Hat sich die Frequenz der Verlegungen erhöht? Wenn nicht, warum nicht?</li><li>Welche Nationalität haben die Asylsuchenden, die in das besondere Asylzentrum in Les Verrières verlegt werden?</li><li>Das SEM erklärt auf seiner Website, dass in diesem besonderen Asylzentrum strengere Ausreiseregeln und Sicherheitsmassnahmen als in anderen Zentren gelten. Wie sehen diese strengeren Massnahmen konkret aus? Vor allem im Vergleich zu normalen Bundesasylzentren?</li><li>Art. 24a Abs. 4 AsylG lautet: «<i>Asylgesuche von Personen in den besonderen Zentren werden prioritär behandelt und allfällige Wegweisungsentscheide prioritär vollzogen</i>». Wie lange dauert ein Asylverfahren im Durchschnitt (von der Einreichung des Asylgesuchs bis zum ersten Asylentscheid)? Kann der Bundesrat nachweisen, dass das Asylverfahren in diesem besonderen Zentrum schneller durchgeführt wird als in den anderen Zentren? Wie viele Rückführungen wurden von diesem besonderen Zentrum aus vollgezogen und in welche Länder?</li><li>Wie lange dauert ein durchschnittlicher Aufenthalt im Zentrum?</li><li>Werden bei der Unterbringung von Asylsuchenden in besonderen Zentren, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, jeweils auch die im Gesetz vorgesehenen Ein- und Ausgrenzungen angeordnet? </li><li>Verhängt der Kanton, in dem sich das besondere Asylzentrum befindet (in diesem Fall Neuenburg), systematisch solche Massnahmen? Wenn nein, warum nicht? Könnte der Bund eine solche Massnahme anordnen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SEM diese Kompetenz einräumen würden?</li><li>Laut der Sendung <a href="https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/aerger-mit-asylsuchenden-aus-algerien-diebstahl-einbruch-belaestigung?urn=urn:srf:video:fbd2feff-d92a-420a-acc7-7e67a0724f4f">Rundschau</a> vom 31. März 2021 wird einem Asylsuchenden aus Les Verrières Privatuntertricht im Skilanglauf angeboten. Gibt es solche Privatkurse noch? Welche Freizeitangebote gibt es für renitente Asylsuchende, z.B. Kino, privaten Sprachunterricht, etc.? Haben sie noch Anrecht auf Einzelunterricht? Handelt es sich dabei um das "strengere Regime", von dem das SEM auf seiner Internetseite spricht?</li><li>Wie hoch sind die Betriebskosten des besonderen Asylzentrums Les Verrières pro Person und wie unterscheiden sich die Kosten im Vergleich zu den anderen Zentren?</li><li>Was unternimmt das SEM um Kosten zu sparen?</li></ol>
- Schlägereien in Bundesasylzentren und Kriminalität in der Nachbarschaft. Was tut der Bund?
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