Stopp der Gender-Ideologie. (Wenigstens) Minderjährige vor überstürzten Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung schützen

ShortId
23.4408
Id
20234408
Updated
18.03.2024 13:40
Language
de
Title
Stopp der Gender-Ideologie. (Wenigstens) Minderjährige vor überstürzten Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung schützen
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten drei Jahren hat sich die Zahl der geschlechtsumwandelnden Operationen mehr als verdoppelt.</p><p>Allein im Jahr 2022 gab es fast 500 solche Operationen, ein Rekord, der Zeichen eines laufend wachsenden Business ist und der Fragen aufwirft, <span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">vor allem weil 54 Prozent der operierten Personen zwischen 15 und 24 Jahre alt waren. Viele (zu viele) sind also minderjährig.</span></p><p><span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">Die Massnahmen sind mit stark invasiven chirurgischen Eingriffe verbunden..</span></p><p><span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">Parallel zu dieser Entwicklung steigt auch die Zahl der Personen, die die Geschlechtsumwandlung bereuen und darum eine "Detransition" in Angriff nehmen, die aber nie vollständig sein kann, da viele der vorgenommenen Änderungen irreversibel sind.</span></p><p><span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">Die Explosion der Zahl der Eingriffe - und auch der Zahl derer, die den Eingriff bereuen - ist besorgniserregend. Alarmierend ist die hohe Zahl der (leichtfertig?) vorgenommenen Geschlechtumwandlungen bei Minderjährigen.&nbsp;</span></p><p><span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">Grund dafür kann nur die Gender-Ideologie sein, die mittlerweile auch Kindern "verabreicht" wird, und vermutlich auch der medizinische Ansatz, der die psychotherapeutischen Aspekte unterschätzt. Im Zentrum steht der "Wille zur Umwandlung" der Patientin oder des Patienten. Die Gründe für den irreversiblen Schritt, den viele später bereuen, werden nicht genügend untersucht.</span></p><p><span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">Es müssen daher die Instrumente bereitgestellt werden, die geeignet sind, in erster Linie (aber nicht nur) die Minderjährigen vor überstürzten Eingriffen zu schützen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, und generell muss der psychotherapeutischen Behandlung von Personen mit "Genderdysphorie" wieder das nötige Gewicht beigemessen werden..</span></p>
  • <p>Wie schon in der Antwort auf die Interpellation 21.4506 Roduit «Exponentieller Anstieg bei der medizinischen Behandlung junger Transmenschen. Wird die Schweiz die umstrittenen Praktiken regulieren?» ausgeführt, hat auch der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass immer mehr Menschen mit Geschlechtsdysphorie eine Behandlung suchen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Zunahme nicht auf eine «Geschlechterideologie», sondern auf die zunehmende Akzeptanz der Gesellschaft für die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten zurückzuführen ist.</p><p>Welche Art von Behandlung angezeigt ist – psychologisch, medikamentös und/oder chirurgisch – ist je nach Patient bzw. Patientin unterschiedlich. Bei der Wahl der passenden Behandlung gilt die Sorgfaltspflicht. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich an die Regeln der ärztlichen Kunst zu halten, Nutzen und Risiken einer Therapieform sorgfältig gegeneinander abzuwägen, stets im Interesse des Patienten oder der Patientin zu handeln und dessen oder deren Wohl ins Zentrum zu stellen. Bei minderjährigen Personen muss zudem die Urteilsfähigkeit sorgfältig geprüft werden. Die Behandlung erfolgt dabei meist in einem interdisziplinären Team, welches die Situation von Fall zu Fall aus medizinischer, psychologische und medizin-ethischer Sicht beurteilt. Dabei kann auf internationale Richtlinien und Empfehlungen zurückgegriffen werden (z.B. Richtlinien der World Professional Association for Transgender Health WPATH, siehe www.wpath.org, oder die entsprechenden Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, siehe <a href="http://www.awmf.org"><span style="color:#0000ff;"><u>www.awmf.org</u></span></a>). Diese werden in der Regel gemeinsam von allen mitbetroffenen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und stützen sich auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse ab.</p><p>Es liegt somit nicht in der Verantwortung des Bundes, Therapierichtlinien zur Behandlung von Menschen mit einer Geschlechtsdysphorie zu erarbeiten oder anderweitige Massnahmen zu ergreifen, die auf die medizinische Entscheidfindung Einfluss nehmen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Gender-Ideologie, die bereits den Jüngsten aufgezwungen wird, zu bekämpfen und um in erster Linie - aber nicht nur - Minderjährige vor überstürzten und irreversiblen Operationen zur Geschlechtsumwandlung zu schützen.</p>
  • Stopp der Gender-Ideologie. (Wenigstens) Minderjährige vor überstürzten Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung schützen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten drei Jahren hat sich die Zahl der geschlechtsumwandelnden Operationen mehr als verdoppelt.</p><p>Allein im Jahr 2022 gab es fast 500 solche Operationen, ein Rekord, der Zeichen eines laufend wachsenden Business ist und der Fragen aufwirft, <span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">vor allem weil 54 Prozent der operierten Personen zwischen 15 und 24 Jahre alt waren. Viele (zu viele) sind also minderjährig.</span></p><p><span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">Die Massnahmen sind mit stark invasiven chirurgischen Eingriffe verbunden..</span></p><p><span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">Parallel zu dieser Entwicklung steigt auch die Zahl der Personen, die die Geschlechtsumwandlung bereuen und darum eine "Detransition" in Angriff nehmen, die aber nie vollständig sein kann, da viele der vorgenommenen Änderungen irreversibel sind.</span></p><p><span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">Die Explosion der Zahl der Eingriffe - und auch der Zahl derer, die den Eingriff bereuen - ist besorgniserregend. Alarmierend ist die hohe Zahl der (leichtfertig?) vorgenommenen Geschlechtumwandlungen bei Minderjährigen.&nbsp;</span></p><p><span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">Grund dafür kann nur die Gender-Ideologie sein, die mittlerweile auch Kindern "verabreicht" wird, und vermutlich auch der medizinische Ansatz, der die psychotherapeutischen Aspekte unterschätzt. Im Zentrum steht der "Wille zur Umwandlung" der Patientin oder des Patienten. Die Gründe für den irreversiblen Schritt, den viele später bereuen, werden nicht genügend untersucht.</span></p><p><span style="background-color:whitesmoke;color:#171717;">Es müssen daher die Instrumente bereitgestellt werden, die geeignet sind, in erster Linie (aber nicht nur) die Minderjährigen vor überstürzten Eingriffen zu schützen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, und generell muss der psychotherapeutischen Behandlung von Personen mit "Genderdysphorie" wieder das nötige Gewicht beigemessen werden..</span></p>
    • <p>Wie schon in der Antwort auf die Interpellation 21.4506 Roduit «Exponentieller Anstieg bei der medizinischen Behandlung junger Transmenschen. Wird die Schweiz die umstrittenen Praktiken regulieren?» ausgeführt, hat auch der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass immer mehr Menschen mit Geschlechtsdysphorie eine Behandlung suchen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Zunahme nicht auf eine «Geschlechterideologie», sondern auf die zunehmende Akzeptanz der Gesellschaft für die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten zurückzuführen ist.</p><p>Welche Art von Behandlung angezeigt ist – psychologisch, medikamentös und/oder chirurgisch – ist je nach Patient bzw. Patientin unterschiedlich. Bei der Wahl der passenden Behandlung gilt die Sorgfaltspflicht. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich an die Regeln der ärztlichen Kunst zu halten, Nutzen und Risiken einer Therapieform sorgfältig gegeneinander abzuwägen, stets im Interesse des Patienten oder der Patientin zu handeln und dessen oder deren Wohl ins Zentrum zu stellen. Bei minderjährigen Personen muss zudem die Urteilsfähigkeit sorgfältig geprüft werden. Die Behandlung erfolgt dabei meist in einem interdisziplinären Team, welches die Situation von Fall zu Fall aus medizinischer, psychologische und medizin-ethischer Sicht beurteilt. Dabei kann auf internationale Richtlinien und Empfehlungen zurückgegriffen werden (z.B. Richtlinien der World Professional Association for Transgender Health WPATH, siehe www.wpath.org, oder die entsprechenden Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, siehe <a href="http://www.awmf.org"><span style="color:#0000ff;"><u>www.awmf.org</u></span></a>). Diese werden in der Regel gemeinsam von allen mitbetroffenen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und stützen sich auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse ab.</p><p>Es liegt somit nicht in der Verantwortung des Bundes, Therapierichtlinien zur Behandlung von Menschen mit einer Geschlechtsdysphorie zu erarbeiten oder anderweitige Massnahmen zu ergreifen, die auf die medizinische Entscheidfindung Einfluss nehmen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Gender-Ideologie, die bereits den Jüngsten aufgezwungen wird, zu bekämpfen und um in erster Linie - aber nicht nur - Minderjährige vor überstürzten und irreversiblen Operationen zur Geschlechtsumwandlung zu schützen.</p>
    • Stopp der Gender-Ideologie. (Wenigstens) Minderjährige vor überstürzten Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung schützen

Back to List