Rückführung von Eritreern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat
- ShortId
-
23.4440
- Id
-
20234440
- Updated
-
10.06.2024 17:44
- Language
-
de
- Title
-
Rückführung von Eritreern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat
- AdditionalIndexing
-
2811;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren können abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden. Dies deshalb, weil ihr Heimatland eine zwangsweise Rückführung ablehnt. So verbleiben abgewiesene Asylsuchende auf Kosten der Allgemeinheit in der Schweiz. </p><p>Diese Situation ist unhaltbar. Erstens wurde ihr Asylantrag abgelehnt und sie benötigen folglich keinen Schutz durch die Schweiz. Zweitens belegen sie Unterkunftsplätze für Flüchtlinge, die den internationalen Schutz der Schweiz im Sinne des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 benötigen.</p><p>Die Einleitung eines Pilotprojekts zur Rückführung von eritreischen Staatsangehörigen in ein Drittland, die keinen internationalen Schutz gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 benötigen (Mo <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233176">23.3176</a>), wurde vom Ständerat am 5. Juni 2023 angenommen, vom Nationalrat am 19. Dezember 2023 jedoch knapp abgelehnt (96 gegen 91).</p><p>Eritreer, die die Schweiz verlassen müssten und sich in der Mehrheit der Fälle weigern, die Schweiz freiwillig zu verlassen, verbleiben in der Schweiz, obwohl sie kein Recht dazu haben. Eine knappe Mehrheit des Nationalrats stimmte dieser Situation zu, da sie der Meinung war, dass die Rückführung in ein Drittland rechtlich nicht solide erscheine. Ausserdem wurde das britischen Modell als Argument beigezogen (Verlagerung des Asylverfahrens), welches mit der vorliegenden Motion nichts zu tun hat. </p><p>Mit Blick auf die erfolgten Gewalttaten einiger eritreischer Unruhestifter (<a href="https://www.srf.ch/news/schweiz/krawalle-im-glattpark-auseinandersetzungen-zwischen-eritreern-in-opfikon-zh">Opfikon</a> / <a href="https://www.blick.ch/news/in-grellingen-basel-land-eritreer-versammlung-sorgt-fuer-grossaufgebot-der-polizei-id19227316.html">Grelligen</a>) sollte eine Lösung gefunden werden, dass diejenigen, welche die humanitäre Tradition der Schweiz missbrauchen, keine Zuflucht in der Schweiz finden können. Daher ist es notwendig, eine Alternative zu dem in der Motion 23.3176 vorgeschlagenen Pilotprojekt zu finden.</p><p>Die in dieser Motion vorgeschlagene Lösung fordert den Bundesrat auf, das Modell eines Transitabkommens zu verwenden, das der Bundesrat 2002 genehmigt und dem Senegal unterbreitet hat. Der Senegal lehnte schlussendlich das Transitabkommen ab.</p><p>Nach dem Scheitern der Unterzeichnung hatte die CVP-Bundesrätin im <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=5439">Nationalrat</a> folgendes erklärt: <i>«Ich habe bereits erklärt, dass die Anstrengungen weitergeführt werden sollen, sowohl um Rückübernahme- wie auch Transitabkommen mit Herkunftsstaaten abzuschliessen</i> (…)<i>.</i>» Sie fügte hinzu: «<i>Mit Rückübernahme- und Transitabkommen werden die Probleme des Wegweisungsvollzuges mittels Dialogs und internationaler Zusammenarbeit zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten angegangen</i>.»</p><p>Die späteren Entwicklungen könnten darauf hindeuten, dass einige Länder wie Ruanda oder Albanien das Modell akzeptieren könnten. Die Motion schreibt jedoch kein bestimmtes Land vor, sondern überlässt es dem Bundesrat, ein geeignetes Land für den Abschluss eines solchen Abkommens zu identifizieren.</p><p>Zudem ist zu betonen, dass es bei dieser Motion keinesfalls um eine Verlagerung des Asylverfahrens geht. Das gesamte Asylverfahren würde in der Schweiz durchgeführt. Von dieser Motion sind nur abgewiesene eritreische Staatsangehörige betroffen.</p><p>Zudem handelt es sich um eine Ultima Ratio Massnahme, da alle abgewiesenen eritreischen Staatsangehörigen die Möglichkeit haben, freiwillig und mit der SEM-Rückkehrhilfe in ihr Heimatland zurückzukehren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.</p><p>Da der Bundesrat ein solches Abkommen bereits einmal formell genehmigt hat, sollten auch die rechtlichen Garantien gewährleistet sein.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Motionärin fordert den Bundesrat auf, einen Drittstaat zu identifizieren, der bereit ist, ein Transitabkommen mit der Schweiz abzuschliessen, um die Rückkehr abgewiesener eritreischer Asylsuchender zu ermöglichen. Die Grundlage dafür soll das 2002 mit Senegal ausgehandelte Transitabkommen, welches nie in Kraft trat, bilden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das von der Motionärin erwähnte Abkommen sollte den Transit für maximal 72 Stunden erlauben. Während dieser Zeitspanne sollte die Identifizierung und die Beschaffung eines Reisedokuments bei der konsularischen Vertretung des Heimatlandes vor Ort vorgenommen werden. Wie in Artikel 3 des Abkommens festgelegt, war die ersuchende Vertragspartei verpflichtet, den im Transit befindlichen Antragsteller wieder aufzunehmen, wenn die Weiterreise in das Zielland nicht innerhalb der im Abkommen festgelegten Frist organisiert werden konnte. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Unabhängig von entsprechenden Transitabkommen weist der Bundesrat darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit dem Heimatland die wichtigste Voraussetzung bleibt, um die Rückkehr abgewiesener Asylsuchenden zu ermöglichen. Da Eritrea die unfreiwillige Rückkehr seiner Staatsangehörigen kategorisch ablehnt, würde auch der Transit durch ein Drittland die Rückübernahme nicht unterstützen. Es ist davon auszugehen, dass auch die eritreische Vertretung im Drittstaat die Beantragung des Reisedokuments ablehnen würde. Die überstellten eritreischen Asylsuchenden müssten somit nach Ablauf der 72-Stunden-Frist wieder in der Schweiz aufgenommen werden. Ein solches Vorgehen würde somit nichts bringen, respektive nur zusätzliche Kosten für die Rückführung und die Wiederaufnahme (in der Schweiz) der betroffenen Personen generieren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Ermittlung eines Partnerlandes, das zum Abschluss eines Transitabkommens bereit wäre, ist ohne eine Rückübernahmeklausel für den Fall, dass die Überstellung an den Endbestimmungsort nicht in einer bestimmten Frist erfolgt, nicht denkbar. Selbst mit einer solchen Klausel stiess das 2002 ausgehandelte Abkommen in Senegal auf heftigen politischen Widerstand und konnte daher nicht in Kraft treten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Blockade mit Eritrea in Bezug auf die unfreiwillige Rückkehr gilt im Übrigen nicht spezifisch für die Schweiz, sondern betrifft alle europäischen Länder. Die Zusammenarbeit auf technischer Ebene bei der Identifizierung abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea hat sich in den letzten Jahren jedoch verbessert. Die freiwillige Rückkehr ist möglich und die Zahl der ausreisepflichtigen eritreischen Staatsangehörigen hat sich leicht verringert (278 bis Ende Dezember 2023 gegenüber 309 bis Ende 2022). Die Zahl der primären Asylanträge ist seit mehreren Jahren rückläufig (8'542 im Jahr 2015 gegenüber 426 im Jahr 2022). Wie in der Antwort auf die Mo. Minder 23.4038 vom 21. September 2023 dargelegt, bemüht sich der Bundesrat, die Migrationszusammenarbeit mit Eritrea zu verstärken und ein Migrationsabkommen mit Eritrea abzuschliessen, sofern Eritrea dereinst bereit ist, Rückführungen zu akzeptieren. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert ein Transitabkommen abzuschliessen, welches es ermöglicht, abgewiesene eritreische Asylsuchende in ein Drittland zurückzuführen.</p><p>Dazu soll der Bundesrat folgende Massnahmen treffen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Rasche Identifizierung eines Drittstaates, der bereit ist, ein Transitabkommen abzuschliessen.</li><li>Das abzuschliessende Transitabkommen soll zunächst nur für eritreische Staatsangehörige gelten, deren Asylantrag abgelehnt wurde.</li><li>Dazu verwendet der Bundesrat das Muster eines Transitabkommens, das Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold am 8. Januar 2003 in Dakar unterzeichnet hatte.</li></ul>
- Rückführung von Eritreern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit Jahren können abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden. Dies deshalb, weil ihr Heimatland eine zwangsweise Rückführung ablehnt. So verbleiben abgewiesene Asylsuchende auf Kosten der Allgemeinheit in der Schweiz. </p><p>Diese Situation ist unhaltbar. Erstens wurde ihr Asylantrag abgelehnt und sie benötigen folglich keinen Schutz durch die Schweiz. Zweitens belegen sie Unterkunftsplätze für Flüchtlinge, die den internationalen Schutz der Schweiz im Sinne des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 benötigen.</p><p>Die Einleitung eines Pilotprojekts zur Rückführung von eritreischen Staatsangehörigen in ein Drittland, die keinen internationalen Schutz gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 benötigen (Mo <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233176">23.3176</a>), wurde vom Ständerat am 5. Juni 2023 angenommen, vom Nationalrat am 19. Dezember 2023 jedoch knapp abgelehnt (96 gegen 91).</p><p>Eritreer, die die Schweiz verlassen müssten und sich in der Mehrheit der Fälle weigern, die Schweiz freiwillig zu verlassen, verbleiben in der Schweiz, obwohl sie kein Recht dazu haben. Eine knappe Mehrheit des Nationalrats stimmte dieser Situation zu, da sie der Meinung war, dass die Rückführung in ein Drittland rechtlich nicht solide erscheine. Ausserdem wurde das britischen Modell als Argument beigezogen (Verlagerung des Asylverfahrens), welches mit der vorliegenden Motion nichts zu tun hat. </p><p>Mit Blick auf die erfolgten Gewalttaten einiger eritreischer Unruhestifter (<a href="https://www.srf.ch/news/schweiz/krawalle-im-glattpark-auseinandersetzungen-zwischen-eritreern-in-opfikon-zh">Opfikon</a> / <a href="https://www.blick.ch/news/in-grellingen-basel-land-eritreer-versammlung-sorgt-fuer-grossaufgebot-der-polizei-id19227316.html">Grelligen</a>) sollte eine Lösung gefunden werden, dass diejenigen, welche die humanitäre Tradition der Schweiz missbrauchen, keine Zuflucht in der Schweiz finden können. Daher ist es notwendig, eine Alternative zu dem in der Motion 23.3176 vorgeschlagenen Pilotprojekt zu finden.</p><p>Die in dieser Motion vorgeschlagene Lösung fordert den Bundesrat auf, das Modell eines Transitabkommens zu verwenden, das der Bundesrat 2002 genehmigt und dem Senegal unterbreitet hat. Der Senegal lehnte schlussendlich das Transitabkommen ab.</p><p>Nach dem Scheitern der Unterzeichnung hatte die CVP-Bundesrätin im <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=5439">Nationalrat</a> folgendes erklärt: <i>«Ich habe bereits erklärt, dass die Anstrengungen weitergeführt werden sollen, sowohl um Rückübernahme- wie auch Transitabkommen mit Herkunftsstaaten abzuschliessen</i> (…)<i>.</i>» Sie fügte hinzu: «<i>Mit Rückübernahme- und Transitabkommen werden die Probleme des Wegweisungsvollzuges mittels Dialogs und internationaler Zusammenarbeit zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten angegangen</i>.»</p><p>Die späteren Entwicklungen könnten darauf hindeuten, dass einige Länder wie Ruanda oder Albanien das Modell akzeptieren könnten. Die Motion schreibt jedoch kein bestimmtes Land vor, sondern überlässt es dem Bundesrat, ein geeignetes Land für den Abschluss eines solchen Abkommens zu identifizieren.</p><p>Zudem ist zu betonen, dass es bei dieser Motion keinesfalls um eine Verlagerung des Asylverfahrens geht. Das gesamte Asylverfahren würde in der Schweiz durchgeführt. Von dieser Motion sind nur abgewiesene eritreische Staatsangehörige betroffen.</p><p>Zudem handelt es sich um eine Ultima Ratio Massnahme, da alle abgewiesenen eritreischen Staatsangehörigen die Möglichkeit haben, freiwillig und mit der SEM-Rückkehrhilfe in ihr Heimatland zurückzukehren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.</p><p>Da der Bundesrat ein solches Abkommen bereits einmal formell genehmigt hat, sollten auch die rechtlichen Garantien gewährleistet sein.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Motionärin fordert den Bundesrat auf, einen Drittstaat zu identifizieren, der bereit ist, ein Transitabkommen mit der Schweiz abzuschliessen, um die Rückkehr abgewiesener eritreischer Asylsuchender zu ermöglichen. Die Grundlage dafür soll das 2002 mit Senegal ausgehandelte Transitabkommen, welches nie in Kraft trat, bilden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das von der Motionärin erwähnte Abkommen sollte den Transit für maximal 72 Stunden erlauben. Während dieser Zeitspanne sollte die Identifizierung und die Beschaffung eines Reisedokuments bei der konsularischen Vertretung des Heimatlandes vor Ort vorgenommen werden. Wie in Artikel 3 des Abkommens festgelegt, war die ersuchende Vertragspartei verpflichtet, den im Transit befindlichen Antragsteller wieder aufzunehmen, wenn die Weiterreise in das Zielland nicht innerhalb der im Abkommen festgelegten Frist organisiert werden konnte. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Unabhängig von entsprechenden Transitabkommen weist der Bundesrat darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit dem Heimatland die wichtigste Voraussetzung bleibt, um die Rückkehr abgewiesener Asylsuchenden zu ermöglichen. Da Eritrea die unfreiwillige Rückkehr seiner Staatsangehörigen kategorisch ablehnt, würde auch der Transit durch ein Drittland die Rückübernahme nicht unterstützen. Es ist davon auszugehen, dass auch die eritreische Vertretung im Drittstaat die Beantragung des Reisedokuments ablehnen würde. Die überstellten eritreischen Asylsuchenden müssten somit nach Ablauf der 72-Stunden-Frist wieder in der Schweiz aufgenommen werden. Ein solches Vorgehen würde somit nichts bringen, respektive nur zusätzliche Kosten für die Rückführung und die Wiederaufnahme (in der Schweiz) der betroffenen Personen generieren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Ermittlung eines Partnerlandes, das zum Abschluss eines Transitabkommens bereit wäre, ist ohne eine Rückübernahmeklausel für den Fall, dass die Überstellung an den Endbestimmungsort nicht in einer bestimmten Frist erfolgt, nicht denkbar. Selbst mit einer solchen Klausel stiess das 2002 ausgehandelte Abkommen in Senegal auf heftigen politischen Widerstand und konnte daher nicht in Kraft treten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Blockade mit Eritrea in Bezug auf die unfreiwillige Rückkehr gilt im Übrigen nicht spezifisch für die Schweiz, sondern betrifft alle europäischen Länder. Die Zusammenarbeit auf technischer Ebene bei der Identifizierung abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea hat sich in den letzten Jahren jedoch verbessert. Die freiwillige Rückkehr ist möglich und die Zahl der ausreisepflichtigen eritreischen Staatsangehörigen hat sich leicht verringert (278 bis Ende Dezember 2023 gegenüber 309 bis Ende 2022). Die Zahl der primären Asylanträge ist seit mehreren Jahren rückläufig (8'542 im Jahr 2015 gegenüber 426 im Jahr 2022). Wie in der Antwort auf die Mo. Minder 23.4038 vom 21. September 2023 dargelegt, bemüht sich der Bundesrat, die Migrationszusammenarbeit mit Eritrea zu verstärken und ein Migrationsabkommen mit Eritrea abzuschliessen, sofern Eritrea dereinst bereit ist, Rückführungen zu akzeptieren. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert ein Transitabkommen abzuschliessen, welches es ermöglicht, abgewiesene eritreische Asylsuchende in ein Drittland zurückzuführen.</p><p>Dazu soll der Bundesrat folgende Massnahmen treffen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Rasche Identifizierung eines Drittstaates, der bereit ist, ein Transitabkommen abzuschliessen.</li><li>Das abzuschliessende Transitabkommen soll zunächst nur für eritreische Staatsangehörige gelten, deren Asylantrag abgelehnt wurde.</li><li>Dazu verwendet der Bundesrat das Muster eines Transitabkommens, das Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold am 8. Januar 2003 in Dakar unterzeichnet hatte.</li></ul>
- Rückführung von Eritreern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat
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