Government-to-Government-Geschäfte im Rüstungsbereich

ShortId
23.4430
Id
20234430
Updated
26.03.2024 21:11
Language
de
Title
Government-to-Government-Geschäfte im Rüstungsbereich
AdditionalIndexing
09;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Ja, dies trifft zu. Hingegen hat armasuisse im Hinblick auf Beschaffungsprojekte ausländischer Beschaffungsorganisationen mit einzelnen Staaten sogennante Güteprüfvereinbarungen geschlossen. Dies mit Blick auf mögliche Qualitätsabnahmen von Schweizer Produkten zu Gunsten des Käuferstaates.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Der Vorteil einer Abwicklung über die jeweiligen Regierungen der Partnerstaaten (Government-to-Government oder G2G) liegt für die Schweiz darin, dass sie personell und finanziell vom gebündelten Beschaffungsvolumen, den damit verbundenen Skaleneffekten und von den Ressourcen der jeweiligen ausländischen Beschaffungsbehörden profitiert, auch wenn diese Ressourcen durch die Schweiz mitfinanziert werden müssen. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren insbesondere Kampfflugzeuge aus den USA via G2G (sogenannte Foreign Military Sales</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic"> </span><span style="font-family:Arial">FMS) beschafft. Die Beschaffung solcher Systeme ist in gewissen Ländern ausschliesslich über G2G möglich, wie beispielsweise in den USA. Dabei haben sich </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">in der Vergangenheit die Beschaffungen aus den USA via FMS für die Schweiz bezüglich Beschaffungskosten und Liefertreue bewährt.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Staaten entscheiden sich für Verkäufe über G2G insbesondere bei komplexen und hoch-technologischen Systemen, bei denen Regierungen die Industrie mit deren Entwicklung beauftragen. Entsprechend stehen beim Verkauf dieser Systeme an andere Staaten vor allem aussen- und sicherheitspolitische Interessen im Vordergrund. Mittels G2G werden die sicherheits- und rüstungspolitischen Kooperationen mit den gewünschten Partnern gezielt gesteuert bzw. gestärkt. Darüber hinaus können Skaleneffekte erzielt werden, da die eigene Marktposition durch das erhöhte Beschaffungsvolumen gestärkt wird. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4./ 5. Ja, armasuisse sind mehrere Fälle bekannt. Da die Schweiz G2G-Verkäufe nicht kennt, wurde diesen Anfragen seitens Industrie nicht entsprochen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6./7./8. Die Beantwortung dieser Fragen bedarf einer vertieften Prüfung. G2G-Geschäfte können im Einzelfall sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Je nach Ausgestaltung der G2G-Geschäfte könnte die internationale Kooperation im Rüstungsbereich gestärkt werden, indem die Zusammenarbeit im Rüstungsbereich zum Beispiel über die gesamte Nutzungsdauer der Systeme vertieft und die gegenseitige Interoperabilität erhöht wird. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Weiter könnten G2G-Geschäfte dazu beitragen, die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis zu stärken. Erfahrungen anderer Staaten zeigen, dass sich mehr und mehr Staaten auch aus Transparenz- und/oder Effizienzgründen entscheiden, grosse Rüstungsvorhaben mittels G2G zu beschaffen. So setzen einige europäische Staaten bei bestimmten Beschaffungen vermehrt ausschliesslich auf G2G. Die Nachfrage kann daher zunehmen und es besteht die Möglichkeit, dass die schweizerische Industrie aufgrund fehlender G2G-Möglichkeiten benachteiligt werden könnte. Wie viele solche Beschaffungen schliesslich zustande kommen würden, kann jedoch nicht beurteilt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Hinsichtlich Risiken ist davon auszugehen, dass zum Beispiel die Zahlungen oder Differenzen bei der Vertragserfüllung via Bundesverwaltung abgewickelt werden müssten. Die entsprechenden vertraglichen und finanziellen Risiken wären daher vertieft aufzuarbeiten und zu beurteilen. Es wäre auch zu klären, ob diese Risiken mittels sogenannten Back-to-Back-Verträgen an die Herstellerfirma in der Schweiz weitergegeben werden können. Die Schweiz müsste weiter eine Liefer- und Exportfreigabegarantie für den gesamten Beschaffungsumfang, allenfalls auch für die Lieferung von Ersatzteilen oder dazugehörige Schulungen etc., über den ganzen Lebensweg des Systems hinweg abgeben. Diese faktische Lieferverpflichtung bedingt entsprechende sicherheits- und aussenpolitischen Abwägungen, mit welchen Staaten solche langfristigen Geschäfte eingegangen werden könnten und sollten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">9. G2G-Geschäfte müssten in jedem Fall als aussen-, industrie- und sicherheitspolitisches Instrument betrachtet und vor der Einführung entsprechend strategisch und rechtlich verankert werden. armasuisse arbeitet aktuell die Frage auf, welches die notwendigen Grundlagen hierfür wären. </span></p></div>
  • <p>In der Rüstungsbeschaffung wird vermehrt das sogenannte Government to Government Verfahren (kurz: G2G) angewandt. Dabei geht es darum, dass der ausländische Staat, der ein entsprechendes Rüstungsgut beschaffen möchte, dieses nicht direkt bei der Rüstungsfirma im anderen Land beschafft, sondern dies als Geschäft von Staat zu Staat bei der anderen Regierung bezieht. Auch die Schweiz wendet dieses Verfahren an. So wurde beispielsweise der Vertrag für das neue Kampfflugzeug F-35 nicht von armasuisse mit dem Hersteller Lockheed-Martin abgeschlossen, sondern mit der US-Regierung, die wiederum den Vertrag mit dem Hersteller schloss.</p><p>Die Schweizer Rüstungsfirmen sehen sich je länger, je mehr – so sie denn überhaupt noch in Betracht gezogen werden – mit der Forderung konfrontiert, dass der bestellende Staat das Rüstungsgut im G2G Verfahren einkaufen möchte.&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Ist es richtig, dass die Eidgenossenschaft selbst im sogenannten G2G Verfahren Rüstungsgüter einkauft, aber selbst keinen Prozess für andere Staaten zur Verfügung stellt?</li><li>Weshalb kauft die Eidgenossenschaft gewisse Rüstungsgüter im G2G Prozess ein und was sind die Vorteile eines solchen Prozesses?</li><li>Welches sind die Gründe, dass andere Staaten der Schweiz Rüstungsgüter nur im G2G Prozess verkaufen?</li><li>Sind der Eidgenossenschaft Fälle bekannt, wo andere Staaten Interesse an Schweizer Rüstungsgüter hatten, diese aber im G2G Prozess einkaufen wollten?</li><li>Falls die Frage 4 mit ‚Ja‘ beantwortet wird: was ist in diesem Fällen passiert und in welchem Umfang sind diesen Unternehmen Geschäfte dadurch entgangen?</li><li>Sieht der Bundesrat Vorteile für den Bund sowie die Rüstungsunternehmen, wenn in der Schweiz ein G2G Prozess etabliert würde?</li><li>Was wären die damit verbundenen Risiken, wenn in der Schweiz ein G2G Prozess etabliert würde?</li><li>Könnte mit einem G2G Prozess die schweizerische sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis gestärkt werden?</li><li>Welche Anpassungen und Grundlagen müssten Seitens Bund geschaffen werden, damit ein G2G Verfahren in der Schweiz möglich wäre?</li></ol>
  • Government-to-Government-Geschäfte im Rüstungsbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Ja, dies trifft zu. Hingegen hat armasuisse im Hinblick auf Beschaffungsprojekte ausländischer Beschaffungsorganisationen mit einzelnen Staaten sogennante Güteprüfvereinbarungen geschlossen. Dies mit Blick auf mögliche Qualitätsabnahmen von Schweizer Produkten zu Gunsten des Käuferstaates.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Der Vorteil einer Abwicklung über die jeweiligen Regierungen der Partnerstaaten (Government-to-Government oder G2G) liegt für die Schweiz darin, dass sie personell und finanziell vom gebündelten Beschaffungsvolumen, den damit verbundenen Skaleneffekten und von den Ressourcen der jeweiligen ausländischen Beschaffungsbehörden profitiert, auch wenn diese Ressourcen durch die Schweiz mitfinanziert werden müssen. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren insbesondere Kampfflugzeuge aus den USA via G2G (sogenannte Foreign Military Sales</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic"> </span><span style="font-family:Arial">FMS) beschafft. Die Beschaffung solcher Systeme ist in gewissen Ländern ausschliesslich über G2G möglich, wie beispielsweise in den USA. Dabei haben sich </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">in der Vergangenheit die Beschaffungen aus den USA via FMS für die Schweiz bezüglich Beschaffungskosten und Liefertreue bewährt.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Staaten entscheiden sich für Verkäufe über G2G insbesondere bei komplexen und hoch-technologischen Systemen, bei denen Regierungen die Industrie mit deren Entwicklung beauftragen. Entsprechend stehen beim Verkauf dieser Systeme an andere Staaten vor allem aussen- und sicherheitspolitische Interessen im Vordergrund. Mittels G2G werden die sicherheits- und rüstungspolitischen Kooperationen mit den gewünschten Partnern gezielt gesteuert bzw. gestärkt. Darüber hinaus können Skaleneffekte erzielt werden, da die eigene Marktposition durch das erhöhte Beschaffungsvolumen gestärkt wird. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4./ 5. Ja, armasuisse sind mehrere Fälle bekannt. Da die Schweiz G2G-Verkäufe nicht kennt, wurde diesen Anfragen seitens Industrie nicht entsprochen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6./7./8. Die Beantwortung dieser Fragen bedarf einer vertieften Prüfung. G2G-Geschäfte können im Einzelfall sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Je nach Ausgestaltung der G2G-Geschäfte könnte die internationale Kooperation im Rüstungsbereich gestärkt werden, indem die Zusammenarbeit im Rüstungsbereich zum Beispiel über die gesamte Nutzungsdauer der Systeme vertieft und die gegenseitige Interoperabilität erhöht wird. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Weiter könnten G2G-Geschäfte dazu beitragen, die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis zu stärken. Erfahrungen anderer Staaten zeigen, dass sich mehr und mehr Staaten auch aus Transparenz- und/oder Effizienzgründen entscheiden, grosse Rüstungsvorhaben mittels G2G zu beschaffen. So setzen einige europäische Staaten bei bestimmten Beschaffungen vermehrt ausschliesslich auf G2G. Die Nachfrage kann daher zunehmen und es besteht die Möglichkeit, dass die schweizerische Industrie aufgrund fehlender G2G-Möglichkeiten benachteiligt werden könnte. Wie viele solche Beschaffungen schliesslich zustande kommen würden, kann jedoch nicht beurteilt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Hinsichtlich Risiken ist davon auszugehen, dass zum Beispiel die Zahlungen oder Differenzen bei der Vertragserfüllung via Bundesverwaltung abgewickelt werden müssten. Die entsprechenden vertraglichen und finanziellen Risiken wären daher vertieft aufzuarbeiten und zu beurteilen. Es wäre auch zu klären, ob diese Risiken mittels sogenannten Back-to-Back-Verträgen an die Herstellerfirma in der Schweiz weitergegeben werden können. Die Schweiz müsste weiter eine Liefer- und Exportfreigabegarantie für den gesamten Beschaffungsumfang, allenfalls auch für die Lieferung von Ersatzteilen oder dazugehörige Schulungen etc., über den ganzen Lebensweg des Systems hinweg abgeben. Diese faktische Lieferverpflichtung bedingt entsprechende sicherheits- und aussenpolitischen Abwägungen, mit welchen Staaten solche langfristigen Geschäfte eingegangen werden könnten und sollten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">9. G2G-Geschäfte müssten in jedem Fall als aussen-, industrie- und sicherheitspolitisches Instrument betrachtet und vor der Einführung entsprechend strategisch und rechtlich verankert werden. armasuisse arbeitet aktuell die Frage auf, welches die notwendigen Grundlagen hierfür wären. </span></p></div>
    • <p>In der Rüstungsbeschaffung wird vermehrt das sogenannte Government to Government Verfahren (kurz: G2G) angewandt. Dabei geht es darum, dass der ausländische Staat, der ein entsprechendes Rüstungsgut beschaffen möchte, dieses nicht direkt bei der Rüstungsfirma im anderen Land beschafft, sondern dies als Geschäft von Staat zu Staat bei der anderen Regierung bezieht. Auch die Schweiz wendet dieses Verfahren an. So wurde beispielsweise der Vertrag für das neue Kampfflugzeug F-35 nicht von armasuisse mit dem Hersteller Lockheed-Martin abgeschlossen, sondern mit der US-Regierung, die wiederum den Vertrag mit dem Hersteller schloss.</p><p>Die Schweizer Rüstungsfirmen sehen sich je länger, je mehr – so sie denn überhaupt noch in Betracht gezogen werden – mit der Forderung konfrontiert, dass der bestellende Staat das Rüstungsgut im G2G Verfahren einkaufen möchte.&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Ist es richtig, dass die Eidgenossenschaft selbst im sogenannten G2G Verfahren Rüstungsgüter einkauft, aber selbst keinen Prozess für andere Staaten zur Verfügung stellt?</li><li>Weshalb kauft die Eidgenossenschaft gewisse Rüstungsgüter im G2G Prozess ein und was sind die Vorteile eines solchen Prozesses?</li><li>Welches sind die Gründe, dass andere Staaten der Schweiz Rüstungsgüter nur im G2G Prozess verkaufen?</li><li>Sind der Eidgenossenschaft Fälle bekannt, wo andere Staaten Interesse an Schweizer Rüstungsgüter hatten, diese aber im G2G Prozess einkaufen wollten?</li><li>Falls die Frage 4 mit ‚Ja‘ beantwortet wird: was ist in diesem Fällen passiert und in welchem Umfang sind diesen Unternehmen Geschäfte dadurch entgangen?</li><li>Sieht der Bundesrat Vorteile für den Bund sowie die Rüstungsunternehmen, wenn in der Schweiz ein G2G Prozess etabliert würde?</li><li>Was wären die damit verbundenen Risiken, wenn in der Schweiz ein G2G Prozess etabliert würde?</li><li>Könnte mit einem G2G Prozess die schweizerische sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis gestärkt werden?</li><li>Welche Anpassungen und Grundlagen müssten Seitens Bund geschaffen werden, damit ein G2G Verfahren in der Schweiz möglich wäre?</li></ol>
    • Government-to-Government-Geschäfte im Rüstungsbereich

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