Die Basler Bevölkerung bezahlte 100 Millionen Franken zu viel Krankenkassenprämien
- ShortId
-
23.4445
- Id
-
20234445
- Updated
-
26.03.2024 21:02
- Language
-
de
- Title
-
Die Basler Bevölkerung bezahlte 100 Millionen Franken zu viel Krankenkassenprämien
- AdditionalIndexing
-
2841;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1.</span><span style="font-family:Arial"> Nach Artikel 16 Absatz 3 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) müssen die Prämien des Versicherers die kantonal unterschiedlichen Kosten decken. Das Gesetz kennt keine kantonalen Reserven. Seit der Einführung des Solvenztests im Jahr 2012 (vgl. Art.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">14 KVAG) wird bei einem Versicherer überprüft, ob dieser in Bezug auf die ganze Schweiz über genügend Reserven verfügt und nicht auf den jeweiligen Kanton. Die Prämieneinnahmen und die Kosten waren schweizweit summiert zwischen 1996 und 2022 insgesamt etwa gleich hoch. Auf kantonaler Ebene verschätzten sich die Versicherer bei der Festsetzung der Prämien in der Regel in beide Richtungen. Im Falle des Kantons Basel-Stadt fiel die Verschätzung in den letzten Jahren jedoch einseitig aus. Insgesamt waren die kantonalen Ungleichgewichte aber noch nie so tief wie 2022. Für den Kanton Basel-Stadt hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die Jahre 2020 bis 2024 eine zum Teil nennenswerte weniger starke Prämienerhöhung oder eine stärkere Prämiensenkung veranlasst als von den Versicherern eingereicht wurde. Das Verhältnis versicherungstechnischer Gewinn zu den Prämieneinnahmen in der Periode 2013 bis 2022 ist in den Kantonen Uri und Appenzell Innerrhoden etwa gleich hoch wie im Kanton Basel-Stadt. Versicherte aus dem Kanton Basel-Stadt profitierten in den Jahren 2017 bis 2022 mit knapp 50 Millionen Franken überproportional von einem Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen (vgl. Art.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">17 und 18 KVAG). Dies ist im kantonalen Vergleich der grösste zurückbezahlte Betrag pro versicherte Person.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2.</span><span style="font-family:Arial"> Die kantonalen Ungleichgewichte, die von 1996 bis 2013 entstanden sind, wurden durch die zeitlich befristete Prämienkorrektur in den Jahren 2015 bis 2017 (vgl. Art. 106 ff. des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 21. März 2014; AS 2014 2463) teilweise ausgeglichen. Mit der Inkraftsetzung des KVAG im Jahr 2016 konnte neben einer allgemeinen Stärkung der Aufsicht auch eine Verkleinerung der kantonalen Ungleichgewichte herbeigeführt werden. Dies wurde kürzlich im Rahmen einer Evaluation bestätigt. Der Bundesrat lässt sich regelmässig über die Entwicklung und über eventuelle Massnahmen informieren. Das BAG kann als Aufsichtsbehörde ungünstigen Entwicklungen entgegentreten. Zwar erlauben vergangene versicherungstechnische Gewinne keine nicht-kostendeckenden Prämien im Folgejahr. Das BAG hinterfragt jedoch die Prognosen der Versicherer in denjenigen Kantonen stärker, in denen die Verschätzungen der Versicherer in den Vorjahren erheblich waren bzw. in denen sie über mehrere Jahre einseitig ausgefallen sind. Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den Prognosen sind jedoch unvermeidbar, da die Prämien für die Zukunft festgelegt werden und auf Schätzungen basieren. Aktuell sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, weitere Massnahmen zu ergreifen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3. </span><span style="font-family:Arial">Wäre im Kanton Basel-Stadt nur eine Krankenkasse zugelassen, würden die jährlichen Gewinne oder Verluste im Kanton bleiben. Bei einer nationalen Krankenkasse wäre dies nicht der Fall. Mit dem Wegfall von mehreren Versicherern würde auch eine preisdämpfende Wirkung eines wettbewerblich organisierten Krankenversicherungssystems entfallen.</span></p></div>
- <p><span style="color:black;">Die Basler Bevölkerung bezahlte 100 Millionen zu viel Krankenkassenprämien </span></p><p><span style="color:black;">Der Kanton Basel-Stadt ist seit Jahren Spitzenreiter in der Höhe der Krankenkassenprämien. Gemäss dem bezahlte die Basler Bevölkerung 100 Millionen zu viel Krankenkassenprämien. </span></p><p><span style="color:black;">Gemäss dem neunten Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung des Kanton Basel-Stadt (S. 37) waren die Versicherten aus dem Kanton Basel-Stadt überproportional am Reserveaufbau beteiligt. Beim Reserveabbau wurde dies jedoch nicht besonders berücksichtigt. Das führte dazu, dass die Versicherten aus dem Kanton Basel-Stadt über 100 Millionen zu viel an Krankenkassenprämien bezahlt haben. </span></p><ol><li>Gibt es noch weitere Kantone (respektive Versicherte) welche überproportional am Reserveaufbau zur Reservebildung beigetragen haben?</li><li>Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat künftig diese übermässige Beteiligungen von gewissen Kantonen zu bekämpfen? </li><li>Würde eine öffentliche Krankenkasse – ob kantonal oder national – dieses Problem eliminieren?</li></ol>
- Die Basler Bevölkerung bezahlte 100 Millionen Franken zu viel Krankenkassenprämien
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1.</span><span style="font-family:Arial"> Nach Artikel 16 Absatz 3 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) müssen die Prämien des Versicherers die kantonal unterschiedlichen Kosten decken. Das Gesetz kennt keine kantonalen Reserven. Seit der Einführung des Solvenztests im Jahr 2012 (vgl. Art.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">14 KVAG) wird bei einem Versicherer überprüft, ob dieser in Bezug auf die ganze Schweiz über genügend Reserven verfügt und nicht auf den jeweiligen Kanton. Die Prämieneinnahmen und die Kosten waren schweizweit summiert zwischen 1996 und 2022 insgesamt etwa gleich hoch. Auf kantonaler Ebene verschätzten sich die Versicherer bei der Festsetzung der Prämien in der Regel in beide Richtungen. Im Falle des Kantons Basel-Stadt fiel die Verschätzung in den letzten Jahren jedoch einseitig aus. Insgesamt waren die kantonalen Ungleichgewichte aber noch nie so tief wie 2022. Für den Kanton Basel-Stadt hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die Jahre 2020 bis 2024 eine zum Teil nennenswerte weniger starke Prämienerhöhung oder eine stärkere Prämiensenkung veranlasst als von den Versicherern eingereicht wurde. Das Verhältnis versicherungstechnischer Gewinn zu den Prämieneinnahmen in der Periode 2013 bis 2022 ist in den Kantonen Uri und Appenzell Innerrhoden etwa gleich hoch wie im Kanton Basel-Stadt. Versicherte aus dem Kanton Basel-Stadt profitierten in den Jahren 2017 bis 2022 mit knapp 50 Millionen Franken überproportional von einem Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen (vgl. Art.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">17 und 18 KVAG). Dies ist im kantonalen Vergleich der grösste zurückbezahlte Betrag pro versicherte Person.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2.</span><span style="font-family:Arial"> Die kantonalen Ungleichgewichte, die von 1996 bis 2013 entstanden sind, wurden durch die zeitlich befristete Prämienkorrektur in den Jahren 2015 bis 2017 (vgl. Art. 106 ff. des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 21. März 2014; AS 2014 2463) teilweise ausgeglichen. Mit der Inkraftsetzung des KVAG im Jahr 2016 konnte neben einer allgemeinen Stärkung der Aufsicht auch eine Verkleinerung der kantonalen Ungleichgewichte herbeigeführt werden. Dies wurde kürzlich im Rahmen einer Evaluation bestätigt. Der Bundesrat lässt sich regelmässig über die Entwicklung und über eventuelle Massnahmen informieren. Das BAG kann als Aufsichtsbehörde ungünstigen Entwicklungen entgegentreten. Zwar erlauben vergangene versicherungstechnische Gewinne keine nicht-kostendeckenden Prämien im Folgejahr. Das BAG hinterfragt jedoch die Prognosen der Versicherer in denjenigen Kantonen stärker, in denen die Verschätzungen der Versicherer in den Vorjahren erheblich waren bzw. in denen sie über mehrere Jahre einseitig ausgefallen sind. Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den Prognosen sind jedoch unvermeidbar, da die Prämien für die Zukunft festgelegt werden und auf Schätzungen basieren. Aktuell sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, weitere Massnahmen zu ergreifen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3. </span><span style="font-family:Arial">Wäre im Kanton Basel-Stadt nur eine Krankenkasse zugelassen, würden die jährlichen Gewinne oder Verluste im Kanton bleiben. Bei einer nationalen Krankenkasse wäre dies nicht der Fall. Mit dem Wegfall von mehreren Versicherern würde auch eine preisdämpfende Wirkung eines wettbewerblich organisierten Krankenversicherungssystems entfallen.</span></p></div>
- <p><span style="color:black;">Die Basler Bevölkerung bezahlte 100 Millionen zu viel Krankenkassenprämien </span></p><p><span style="color:black;">Der Kanton Basel-Stadt ist seit Jahren Spitzenreiter in der Höhe der Krankenkassenprämien. Gemäss dem bezahlte die Basler Bevölkerung 100 Millionen zu viel Krankenkassenprämien. </span></p><p><span style="color:black;">Gemäss dem neunten Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung des Kanton Basel-Stadt (S. 37) waren die Versicherten aus dem Kanton Basel-Stadt überproportional am Reserveaufbau beteiligt. Beim Reserveabbau wurde dies jedoch nicht besonders berücksichtigt. Das führte dazu, dass die Versicherten aus dem Kanton Basel-Stadt über 100 Millionen zu viel an Krankenkassenprämien bezahlt haben. </span></p><ol><li>Gibt es noch weitere Kantone (respektive Versicherte) welche überproportional am Reserveaufbau zur Reservebildung beigetragen haben?</li><li>Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat künftig diese übermässige Beteiligungen von gewissen Kantonen zu bekämpfen? </li><li>Würde eine öffentliche Krankenkasse – ob kantonal oder national – dieses Problem eliminieren?</li></ol>
- Die Basler Bevölkerung bezahlte 100 Millionen Franken zu viel Krankenkassenprämien
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