Steigt der administrative Aufwand mit Digiflux?
- ShortId
-
23.4418
- Id
-
20234418
- Updated
-
26.03.2024 20:49
- Language
-
de
- Title
-
Steigt der administrative Aufwand mit Digiflux?
- AdditionalIndexing
-
55;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p><span style="color:rgb(0,0,0);">Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmen mit Grünanlagen, Gartenbaufirmen, Gemeinden, Kantone und Bund und andere sind ab 2025 verpflichtet, die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln digital zu erfassen. Auch wer Pflanzenschutzmittel, Dünger und Kraftfutter verkauft oder weitergibt, muss dies melden. Ab 01.01.2025 muss der Handel mit Pflanzenschutzmittel erfasst werden. Ab 01.01.2026 muss der Handel von Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Hofdünger und Kraftfutter erfasst werden, ebenfalls die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.</span></p>
- <p>1. Die Mitteilungspflicht sowie die Daten, die im entsprechenden Informationssystem digi-FLUX erfasst werden müssen, wurden mit der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» gesetzlich festgelegt (AS 2022 263). Die Mitteilungspflicht bezieht sich auf die Lieferung von Pflanzenschutzmittel, Dünger – inklusive Hof- und Recyclindünger – und Kraftfutter. Nur die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln sind zu erfassen. Die Raufutterlieferungen und sämtliche Einsätze von Nährstoffen wie Dünger oder Futtermittel sind nicht mitteilungspflichtig. Optional können jedoch im System digiFLUX Raufutterlieferungen und Nährstoffeinsätze erfasst werden. Dadurch können Landwirtschaftsbetriebe ihre Stoffflüsse an einem einzigen Ort digital dokumentieren und so von Synergien profitieren. </p><p> </p><p>2. Es gibt keine verbindliche Verpflichtung und auch keine Fristen für das Akzeptieren oder Ablehnen von Lieferungen. Die Meldepflicht liegt beim Abgeber, dies ist in der Regel der Handel. Mit den Funktionen «Lieferungen annehmen» und «Lieferungen ablehnen» können die Anwenderinnen und Anwender die Meldungen kontrollieren. Sie erhalten die Möglichkeit, nicht korrekte Meldungen zurückzuweisen oder die Annahme von Lieferungen automatisch bestätigen zu lassen, wenn sie auf diese Kontrollmöglichkeit verzichten wollen. Wenn Lieferungen nicht bearbeitet werden, sind keine Sanktionen vorgesehen.</p><p> </p><p>3. Die Mitteilungsplicht bedingt grundsätzlich eine zusätzliche Deklaration von Daten. Den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter muss der Handel erfassen. Die Käufer von Pflanzenschutzmitteln, wie Gartenbauunternehmen, Gemeinden oder Landwirtschaftstbetriebe, müssen deren Anwendungen dokumentieren. Für Landwirtschaftsbetriebe besteht bereits heute eine Aufzeichnungspflicht als Anforderung im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises für Direktzahlungen oder von Labelorganisationen. Neu müssen diese Daten digital erfasst werden: Entweder direkt in der Webanwendung des Systems digiFLUX oder in einer privaten Software mit Schnittstelle zu digi-FLUX. Mit einer hohen Bedienerfreundlichkeit und Schnittstellen für den Datenaustausch von digiFLUX zu weiteren Systemen soll dieser Aufwand möglichst tief gehalten werden. Landwirtschaftsbetriebe sollen zudem die Daten aus digiFLUX zur Erfüllung weiterer Aufzeichnungspflichten nutzen können. Damit werden im Vollzug der Direktzahlungen, bei der Beschränkung der Kontrollen auf Risikofälle oder für Labelorganisationen Potenziale für administrative Entlastungen der Landwirtschaftsbetriebe geschaffen. Im Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden ist explizit festgehalten, dass die Daten dem Monitoring sowie der nationalen und regionalen Bilanzierung in den Bereichen Pflanzenschutz und Nährstoffe dienen und für den Vollzug genutzt werden können. Bei der entsprechende Nutzung der Daten ist die Einhaltung des Datenschutzes zentrale Voraussetzung.</p><p> </p><p>4. Im Entwicklungszeitraum 2023 – 2028 sind für das Projekt digiFLUX finanzwirksame Kosten von rund 7,5 Millionen CHF im ordentlichen Globalbudget des BLW eingestellt.</p><p> </p><p>5. Die Kantone erheben mit ihren kantonalen Agrarinformationssystemen ebenfalls Daten wie zum Beispiel die Kulturflächen für den Vollzug der Direktzahlungen. Diese Daten sind auch für die Mitteilungspflicht relevant. Um Mehrfacherfassungen zu verhindern und Synergien nutzen zu können, soll der Datenaustausch zwischen den kantonalen Agrarinformationsystemen und digiFLUX gewährleistet werden. Um die Koordination der Umsetzung der Mitteilungspflicht mit den Kantonen sicherzustellen, sind die Kantone in die Projektarbeiten digiFLUX eingebunden. So sind sie beispielsweise im Sounding Board und im Fachausschuss vertreten und wirken in den einzelnen Arbeitsgruppen mit.</p>
- <p>1. Beabsichtigt der Bundesrat in weiterer Zukunft ebenfalls die Anwendung von Dünger, Hofdünger, Kraftfutter oder Raufutter ebenfalls unter die Meldepflicht zu stellen?</p><p>2. Muss ein Anwender jede Lieferung, die er erhalten hat, aktiv innerhalb einer Frist freigeben? Wie hoch sind die Bussen bei einem Verstoss?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass dieses Mittel der steigenden Bürokratie entgegenwirkt oder eher den Kontrollwahn verstärkt?</p><p>4. Welche Kosten verursacht digiflux auf Staatsebene?</p><p>5. Wie ist die Einführung mit den Kantonen koordiniert? </p>
- Steigt der administrative Aufwand mit Digiflux?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p><span style="color:rgb(0,0,0);">Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmen mit Grünanlagen, Gartenbaufirmen, Gemeinden, Kantone und Bund und andere sind ab 2025 verpflichtet, die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln digital zu erfassen. Auch wer Pflanzenschutzmittel, Dünger und Kraftfutter verkauft oder weitergibt, muss dies melden. Ab 01.01.2025 muss der Handel mit Pflanzenschutzmittel erfasst werden. Ab 01.01.2026 muss der Handel von Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Hofdünger und Kraftfutter erfasst werden, ebenfalls die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.</span></p>
- <p>1. Die Mitteilungspflicht sowie die Daten, die im entsprechenden Informationssystem digi-FLUX erfasst werden müssen, wurden mit der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» gesetzlich festgelegt (AS 2022 263). Die Mitteilungspflicht bezieht sich auf die Lieferung von Pflanzenschutzmittel, Dünger – inklusive Hof- und Recyclindünger – und Kraftfutter. Nur die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln sind zu erfassen. Die Raufutterlieferungen und sämtliche Einsätze von Nährstoffen wie Dünger oder Futtermittel sind nicht mitteilungspflichtig. Optional können jedoch im System digiFLUX Raufutterlieferungen und Nährstoffeinsätze erfasst werden. Dadurch können Landwirtschaftsbetriebe ihre Stoffflüsse an einem einzigen Ort digital dokumentieren und so von Synergien profitieren. </p><p> </p><p>2. Es gibt keine verbindliche Verpflichtung und auch keine Fristen für das Akzeptieren oder Ablehnen von Lieferungen. Die Meldepflicht liegt beim Abgeber, dies ist in der Regel der Handel. Mit den Funktionen «Lieferungen annehmen» und «Lieferungen ablehnen» können die Anwenderinnen und Anwender die Meldungen kontrollieren. Sie erhalten die Möglichkeit, nicht korrekte Meldungen zurückzuweisen oder die Annahme von Lieferungen automatisch bestätigen zu lassen, wenn sie auf diese Kontrollmöglichkeit verzichten wollen. Wenn Lieferungen nicht bearbeitet werden, sind keine Sanktionen vorgesehen.</p><p> </p><p>3. Die Mitteilungsplicht bedingt grundsätzlich eine zusätzliche Deklaration von Daten. Den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter muss der Handel erfassen. Die Käufer von Pflanzenschutzmitteln, wie Gartenbauunternehmen, Gemeinden oder Landwirtschaftstbetriebe, müssen deren Anwendungen dokumentieren. Für Landwirtschaftsbetriebe besteht bereits heute eine Aufzeichnungspflicht als Anforderung im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises für Direktzahlungen oder von Labelorganisationen. Neu müssen diese Daten digital erfasst werden: Entweder direkt in der Webanwendung des Systems digiFLUX oder in einer privaten Software mit Schnittstelle zu digi-FLUX. Mit einer hohen Bedienerfreundlichkeit und Schnittstellen für den Datenaustausch von digiFLUX zu weiteren Systemen soll dieser Aufwand möglichst tief gehalten werden. Landwirtschaftsbetriebe sollen zudem die Daten aus digiFLUX zur Erfüllung weiterer Aufzeichnungspflichten nutzen können. Damit werden im Vollzug der Direktzahlungen, bei der Beschränkung der Kontrollen auf Risikofälle oder für Labelorganisationen Potenziale für administrative Entlastungen der Landwirtschaftsbetriebe geschaffen. Im Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden ist explizit festgehalten, dass die Daten dem Monitoring sowie der nationalen und regionalen Bilanzierung in den Bereichen Pflanzenschutz und Nährstoffe dienen und für den Vollzug genutzt werden können. Bei der entsprechende Nutzung der Daten ist die Einhaltung des Datenschutzes zentrale Voraussetzung.</p><p> </p><p>4. Im Entwicklungszeitraum 2023 – 2028 sind für das Projekt digiFLUX finanzwirksame Kosten von rund 7,5 Millionen CHF im ordentlichen Globalbudget des BLW eingestellt.</p><p> </p><p>5. Die Kantone erheben mit ihren kantonalen Agrarinformationssystemen ebenfalls Daten wie zum Beispiel die Kulturflächen für den Vollzug der Direktzahlungen. Diese Daten sind auch für die Mitteilungspflicht relevant. Um Mehrfacherfassungen zu verhindern und Synergien nutzen zu können, soll der Datenaustausch zwischen den kantonalen Agrarinformationsystemen und digiFLUX gewährleistet werden. Um die Koordination der Umsetzung der Mitteilungspflicht mit den Kantonen sicherzustellen, sind die Kantone in die Projektarbeiten digiFLUX eingebunden. So sind sie beispielsweise im Sounding Board und im Fachausschuss vertreten und wirken in den einzelnen Arbeitsgruppen mit.</p>
- <p>1. Beabsichtigt der Bundesrat in weiterer Zukunft ebenfalls die Anwendung von Dünger, Hofdünger, Kraftfutter oder Raufutter ebenfalls unter die Meldepflicht zu stellen?</p><p>2. Muss ein Anwender jede Lieferung, die er erhalten hat, aktiv innerhalb einer Frist freigeben? Wie hoch sind die Bussen bei einem Verstoss?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass dieses Mittel der steigenden Bürokratie entgegenwirkt oder eher den Kontrollwahn verstärkt?</p><p>4. Welche Kosten verursacht digiflux auf Staatsebene?</p><p>5. Wie ist die Einführung mit den Kantonen koordiniert? </p>
- Steigt der administrative Aufwand mit Digiflux?
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