Förderung der Qualität der bestehenden Schutzflächen und der Biodiversität im Siedlungsraum

ShortId
23.4432
Id
20234432
Updated
25.04.2024 14:23
Language
de
Title
Förderung der Qualität der bestehenden Schutzflächen und der Biodiversität im Siedlungsraum
AdditionalIndexing
52;2846;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Dass sich die Biodiversität in der Schweiz nicht in einem guten Zustand befindet, dass sich dieser anhaltend verschlechtert und dass Handlungsbedarf besteht, ist klar. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen für einen effizienten, umfassenden Biotop- und Artenschutz sind gut (NHG, NHV, Verordnungen, JSG, LwG, RPG, WaG, GschG etc. sowie kantonale Gesetze und Verordnungen). Bund und Kantone haben schon einiges zur Sicherung der Biodiversität unternommen, insbesondere nationale, regionale und lokale Biotope sowie weitere Schutzgebiete bezeichnet. Zudem ist die Konzeption der Ökologischen Infrastruktur auf eidgenössischer Ebene, wie auch auf kantonaler Ebene teilweise vorliegend oder befindet sich bereits in Umsetzung.<br>Bezüglich der bestehenden Schutzflächen ist der Vollzug der Gesetzgebungen und die Sicherung der Qualität wichtig. Der Vollzug auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene ist jedoch ein grosses Problem. Das hat auch der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zum Schutz der Biodiversität gezeigt. Ein weiteres Problem besteht darin, dass beim Vollzug bei Weitem nicht genügende finanzielle und personelle Mittel bei Bund und Kantonen vorhanden sind.</p><p>Handlungsbedarf gibt es auch im Siedlungsraum. So ist die Förderung der biologischen Vielfalt nach Art. 18b Abs. 2 NHG in der Landwirtschaft seit Jahren eine Selbstverständlichkeit und wird mit Direktzahlungen unterstützt, aber nicht im Siedlungsraum. Auch diese Gesetzesstelle reicht aus, um mehr zu tun.&nbsp;</p><p>Die Motion will erreichen, dass in den beiden Bereichen, bei der Qualität der Schutzgebiete und bei der Biodiversität im Siedlungsraum echte Fortschritte erzielt werden. Die nötigen Mittel dazu hat der Bundesrat in seiner Botschaft 22.025 beschrieben. Das erlaubt ein rasches Handeln.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><a name="_Hlk157781113"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion grundsätzlich als gerechtfertigt. Die Motion nimmt konkrete Anliegen aus dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative auf. Der Bundesrat hat im Gegenvorschlag den von ihm identifizierten Handlungsbedarf und die Massnahmen, wie diesem zu begegnen ist, aufgezeigt. Unter anderem sollten Massnahmen im Interesse des ökologischen Ausgleichs in intensiv genutzten Gebieten, insbesondere in der Siedlung und der Agglomeration, verstärkt gefördert werden. Allerdings hat der Ständerat den indirekten Gegenvorschlag in der Wintersession 2023 abgelehnt. Zudem ist der Bundeshaushalt unter Druck. Im Voranschlag 2025 und in den Folgejahren werden weitere Kürzungen zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse nötig sein.</span></a></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Zuständigkeiten die Kantone verstärkt bei den erforderlichen Massnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung der ökologischen Qualität der Gebiete, die nach Bundesrecht zum</p><p>Schutz von Lebensräumen und Arten bezeichnet werden, und zugunsten der biologischen Vielfalt im Siedlungsraum (insbesondere durch Schaffung naturnaher Lebensräume) zu unterstützen und die dazu nötigen (finanziellen und personellen) Mittel bereitzustellen. &nbsp;</p>
  • Förderung der Qualität der bestehenden Schutzflächen und der Biodiversität im Siedlungsraum
State
In Kommission des Ständerats
Related Affairs
  • 20234520
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dass sich die Biodiversität in der Schweiz nicht in einem guten Zustand befindet, dass sich dieser anhaltend verschlechtert und dass Handlungsbedarf besteht, ist klar. Die bestehenden rechtlichen Grundlagen für einen effizienten, umfassenden Biotop- und Artenschutz sind gut (NHG, NHV, Verordnungen, JSG, LwG, RPG, WaG, GschG etc. sowie kantonale Gesetze und Verordnungen). Bund und Kantone haben schon einiges zur Sicherung der Biodiversität unternommen, insbesondere nationale, regionale und lokale Biotope sowie weitere Schutzgebiete bezeichnet. Zudem ist die Konzeption der Ökologischen Infrastruktur auf eidgenössischer Ebene, wie auch auf kantonaler Ebene teilweise vorliegend oder befindet sich bereits in Umsetzung.<br>Bezüglich der bestehenden Schutzflächen ist der Vollzug der Gesetzgebungen und die Sicherung der Qualität wichtig. Der Vollzug auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene ist jedoch ein grosses Problem. Das hat auch der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zum Schutz der Biodiversität gezeigt. Ein weiteres Problem besteht darin, dass beim Vollzug bei Weitem nicht genügende finanzielle und personelle Mittel bei Bund und Kantonen vorhanden sind.</p><p>Handlungsbedarf gibt es auch im Siedlungsraum. So ist die Förderung der biologischen Vielfalt nach Art. 18b Abs. 2 NHG in der Landwirtschaft seit Jahren eine Selbstverständlichkeit und wird mit Direktzahlungen unterstützt, aber nicht im Siedlungsraum. Auch diese Gesetzesstelle reicht aus, um mehr zu tun.&nbsp;</p><p>Die Motion will erreichen, dass in den beiden Bereichen, bei der Qualität der Schutzgebiete und bei der Biodiversität im Siedlungsraum echte Fortschritte erzielt werden. Die nötigen Mittel dazu hat der Bundesrat in seiner Botschaft 22.025 beschrieben. Das erlaubt ein rasches Handeln.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><a name="_Hlk157781113"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion grundsätzlich als gerechtfertigt. Die Motion nimmt konkrete Anliegen aus dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative auf. Der Bundesrat hat im Gegenvorschlag den von ihm identifizierten Handlungsbedarf und die Massnahmen, wie diesem zu begegnen ist, aufgezeigt. Unter anderem sollten Massnahmen im Interesse des ökologischen Ausgleichs in intensiv genutzten Gebieten, insbesondere in der Siedlung und der Agglomeration, verstärkt gefördert werden. Allerdings hat der Ständerat den indirekten Gegenvorschlag in der Wintersession 2023 abgelehnt. Zudem ist der Bundeshaushalt unter Druck. Im Voranschlag 2025 und in den Folgejahren werden weitere Kürzungen zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse nötig sein.</span></a></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen und Zuständigkeiten die Kantone verstärkt bei den erforderlichen Massnahmen zum Erhalt und zur Wiederherstellung der ökologischen Qualität der Gebiete, die nach Bundesrecht zum</p><p>Schutz von Lebensräumen und Arten bezeichnet werden, und zugunsten der biologischen Vielfalt im Siedlungsraum (insbesondere durch Schaffung naturnaher Lebensräume) zu unterstützen und die dazu nötigen (finanziellen und personellen) Mittel bereitzustellen. &nbsp;</p>
    • Förderung der Qualität der bestehenden Schutzflächen und der Biodiversität im Siedlungsraum

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