Streumunition und Einsatz der Artillerie in der Ukraine. Lehren daraus?
- ShortId
-
23.4420
- Id
-
20234420
- Updated
-
26.03.2024 20:47
- Language
-
de
- Title
-
Streumunition und Einsatz der Artillerie in der Ukraine. Lehren daraus?
- AdditionalIndexing
-
09;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Einsatz von Streumunition hat wegen der unterschiedslosen Wirkung, der hohen Anzahl an Blindgängern, aber auch wegen der direkten oder indirekten Wirkung schwerwiegende humanitäre Folgen. Nicht explodierte Geschosse fordern auch noch Jahre nach Ende eines Konfliktes Opfer unter der Zivilbevölkerung und behindern den Wiederaufbau eines Landes erheblich. Die Schweiz ratifizierte deshalb das Übereinkommen über Streumunition im Jahr 2012 (SR 0.515.093), was auch eine wesentliche Stärkung der Umsetzung des humanitären Völkerrechts und des Schutzes der Zivilbevölkerung darstellte. Es trat am 1. Januar 2013 für die Schweiz in Kraft. Dadurch hat sich die Schweiz verpflicht, niemals Streumunition einzusetzen, zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern, zurückzubehalten oder an irgendjemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben. Die Verpflichtungen infolge der Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition wurden in nationales Recht überführt: Gemäss Bundesgesetz über das Kriegsmaterial ist verboten, jemanden zu einer der oben genannten Handlungen zu verleiten oder eine solche Handlung zu fördern.</p><p> </p><p>Heute zählt das Übereinkommen über Streumunition 112 Vertragstaaten. Im Gegensatz zur Schweiz und den meisten westeuropäischen Ländern haben weder die USA, Russland noch die Ukraine dieses ratifiziert.</p><p> </p><p>Zu den konkreten Fragen der Interpellation:</p><p> </p><ul><li>Die Schweiz setzt sich als Vertragspartei des Übereinkommens über Streumunition unabhängig des Krieges in der Ukraine generell dafür ein, dass diese nicht eingesetzt, entwickelt, hergestellt, gelagert oder weitergegeben werden soll. </li></ul><p> </p><ul><li>Streumunition wird von Staaten, die das Übereinkommen über Streumunition nicht ratifiziert haben, nach wie vor eingesetzt, um unter anderem die Knappheit von Artilleriemunition zu kompensieren. Die humanitären Folgen bleiben unverändert gravierend. Es wird daran erinnert, dass unterschiedslose und unverhältnismässige Angriffe verboten sind und eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellen.</li></ul><p> </p><ul><li>Die Bevorratung von Munition ist für die Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee ein wesentlicher Faktor. Dies hat der Bundesrat im Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht vom 7. September 2022 (BBl 2022 2357) festgehalten.</li></ul><p> </p><ul><li>Die Schweiz wird auch künftig Streumunition bzw. Kanistermunition nicht einsetzen; die von der Schweiz bevorrateten Bestände wurden bis 2018 entsorgt. Der Blick auf die humanitären Folgen der in der Ukraine eingesetzten Streumunition bekräftigen dies.</li></ul><p> </p><ul><li>Der Bundesrat hat mit seinem Bericht zur Zukunft der Artillerie 2016 dargestellt, wie die Fähigkeit der indirekten Wirkung auch ohne Streumunition weiterentwickelt werden kann.</li></ul><p> </p><p>In den nächsten Jahren soll die über fünfzigjährige Panzerhaubitze M-109 durch ein radgestütztes Artilleriesystem abgelöst werden, das präzises Unterstützungsfeuer auf bis zu fünfzig Kilometer ermöglicht. Zudem prüft die Armee derzeit Möglichkeiten, um Schlüsselziele auch auf grössere Distanz mit weitreichendem Feuer bekämpfen zu können.</p><p> </p><ul><li>Eine Wiedereinführung von Streumunition bzw. Kanistermunition in der Schweizer Armee ist für den Bundesrat nicht angezeigt. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Fähigkeit zur indirekten Wirkung auch ohne Streumunition sichergestellt und weiterentwickelt werden kann. Wesentlich dafür ist die Bevorratung von Munition, aber auch die Nutzung des technologischen Fortschritts bei Waffensystemen und Munition.</li></ul>
- <p>Die Schweiz hat sich mit einem im Jahr 2013 in Kraft getretenen Übereinkommen über Streumunition vertraglich verpflichtet, auf solche zu verzichten. 2018 hat sie die Entsorgung ihrer Bestände an Streumunition (Kanistergeschosse) abgeschlossen, die zuvor bis 1999 für über 600 Millionen Franken beschafft worden waren. Mit der Abschaffung der Kanistermunition wurde die Artillerie erheblich geschwächt: Ihre Reichweite ging von knapp 30 auf 20 Kilometer zurück, die Feuerkraft ist ohne Kanistergeschosse massiv geringer.</p><p> </p><p>Die USA beliefern nun die Ukraine seit diesem Sommer mit Streumunition, die offenbar erfolgreich im Gefecht eingesetzt wird (siehe unter anderem hier: <a href="https://edition.cnn.com/2023/08/17/europe/ukraine-counteroffensive-urozhaine-intl/index.html">https://edition.cnn.com/2023/08/17/europe/ukraine-counteroffensive-urozhaine-intl/index.html</a>) </p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p> </p><ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Lieferung und den Einsatz der US-Streumunition in der Ukraine?</li><li>Welche Schlüsse sind daraus für den Einsatz der Artillerie in einem modernen Gefecht zu ziehen?</li><li>Welches sind die Erkenntnisse für die Schweizer Armee und ihren Einsatz im Kriegsfall?</li><li>Ist der Bundesrat vor dem Hintergrund der aktuellen Kriegsführung in der Ukraine immer noch der Ansicht, dass die Abschaffung der Kanistermunition und die daraus folgende Schwächung unserer Artillerie richtig war?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat, um schnellstmöglich die Reichweite und die Feuerkraft unserer Artillerie wieder zu steigern?</li><li>Könnte es gestützt auf die Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine allenfalls angezeigt sein, unsere Artillerie wieder mit Kanistermunition auszurüsten? Wenn nicht, welche Alternativen bieten sich nach Ansicht des Bundesrates?</li></ul>
- Streumunition und Einsatz der Artillerie in der Ukraine. Lehren daraus?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Einsatz von Streumunition hat wegen der unterschiedslosen Wirkung, der hohen Anzahl an Blindgängern, aber auch wegen der direkten oder indirekten Wirkung schwerwiegende humanitäre Folgen. Nicht explodierte Geschosse fordern auch noch Jahre nach Ende eines Konfliktes Opfer unter der Zivilbevölkerung und behindern den Wiederaufbau eines Landes erheblich. Die Schweiz ratifizierte deshalb das Übereinkommen über Streumunition im Jahr 2012 (SR 0.515.093), was auch eine wesentliche Stärkung der Umsetzung des humanitären Völkerrechts und des Schutzes der Zivilbevölkerung darstellte. Es trat am 1. Januar 2013 für die Schweiz in Kraft. Dadurch hat sich die Schweiz verpflicht, niemals Streumunition einzusetzen, zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern, zurückzubehalten oder an irgendjemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben. Die Verpflichtungen infolge der Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition wurden in nationales Recht überführt: Gemäss Bundesgesetz über das Kriegsmaterial ist verboten, jemanden zu einer der oben genannten Handlungen zu verleiten oder eine solche Handlung zu fördern.</p><p> </p><p>Heute zählt das Übereinkommen über Streumunition 112 Vertragstaaten. Im Gegensatz zur Schweiz und den meisten westeuropäischen Ländern haben weder die USA, Russland noch die Ukraine dieses ratifiziert.</p><p> </p><p>Zu den konkreten Fragen der Interpellation:</p><p> </p><ul><li>Die Schweiz setzt sich als Vertragspartei des Übereinkommens über Streumunition unabhängig des Krieges in der Ukraine generell dafür ein, dass diese nicht eingesetzt, entwickelt, hergestellt, gelagert oder weitergegeben werden soll. </li></ul><p> </p><ul><li>Streumunition wird von Staaten, die das Übereinkommen über Streumunition nicht ratifiziert haben, nach wie vor eingesetzt, um unter anderem die Knappheit von Artilleriemunition zu kompensieren. Die humanitären Folgen bleiben unverändert gravierend. Es wird daran erinnert, dass unterschiedslose und unverhältnismässige Angriffe verboten sind und eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts darstellen.</li></ul><p> </p><ul><li>Die Bevorratung von Munition ist für die Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee ein wesentlicher Faktor. Dies hat der Bundesrat im Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht vom 7. September 2022 (BBl 2022 2357) festgehalten.</li></ul><p> </p><ul><li>Die Schweiz wird auch künftig Streumunition bzw. Kanistermunition nicht einsetzen; die von der Schweiz bevorrateten Bestände wurden bis 2018 entsorgt. Der Blick auf die humanitären Folgen der in der Ukraine eingesetzten Streumunition bekräftigen dies.</li></ul><p> </p><ul><li>Der Bundesrat hat mit seinem Bericht zur Zukunft der Artillerie 2016 dargestellt, wie die Fähigkeit der indirekten Wirkung auch ohne Streumunition weiterentwickelt werden kann.</li></ul><p> </p><p>In den nächsten Jahren soll die über fünfzigjährige Panzerhaubitze M-109 durch ein radgestütztes Artilleriesystem abgelöst werden, das präzises Unterstützungsfeuer auf bis zu fünfzig Kilometer ermöglicht. Zudem prüft die Armee derzeit Möglichkeiten, um Schlüsselziele auch auf grössere Distanz mit weitreichendem Feuer bekämpfen zu können.</p><p> </p><ul><li>Eine Wiedereinführung von Streumunition bzw. Kanistermunition in der Schweizer Armee ist für den Bundesrat nicht angezeigt. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Fähigkeit zur indirekten Wirkung auch ohne Streumunition sichergestellt und weiterentwickelt werden kann. Wesentlich dafür ist die Bevorratung von Munition, aber auch die Nutzung des technologischen Fortschritts bei Waffensystemen und Munition.</li></ul>
- <p>Die Schweiz hat sich mit einem im Jahr 2013 in Kraft getretenen Übereinkommen über Streumunition vertraglich verpflichtet, auf solche zu verzichten. 2018 hat sie die Entsorgung ihrer Bestände an Streumunition (Kanistergeschosse) abgeschlossen, die zuvor bis 1999 für über 600 Millionen Franken beschafft worden waren. Mit der Abschaffung der Kanistermunition wurde die Artillerie erheblich geschwächt: Ihre Reichweite ging von knapp 30 auf 20 Kilometer zurück, die Feuerkraft ist ohne Kanistergeschosse massiv geringer.</p><p> </p><p>Die USA beliefern nun die Ukraine seit diesem Sommer mit Streumunition, die offenbar erfolgreich im Gefecht eingesetzt wird (siehe unter anderem hier: <a href="https://edition.cnn.com/2023/08/17/europe/ukraine-counteroffensive-urozhaine-intl/index.html">https://edition.cnn.com/2023/08/17/europe/ukraine-counteroffensive-urozhaine-intl/index.html</a>) </p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p> </p><ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Lieferung und den Einsatz der US-Streumunition in der Ukraine?</li><li>Welche Schlüsse sind daraus für den Einsatz der Artillerie in einem modernen Gefecht zu ziehen?</li><li>Welches sind die Erkenntnisse für die Schweizer Armee und ihren Einsatz im Kriegsfall?</li><li>Ist der Bundesrat vor dem Hintergrund der aktuellen Kriegsführung in der Ukraine immer noch der Ansicht, dass die Abschaffung der Kanistermunition und die daraus folgende Schwächung unserer Artillerie richtig war?</li><li>Was unternimmt der Bundesrat, um schnellstmöglich die Reichweite und die Feuerkraft unserer Artillerie wieder zu steigern?</li><li>Könnte es gestützt auf die Erkenntnisse aus dem Krieg in der Ukraine allenfalls angezeigt sein, unsere Artillerie wieder mit Kanistermunition auszurüsten? Wenn nicht, welche Alternativen bieten sich nach Ansicht des Bundesrates?</li></ul>
- Streumunition und Einsatz der Artillerie in der Ukraine. Lehren daraus?
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