Debitkarten. Überhöhte Gebühren für den Kleinhandel. Verfahren vor der Weko

ShortId
23.4416
Id
20234416
Updated
26.03.2024 20:48
Language
de
Title
Debitkarten. Überhöhte Gebühren für den Kleinhandel. Verfahren vor der Weko
AdditionalIndexing
24;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Wettbewerbskommission (WEKO) ist eine unabhängige Behörde (vgl. Art. 19 Kartellgesetz, KG, SR 251). Der Bundesrat äussert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren der WEKO. Allerdings ist Gegenstand des erwähnten Entscheids vom 25. September&nbsp;2023 in Sachen «Untersuchung 22-0523 gemäss Art. 27 KG betreffend Interchange Fees für Debitkarten von Visa» lediglich die Frage der Rechtsmässigkeit der von der WEKO verfügten vorsorglichen Massnahmen. Inwiefern die von Visa festgesetzten Interchange Fees zulässig sind, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung und lässt sich gegenwärtig noch nicht beurteilen (vgl. Rn. 82 der genannten Verfügung vom 25. September 2023). Grundsätzlich können gemäss Art. 43 KG jeder Betroffene sowie Berufs-, Wirtschafts- und Konsumentenschutzverbände eine Beteiligung an einer Untersuchung der WEKO anmelden. Vorliegend haben dies allerdings nur wenige Personen getan.</p><p>2. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Regulierung der Interbankenentgelte. Wie er in seiner Stellungnahme zur Motion 22.3976 Maitre «Interchange Fees für Zahlungen mit Debitkarten verbieten» ausgeführt hat, sieht er die geltenden wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen als ausreichend an. Seine damalige Auffassung ist weiterhin gültig. Schliesslich ist festzuhalten, dass in der Schweiz die Inflationsrate zuletzt wieder deutlich zurückgekommen ist. Auch für die Jahre 2024 und 2025 befinden sich die Inflationsprognosen des Bundes im Zielintervall von 0-2 %.</p>
  • <p>In seiner Antwort auf die Motion 22.3976 bekräftigte der Bundesrat seinen Standpunkt, er wolle Interbankenentgelte für Visa- und Mastercard-Debitkarten nicht gesetzlich regeln, da das Sekretariat der WEKO im September 2022 eine Untersuchung eröffnet habe.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das bei der WEKO eröffnete Verfahren ermöglicht es jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht, sicherzustellen, dass kleine Geschäfte durch einen möglichen Entscheid der WEKO nicht zugunsten grösserer Akteure im Detailhandel, insbesondere der Grossverteiler, benachteiligt werden. Während Letztere sich angemeldet haben, sich als Dritte (Art. 43 KG) am Verfahren zu beteiligen, wie in der Entscheidung vom 25. September 2023 (Seite 14, Ziff. D.1.2) über die vorsorglichen Massnahmen von Visa berichtet wird, sind die kleinen Geschäfte in diesem Stadium davon ausgeschlossen und laufen daher Gefahr, dass ihre Interessen verletzt werden, und dies in einem für den Sektor bereits schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.&nbsp;</p><p><br>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, das laufende Verfahren der WEKO stelle eine strikte Gleichheit zwischen allen im Einzelhandel tätigen Akteuren sicher? Sind die Interessen des Kleinhandels gesichert?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Bekräftigt der Bundesrat angesichts des langwierigen Verfahrens bei der WEKO seine Position, im Bereich der Interbankenentgelte nicht gesetzgeberisch tätig zu werden <span style="background-color:white;color:rgb(30,30,30);">? Wie rechtfertigt er diese Position angesichts der derzeitigen Inflation und der Schwierigkeiten des Kleinhandels?</span></p>
  • Debitkarten. Überhöhte Gebühren für den Kleinhandel. Verfahren vor der Weko
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Wettbewerbskommission (WEKO) ist eine unabhängige Behörde (vgl. Art. 19 Kartellgesetz, KG, SR 251). Der Bundesrat äussert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren der WEKO. Allerdings ist Gegenstand des erwähnten Entscheids vom 25. September&nbsp;2023 in Sachen «Untersuchung 22-0523 gemäss Art. 27 KG betreffend Interchange Fees für Debitkarten von Visa» lediglich die Frage der Rechtsmässigkeit der von der WEKO verfügten vorsorglichen Massnahmen. Inwiefern die von Visa festgesetzten Interchange Fees zulässig sind, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung und lässt sich gegenwärtig noch nicht beurteilen (vgl. Rn. 82 der genannten Verfügung vom 25. September 2023). Grundsätzlich können gemäss Art. 43 KG jeder Betroffene sowie Berufs-, Wirtschafts- und Konsumentenschutzverbände eine Beteiligung an einer Untersuchung der WEKO anmelden. Vorliegend haben dies allerdings nur wenige Personen getan.</p><p>2. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Regulierung der Interbankenentgelte. Wie er in seiner Stellungnahme zur Motion 22.3976 Maitre «Interchange Fees für Zahlungen mit Debitkarten verbieten» ausgeführt hat, sieht er die geltenden wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen als ausreichend an. Seine damalige Auffassung ist weiterhin gültig. Schliesslich ist festzuhalten, dass in der Schweiz die Inflationsrate zuletzt wieder deutlich zurückgekommen ist. Auch für die Jahre 2024 und 2025 befinden sich die Inflationsprognosen des Bundes im Zielintervall von 0-2 %.</p>
    • <p>In seiner Antwort auf die Motion 22.3976 bekräftigte der Bundesrat seinen Standpunkt, er wolle Interbankenentgelte für Visa- und Mastercard-Debitkarten nicht gesetzlich regeln, da das Sekretariat der WEKO im September 2022 eine Untersuchung eröffnet habe.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das bei der WEKO eröffnete Verfahren ermöglicht es jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht, sicherzustellen, dass kleine Geschäfte durch einen möglichen Entscheid der WEKO nicht zugunsten grösserer Akteure im Detailhandel, insbesondere der Grossverteiler, benachteiligt werden. Während Letztere sich angemeldet haben, sich als Dritte (Art. 43 KG) am Verfahren zu beteiligen, wie in der Entscheidung vom 25. September 2023 (Seite 14, Ziff. D.1.2) über die vorsorglichen Massnahmen von Visa berichtet wird, sind die kleinen Geschäfte in diesem Stadium davon ausgeschlossen und laufen daher Gefahr, dass ihre Interessen verletzt werden, und dies in einem für den Sektor bereits schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.&nbsp;</p><p><br>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, das laufende Verfahren der WEKO stelle eine strikte Gleichheit zwischen allen im Einzelhandel tätigen Akteuren sicher? Sind die Interessen des Kleinhandels gesichert?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Bekräftigt der Bundesrat angesichts des langwierigen Verfahrens bei der WEKO seine Position, im Bereich der Interbankenentgelte nicht gesetzgeberisch tätig zu werden <span style="background-color:white;color:rgb(30,30,30);">? Wie rechtfertigt er diese Position angesichts der derzeitigen Inflation und der Schwierigkeiten des Kleinhandels?</span></p>
    • Debitkarten. Überhöhte Gebühren für den Kleinhandel. Verfahren vor der Weko

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