Ist der vom EDI geplante Eingriff in die Tarifstruktur der Physiotherapie widerrechtlich?

ShortId
23.4433
Id
20234433
Updated
26.03.2024 21:08
Language
de
Title
Ist der vom EDI geplante Eingriff in die Tarifstruktur der Physiotherapie widerrechtlich?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1./2. In zahlreichen Schreiben und Sitzungen fordern der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit seit Jahren und mit Nachdruck die Tarifpartner (Physioswiss, ASPI, H+, santésuisse, curafutura) dazu auf, ihre Tarifverhandlungspflicht wahrzunehmen und sich auf eine revidierte, KVG-konforme Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen zu einigen. Den Tarifpartnern gelang es bisher nicht, dieser Aufforderung nachzukommen. Das Vertragsprinzip hat demnach zu keinem Ergebnis geführt. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Interpellantin nicht, dass der Tarifeingriff problematisch sein sollte. Beim Vorschlag des Bundesrates zur Festlegung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen handelt es sich explizit um eine Übergangslösung. Sowohl die Versichererverbände als auch die Leistungserbringerverbände sind weiterhin gehalten, ihrer Verhandlungspflicht nachzukommen und eine revidierte gesamtschweizerisch einheitlich Tarifstruktur zu vereinbaren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Der Vorschlag des Bundesrates zur Festlegung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen beinhaltet nach wie vor eine Einzelleistungstarifstruktur nach Artikel 43 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Auch eine solche kann Zeitkomponenten aufweisen (wie bspw. die Tarifstruktur TARMED) und gleichwohl als Tarifstruktur von Einzelleistungen (mit Taxpunkten) ausgestaltet sein.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion 23.4063 Maitre «Physiotherapie. Für eine neue Beurteilung der Tarifstruktur zugunsten der Patientinnen und Patienten und der Therapeutinnen und Therapeuten» ausgeführt, dass die Anpassung des Kostenmodells und der Berechnungsgrundlagen für die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen an aktuelle Gegebenheiten und somit auf Basis aktueller Leistungs- und Kostendaten Bestandteil einer Gesamtrevision ist, welche in der Verantwortung der Tarifpartner liegt. Die Tatsache, dass die Tarifpartner anscheinend nicht über die aktuelle Daten verfügen, kann nicht gegen einen subsidiären Tarifeingriff des Bundesrates sprechen. Im Gegenteil ist dieses Instrument gerade für solche Fälle vorgesehen, wenn Tarife über längere Zeit nicht aktualisiert werden können, weil die Tarifpartner nicht über aktuelle Daten verfügen oder sich nicht auf diese einigen können. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Ziel des Vorschlags des Bundesrates ist die Verbesserung der Transparenz der Tarifstruk-tur und die Gewährleistung der Qualität gegenüber den Patientinnen und Patienten. Konkret führt die Einführung einer Zeitkomponente zu einer verursachergerechteren Abrechnung und einer Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten. Unabhängig davon bleibt es weiterhin Aufgabe der Krankenversicherer, die Rechnungskontrolle vorzunehmen, und Aufgabe der Tarifpartner, bei Unklarheiten über die Anwendung des Tarifs zu entscheiden. </span></p></div>
  • <p>Das EDI hat am 16. August 2023 eine Vernehmlassung eröffnet, die eine Anpassung der Tarifstruktur der Leistungen der Physiotherapie vorsieht. Der Eingriff des Bundesrats in einen unterfinanzierten Leistungsbereich ist aus mehreren Gründen problematisch:</p><ul><li>Das EDI schlägt in der Vernehmlassung eine Anpassung der Tarifstruktur der Physiotherapie vor, weil sich die Tarifpartner nicht auf eine gemeinsame Absichtserklärung einigen konnten. Die Absichtserklärung zu blockieren, um nicht in die Verhandlungen eintreten zu müssen, verstösst gegen das KVG. Die Versicherungsverbände sind verpflichtet, Tarifstrukturverhandlungen aufzunehmen.</li><li>Das EDI schlägt in der Vernehmlassung vor, eine tarifarische Zeitkomponente einzuführen. Der Bundesrat ist vom Gesetz her einzig zu einer Tarifstrukturanpassung ermächtigt. Die Ausgestaltung von Zeittarifen liegt ausschliessliche in der Kompetenz der Tarifpartner.</li><li>Der Tarifstruktureingriff erfolgt ohne eine Aktualisierung des völlig veralteten Kosten- und Leistungsmodells.</li><li>Rechnungskontrollen sind grundsätzlich Aufgaben der Krankenversicherer. Umstrittenes oder kritisches Abrechnungsverhalten ist bereits seit 2019 tarifpartnerschaftlich per Tarifvertrag geregelt und wird in Leitentscheiden publiziert.</li></ul><p>&nbsp; In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ol><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass das BAG die Tarifpartner genügend auf ihre gesetzliche Pflicht hingewiesen hat, Tarifverhandlungen zu führen?</li><li>Teilt der Bundesrat die Befürchtung, dass er mit dem vorschnellen Eingriff das treuwidrige Verhalten der Versicherungsverbände fördert, tarifpartnerschaftliche Verhandlungen zu blockieren?</li><li>Teilt der Bundesrat die juristische Einschätzung, dass ihm die gesetzliche Grundlage fehlt, um tarifarische Zeitkomponenten einzuführen? Falls Nein, aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage schlägt der Bundesrat tarifarische Zeitkomponenten vor?</li><li>Wie stellt der Bundesrat die betriebswirtschaftlich korrekte Bemessung der Tarifstruktur sicher, wenn diese auf fast 30 Jahre alten Daten basiert und das BAG darauf verzichtet hat, aktuelle Kosten- und Leistungsdaten von Physioswiss vor der Vernehmlassungseröffnung zu konsultieren?</li><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die tarifpartnerschaftlichen Massnahmen zur Klärung umstrittener Punkte für eine zweifelsfreie Abrechnung und Kosten- und Abrechnungskontrolle nicht genügen?</li></ol>
  • Ist der vom EDI geplante Eingriff in die Tarifstruktur der Physiotherapie widerrechtlich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1./2. In zahlreichen Schreiben und Sitzungen fordern der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit seit Jahren und mit Nachdruck die Tarifpartner (Physioswiss, ASPI, H+, santésuisse, curafutura) dazu auf, ihre Tarifverhandlungspflicht wahrzunehmen und sich auf eine revidierte, KVG-konforme Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen zu einigen. Den Tarifpartnern gelang es bisher nicht, dieser Aufforderung nachzukommen. Das Vertragsprinzip hat demnach zu keinem Ergebnis geführt. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Interpellantin nicht, dass der Tarifeingriff problematisch sein sollte. Beim Vorschlag des Bundesrates zur Festlegung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen handelt es sich explizit um eine Übergangslösung. Sowohl die Versichererverbände als auch die Leistungserbringerverbände sind weiterhin gehalten, ihrer Verhandlungspflicht nachzukommen und eine revidierte gesamtschweizerisch einheitlich Tarifstruktur zu vereinbaren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Der Vorschlag des Bundesrates zur Festlegung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen beinhaltet nach wie vor eine Einzelleistungstarifstruktur nach Artikel 43 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Auch eine solche kann Zeitkomponenten aufweisen (wie bspw. die Tarifstruktur TARMED) und gleichwohl als Tarifstruktur von Einzelleistungen (mit Taxpunkten) ausgestaltet sein.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion 23.4063 Maitre «Physiotherapie. Für eine neue Beurteilung der Tarifstruktur zugunsten der Patientinnen und Patienten und der Therapeutinnen und Therapeuten» ausgeführt, dass die Anpassung des Kostenmodells und der Berechnungsgrundlagen für die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen an aktuelle Gegebenheiten und somit auf Basis aktueller Leistungs- und Kostendaten Bestandteil einer Gesamtrevision ist, welche in der Verantwortung der Tarifpartner liegt. Die Tatsache, dass die Tarifpartner anscheinend nicht über die aktuelle Daten verfügen, kann nicht gegen einen subsidiären Tarifeingriff des Bundesrates sprechen. Im Gegenteil ist dieses Instrument gerade für solche Fälle vorgesehen, wenn Tarife über längere Zeit nicht aktualisiert werden können, weil die Tarifpartner nicht über aktuelle Daten verfügen oder sich nicht auf diese einigen können. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Ziel des Vorschlags des Bundesrates ist die Verbesserung der Transparenz der Tarifstruk-tur und die Gewährleistung der Qualität gegenüber den Patientinnen und Patienten. Konkret führt die Einführung einer Zeitkomponente zu einer verursachergerechteren Abrechnung und einer Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten. Unabhängig davon bleibt es weiterhin Aufgabe der Krankenversicherer, die Rechnungskontrolle vorzunehmen, und Aufgabe der Tarifpartner, bei Unklarheiten über die Anwendung des Tarifs zu entscheiden. </span></p></div>
    • <p>Das EDI hat am 16. August 2023 eine Vernehmlassung eröffnet, die eine Anpassung der Tarifstruktur der Leistungen der Physiotherapie vorsieht. Der Eingriff des Bundesrats in einen unterfinanzierten Leistungsbereich ist aus mehreren Gründen problematisch:</p><ul><li>Das EDI schlägt in der Vernehmlassung eine Anpassung der Tarifstruktur der Physiotherapie vor, weil sich die Tarifpartner nicht auf eine gemeinsame Absichtserklärung einigen konnten. Die Absichtserklärung zu blockieren, um nicht in die Verhandlungen eintreten zu müssen, verstösst gegen das KVG. Die Versicherungsverbände sind verpflichtet, Tarifstrukturverhandlungen aufzunehmen.</li><li>Das EDI schlägt in der Vernehmlassung vor, eine tarifarische Zeitkomponente einzuführen. Der Bundesrat ist vom Gesetz her einzig zu einer Tarifstrukturanpassung ermächtigt. Die Ausgestaltung von Zeittarifen liegt ausschliessliche in der Kompetenz der Tarifpartner.</li><li>Der Tarifstruktureingriff erfolgt ohne eine Aktualisierung des völlig veralteten Kosten- und Leistungsmodells.</li><li>Rechnungskontrollen sind grundsätzlich Aufgaben der Krankenversicherer. Umstrittenes oder kritisches Abrechnungsverhalten ist bereits seit 2019 tarifpartnerschaftlich per Tarifvertrag geregelt und wird in Leitentscheiden publiziert.</li></ul><p>&nbsp; In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ol><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass das BAG die Tarifpartner genügend auf ihre gesetzliche Pflicht hingewiesen hat, Tarifverhandlungen zu führen?</li><li>Teilt der Bundesrat die Befürchtung, dass er mit dem vorschnellen Eingriff das treuwidrige Verhalten der Versicherungsverbände fördert, tarifpartnerschaftliche Verhandlungen zu blockieren?</li><li>Teilt der Bundesrat die juristische Einschätzung, dass ihm die gesetzliche Grundlage fehlt, um tarifarische Zeitkomponenten einzuführen? Falls Nein, aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage schlägt der Bundesrat tarifarische Zeitkomponenten vor?</li><li>Wie stellt der Bundesrat die betriebswirtschaftlich korrekte Bemessung der Tarifstruktur sicher, wenn diese auf fast 30 Jahre alten Daten basiert und das BAG darauf verzichtet hat, aktuelle Kosten- und Leistungsdaten von Physioswiss vor der Vernehmlassungseröffnung zu konsultieren?</li><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die tarifpartnerschaftlichen Massnahmen zur Klärung umstrittener Punkte für eine zweifelsfreie Abrechnung und Kosten- und Abrechnungskontrolle nicht genügen?</li></ol>
    • Ist der vom EDI geplante Eingriff in die Tarifstruktur der Physiotherapie widerrechtlich?

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