OECD-Mindestbesteuerung. Schluss mit dem vorauseilenden Gehorsam zum Nachteil der Schweiz

ShortId
23.4403
Id
20234403
Updated
15.04.2024 17:07
Language
de
Title
OECD-Mindestbesteuerung. Schluss mit dem vorauseilenden Gehorsam zum Nachteil der Schweiz
AdditionalIndexing
2446;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><span style="color:#454545;">Die Schweiz hat sich zusammen mit rund 140 anderen Staaten dem Reformprojekt angeschlossen, das vorsieht, die Gewinne grosser, international tätiger Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro mit einem Mindestsatz von 15 Prozent zu besteuern.&nbsp;</span></p><p><span style="color:#454545;">Dieses Projekt für eine Mindestbesteuerung wurde auf Initiative der USA von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20) ins Leben gerufen. Die Mindestbesteuerung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Steuerhoheit der einzelnen Staaten und damit in die staatliche Souveränität an sich dar.</span></p><p><span style="background-color:white;color:#454545;">Der Bundesrat beabsichtigt, die Mindeststeuer im Jahr 2024 einzuführen.&nbsp;</span></p><p><span style="background-color:white;color:#454545;">Das Volk hat die Vorlage im Juni 2023 mit grosser Mehrheit angenommen. Das Hauptargument für die Mindeststeuer – das zur Annahme durch das Volk geführt hat – war, dass sie in jedem Fall gekommen wäre: Hätte die Schweiz nicht mitgezogen, wäre die Differenz zwischen dem tieferen Schweizer Steuersatz und dem Mindestsatz von anderen Staaten erhoben worden, was zu Mindereinnahmen für unsere Staatskasse geführt hätte.</span></p><p><span style="background-color:white;color:#454545;">Doch inzwischen ist ungewiss, wie sich die Lage in Bezug auf die OECD-Mindeststeuer entwickelt. &nbsp;Gegenwärtig sieht es so aus, als ob ein Grossteil der 140 Unterzeichnerstaaten – allen voran die USA als Initiantin des Projekts – nicht bereit (oder willens) ist, die Mindestbesteuerung im Jahr 2024 und wahrscheinlich nicht einmal im Jahr 2025 umzusetzen.</span></p><p><span style="background-color:white;color:#454545;">Wenn also die Schweiz trotzdem den Mindeststeuersatz einführt, bevor alle anderen Unterzeichnerstaaten dies tun, fügt sie dem eigenen Wirtschaftsstandort Schaden zu und riskiert konkret Standortverlagerungen, was zu einem Verlust an Steuereinnahmen und Arbeitsplätzen führen würde.</span></p><p><span style="background-color:white;color:#454545;">Die Schweiz muss mit ihrem absurden Verhalten aufhören, sich als Musterschülerin zu gebärden und sich einem internationalen Diktat zu beugen, das ihre Souveränität beeinträchtigt, ihr schadet und zu Unrecht als «unausweichlich» gesehen wird. Die Schweiz soll sich, wenn überhaupt, als letzte anpassen. Aus der überstürzten Aufhebung des Bankgeheimnisses sollten wir etwas gelernt haben.</span></p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat die Mindestbesteuerungsverordnung (SR 642.161) am 22.12.2023 erlassen und damit einhergehend die schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT) auf den 1. Januar 2024 eingeführt. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst, was ein zentrales Ziel des Verfassungsgebers war. Dieses Vorgehen beruht auf der Strategie von Bundesrat und Parlament, wie sie auch im Vorfeld der Volksabstimmung kommuniziert wurde, wonach die Schweiz die Ergänzungssteuer erheben soll, wenn ansonsten andere Staaten auf das Steuersubstrat in der Schweiz zugreifen können. Diese Voraussetzung war erfüllt, nachdem namentlich die grosse Mehrheit der EU-Staaten sowie weitere Industrienationen wie Grossbritannien und Südkorea die Mindestbesteuerung auf den gleichen Zeitpunkt hin umsetzen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ein Sonderfall bleiben die USA, die ein eigenes, anderes System mit einer Gesamtbetrachtung der Gesellschaften im Ausland zur Sicherstellung einer Mindeststeuer kennen und ihr Regelwerk zumindest bis auf Weiteres nicht an dasjenige der OECD/G20 angleichen werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Einführung der internationalen Ergänzungssteuer nach der Income Inclusion Rule (IIR) ist im Unterschied zur QDMTT derzeit noch nicht geeignet, um einen Abfluss von Steuersubstrat ins Ausland zu verhindern. Denn solange die der IIR nachgelagerte Ergänzungssteuer, die sogenannte UTPR, in anderen Staaten nicht zur Anwendung kommt, würde die internationale Ergänzungssteuer nach der IIR in aller Regel zu einer Steuererhöhung führen, ohne dass eine solche durch das Ausland drohen würde. In dieser Situation war eine Abschöpfung von Steuern im Ausland kein Ziel des Verfassungsgebers. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Über das weitere Vorgehen betr. die Einführung der internationalen Ergänzungssteuer (IIR und ggf. UTPR) wird der Bundesrat im Jahr 2024 entscheiden. Hierzu wird er die weitere internationale Entwicklung verfolgen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p><span style="color:#454545;">Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, das Inkrafttreten der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz so lange aufzuschieben, bis alle anderen Unterzeichnerstaaten die Steuer eingeführt haben.</span></p><p>&nbsp;</p>
  • OECD-Mindestbesteuerung. Schluss mit dem vorauseilenden Gehorsam zum Nachteil der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="color:#454545;">Die Schweiz hat sich zusammen mit rund 140 anderen Staaten dem Reformprojekt angeschlossen, das vorsieht, die Gewinne grosser, international tätiger Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro mit einem Mindestsatz von 15 Prozent zu besteuern.&nbsp;</span></p><p><span style="color:#454545;">Dieses Projekt für eine Mindestbesteuerung wurde auf Initiative der USA von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20) ins Leben gerufen. Die Mindestbesteuerung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Steuerhoheit der einzelnen Staaten und damit in die staatliche Souveränität an sich dar.</span></p><p><span style="background-color:white;color:#454545;">Der Bundesrat beabsichtigt, die Mindeststeuer im Jahr 2024 einzuführen.&nbsp;</span></p><p><span style="background-color:white;color:#454545;">Das Volk hat die Vorlage im Juni 2023 mit grosser Mehrheit angenommen. Das Hauptargument für die Mindeststeuer – das zur Annahme durch das Volk geführt hat – war, dass sie in jedem Fall gekommen wäre: Hätte die Schweiz nicht mitgezogen, wäre die Differenz zwischen dem tieferen Schweizer Steuersatz und dem Mindestsatz von anderen Staaten erhoben worden, was zu Mindereinnahmen für unsere Staatskasse geführt hätte.</span></p><p><span style="background-color:white;color:#454545;">Doch inzwischen ist ungewiss, wie sich die Lage in Bezug auf die OECD-Mindeststeuer entwickelt. &nbsp;Gegenwärtig sieht es so aus, als ob ein Grossteil der 140 Unterzeichnerstaaten – allen voran die USA als Initiantin des Projekts – nicht bereit (oder willens) ist, die Mindestbesteuerung im Jahr 2024 und wahrscheinlich nicht einmal im Jahr 2025 umzusetzen.</span></p><p><span style="background-color:white;color:#454545;">Wenn also die Schweiz trotzdem den Mindeststeuersatz einführt, bevor alle anderen Unterzeichnerstaaten dies tun, fügt sie dem eigenen Wirtschaftsstandort Schaden zu und riskiert konkret Standortverlagerungen, was zu einem Verlust an Steuereinnahmen und Arbeitsplätzen führen würde.</span></p><p><span style="background-color:white;color:#454545;">Die Schweiz muss mit ihrem absurden Verhalten aufhören, sich als Musterschülerin zu gebärden und sich einem internationalen Diktat zu beugen, das ihre Souveränität beeinträchtigt, ihr schadet und zu Unrecht als «unausweichlich» gesehen wird. Die Schweiz soll sich, wenn überhaupt, als letzte anpassen. Aus der überstürzten Aufhebung des Bankgeheimnisses sollten wir etwas gelernt haben.</span></p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat die Mindestbesteuerungsverordnung (SR 642.161) am 22.12.2023 erlassen und damit einhergehend die schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT) auf den 1. Januar 2024 eingeführt. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst, was ein zentrales Ziel des Verfassungsgebers war. Dieses Vorgehen beruht auf der Strategie von Bundesrat und Parlament, wie sie auch im Vorfeld der Volksabstimmung kommuniziert wurde, wonach die Schweiz die Ergänzungssteuer erheben soll, wenn ansonsten andere Staaten auf das Steuersubstrat in der Schweiz zugreifen können. Diese Voraussetzung war erfüllt, nachdem namentlich die grosse Mehrheit der EU-Staaten sowie weitere Industrienationen wie Grossbritannien und Südkorea die Mindestbesteuerung auf den gleichen Zeitpunkt hin umsetzen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ein Sonderfall bleiben die USA, die ein eigenes, anderes System mit einer Gesamtbetrachtung der Gesellschaften im Ausland zur Sicherstellung einer Mindeststeuer kennen und ihr Regelwerk zumindest bis auf Weiteres nicht an dasjenige der OECD/G20 angleichen werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Einführung der internationalen Ergänzungssteuer nach der Income Inclusion Rule (IIR) ist im Unterschied zur QDMTT derzeit noch nicht geeignet, um einen Abfluss von Steuersubstrat ins Ausland zu verhindern. Denn solange die der IIR nachgelagerte Ergänzungssteuer, die sogenannte UTPR, in anderen Staaten nicht zur Anwendung kommt, würde die internationale Ergänzungssteuer nach der IIR in aller Regel zu einer Steuererhöhung führen, ohne dass eine solche durch das Ausland drohen würde. In dieser Situation war eine Abschöpfung von Steuern im Ausland kein Ziel des Verfassungsgebers. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Über das weitere Vorgehen betr. die Einführung der internationalen Ergänzungssteuer (IIR und ggf. UTPR) wird der Bundesrat im Jahr 2024 entscheiden. Hierzu wird er die weitere internationale Entwicklung verfolgen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p><span style="color:#454545;">Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, das Inkrafttreten der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz so lange aufzuschieben, bis alle anderen Unterzeichnerstaaten die Steuer eingeführt haben.</span></p><p>&nbsp;</p>
    • OECD-Mindestbesteuerung. Schluss mit dem vorauseilenden Gehorsam zum Nachteil der Schweiz

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