Gedächtnis der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sichern

ShortId
23.4446
Id
20234446
Updated
26.03.2024 20:59
Language
de
Title
Gedächtnis der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sichern
AdditionalIndexing
09;55;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Wie vom Interpellanten erwähnt, hat das Archiv für Agrargeschichte (AfA) per 30. Juni 2023 dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ein Gesuch eingereicht, um in der BFI-Periode 2025–2028 als Forschungsinfrastruktur von nationaler Bedeutung gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation unterstützt zu werden (FIFG, SR 420.1). Aktuell werden die eingegangenen Gesuche im dafür festgelegten Verfahren geprüft (Art. 15 FIFG; Art. 20-23 der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung [V-FIFG, SR 420.11]; Art. 12-14 der Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zur Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung [V-FIFG-WBF, SR 420.111]). Dazu gehört eine Evaluation der Gesuche durch den Schweizer Wissenschaftsrat (SWR).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 1, 2 und 3:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gestützt auf dieses Verfahren sowie die Prioritäten gemäss BFI-Botschaft 2025–2028 und den vom Parlament für diese Subventionen gesprochenen Zahlungsrahmen wird der Departementsvorsteher des WBF Ende 2024 die Entscheide zu allen Gesuchen für eine Unterstützung nach Artikel 15 FIFG für die Periode 2025–2028 fällen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Angesichts des laufenden Prüfverfahrens kann sich der Bundesrat derzeit nicht über eine mögliche Unterstützung des AfA äussern. Des Weiteren haben Forschende in der Schweiz jederzeit die Möglichkeit, sich im Rahmen der themenoffenen und dem bottom-up Prinzip verpflichteten Projektförderung des Schweizerischen Nationalfonds um eine Unterstützung für Forschungsvorhaben zur Agrargeschichte sowie zur Geschichte der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu bewerben.</span></p></div>
  • <p>Das 2002 gegründete Archiv für Agrargeschichte (AfA) ist das erste virtuelle Archiv der Schweiz. Es ist in der Archivierung, Forschung und Wissensvermittlung tätig. So erschliesst es die Unterlagen von historisch bedeutsamen Institutionen wie zum Beispiel des Schweizer Bauernverbands, der Fédération suisse des syndicats d'élevage de la race tachetée noire, von BioSuisse, des Innerschweizer Bauernbunds, des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands oder von Landtechnik Schweiz und übergibt diese zur Aufbewahrung staatlichen Archiven wie dem Bundesarchiv. Zudem stellt es der Forschung und der Öffentlichkeit umfangreiche digitalisierte Quellenbestände aus dem Agrar-, Ernährungs- und Umweltbereich open access zur Verfügung und kooperiert in der Forschung mit zahlreichen Forschungseinrichtungen im In- und Ausland. National wie auch international wird das AfA aufgrund seiner Pionierleistung im Bereich der Agrar-, Ernährungs- und Umweltgeschichte und seinen agilen sowie äusserst kostengünstigen Strukturen als Inspirationsquelle zur Schaffung vergleichbarer Institutionen wahrgenommen. Der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) stufte das AfA 2016 als Forschungsinfrastruktur von nationaler Bedeutung ein und die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG), die Fachvereinigung der Historikerinnen und Historiker der Schweiz, stellte 2023 fest, dass das AfA einen «unverzichtbaren Beitrag zugunsten der historischen Forschung» leiste.</p><p>Allerdings kann das AfA seine Tätigkeiten nicht mehr im gleichen Ausmass wie bisher selbst finanzieren, weil es künftig vermehrt Archivbestände zu erschliessen gilt, die von Institutionen stammen, die aufgelöst worden sind wie zum Beispiel vom Schweizerischen Genossenschaftsbund, von der Gesellschaft Schweizerischer Landwirte, von der Jungbauernbewegung, dem Schweizerischen bäuerlichen Dienstbotenverband oder der Fédération des sociétés d'agriculture de la Suisse romande und daher nicht zur Finanzierung der Tätigkeiten des AfA beitragen können. Damit das AfA die Quellensicherung von gefährdeten Quellen und die Wissensvermittlung nicht aufgeben muss, hat es im Sommer 2023 beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einen Antrag auf Förderung als Forschungsinfrastruktur von nationaler Bedeutung gemäss Art. 15, FIFG gestellt und einen Finanzierungsbedarf von 1.8 Mio. CHF für die Periode 2025–2028 geltend gemacht, wobei der Bund maximal die Hälfte des genannten Betrages übernehmen würde. Der Antrag wird derzeit vom SBFI geprüft. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die Arbeit des AfA einen wichtigen Beitrag zur Grundlagenforschung für Wissenschaft und Öffentlichkeit darstellt?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, das AfA als Forschungsinfrastruktur von nationaler Bedeutung zu fördern und somit den Erhalt des AfA zu sichern?</li><li>Wenn nein, sieht der Bundesrat andere Möglichkeiten, das AfA zu unterstützen und somit das historische Gedächtnis der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu erhalten?</li></ol>
  • Gedächtnis der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sichern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Wie vom Interpellanten erwähnt, hat das Archiv für Agrargeschichte (AfA) per 30. Juni 2023 dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ein Gesuch eingereicht, um in der BFI-Periode 2025–2028 als Forschungsinfrastruktur von nationaler Bedeutung gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation unterstützt zu werden (FIFG, SR 420.1). Aktuell werden die eingegangenen Gesuche im dafür festgelegten Verfahren geprüft (Art. 15 FIFG; Art. 20-23 der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung [V-FIFG, SR 420.11]; Art. 12-14 der Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zur Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung [V-FIFG-WBF, SR 420.111]). Dazu gehört eine Evaluation der Gesuche durch den Schweizer Wissenschaftsrat (SWR).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 1, 2 und 3:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gestützt auf dieses Verfahren sowie die Prioritäten gemäss BFI-Botschaft 2025–2028 und den vom Parlament für diese Subventionen gesprochenen Zahlungsrahmen wird der Departementsvorsteher des WBF Ende 2024 die Entscheide zu allen Gesuchen für eine Unterstützung nach Artikel 15 FIFG für die Periode 2025–2028 fällen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Angesichts des laufenden Prüfverfahrens kann sich der Bundesrat derzeit nicht über eine mögliche Unterstützung des AfA äussern. Des Weiteren haben Forschende in der Schweiz jederzeit die Möglichkeit, sich im Rahmen der themenoffenen und dem bottom-up Prinzip verpflichteten Projektförderung des Schweizerischen Nationalfonds um eine Unterstützung für Forschungsvorhaben zur Agrargeschichte sowie zur Geschichte der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu bewerben.</span></p></div>
    • <p>Das 2002 gegründete Archiv für Agrargeschichte (AfA) ist das erste virtuelle Archiv der Schweiz. Es ist in der Archivierung, Forschung und Wissensvermittlung tätig. So erschliesst es die Unterlagen von historisch bedeutsamen Institutionen wie zum Beispiel des Schweizer Bauernverbands, der Fédération suisse des syndicats d'élevage de la race tachetée noire, von BioSuisse, des Innerschweizer Bauernbunds, des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands oder von Landtechnik Schweiz und übergibt diese zur Aufbewahrung staatlichen Archiven wie dem Bundesarchiv. Zudem stellt es der Forschung und der Öffentlichkeit umfangreiche digitalisierte Quellenbestände aus dem Agrar-, Ernährungs- und Umweltbereich open access zur Verfügung und kooperiert in der Forschung mit zahlreichen Forschungseinrichtungen im In- und Ausland. National wie auch international wird das AfA aufgrund seiner Pionierleistung im Bereich der Agrar-, Ernährungs- und Umweltgeschichte und seinen agilen sowie äusserst kostengünstigen Strukturen als Inspirationsquelle zur Schaffung vergleichbarer Institutionen wahrgenommen. Der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) stufte das AfA 2016 als Forschungsinfrastruktur von nationaler Bedeutung ein und die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte (SGG), die Fachvereinigung der Historikerinnen und Historiker der Schweiz, stellte 2023 fest, dass das AfA einen «unverzichtbaren Beitrag zugunsten der historischen Forschung» leiste.</p><p>Allerdings kann das AfA seine Tätigkeiten nicht mehr im gleichen Ausmass wie bisher selbst finanzieren, weil es künftig vermehrt Archivbestände zu erschliessen gilt, die von Institutionen stammen, die aufgelöst worden sind wie zum Beispiel vom Schweizerischen Genossenschaftsbund, von der Gesellschaft Schweizerischer Landwirte, von der Jungbauernbewegung, dem Schweizerischen bäuerlichen Dienstbotenverband oder der Fédération des sociétés d'agriculture de la Suisse romande und daher nicht zur Finanzierung der Tätigkeiten des AfA beitragen können. Damit das AfA die Quellensicherung von gefährdeten Quellen und die Wissensvermittlung nicht aufgeben muss, hat es im Sommer 2023 beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einen Antrag auf Förderung als Forschungsinfrastruktur von nationaler Bedeutung gemäss Art. 15, FIFG gestellt und einen Finanzierungsbedarf von 1.8 Mio. CHF für die Periode 2025–2028 geltend gemacht, wobei der Bund maximal die Hälfte des genannten Betrages übernehmen würde. Der Antrag wird derzeit vom SBFI geprüft. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die Arbeit des AfA einen wichtigen Beitrag zur Grundlagenforschung für Wissenschaft und Öffentlichkeit darstellt?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, das AfA als Forschungsinfrastruktur von nationaler Bedeutung zu fördern und somit den Erhalt des AfA zu sichern?</li><li>Wenn nein, sieht der Bundesrat andere Möglichkeiten, das AfA zu unterstützen und somit das historische Gedächtnis der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu erhalten?</li></ol>
    • Gedächtnis der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sichern

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