Veloschnellstrassen realisieren
- ShortId
-
23.4453
- Id
-
20234453
- Updated
-
15.03.2024 08:11
- Language
-
de
- Title
-
Veloschnellstrassen realisieren
- AdditionalIndexing
-
48;2846;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie eine Analyse des Astra zeigt, könnten Velovorrangsrouten entlang von bestehender Verkehrsinfrastruktur einen wesentlichen Beitrag zu sicheren, attraktiven und komfortablen Veloverbindungen in und zwischen Agglomerationen bzw. Kernstädten leisten. Besonders geeignet sind Abschnitte von Nationalstrassen und Bahnlinien, die Zentren über Distanzen von 5 bis 30 km schnell und direkt verbinden und dabei ein hohes Nachfragepotenzial abschöpfen. Velobahnen ermöglichen direkte, schnelle und sichere Verbindungen und sind speziell für den Alltagsverkehr konzipiert, was sie qualitativ von bestehenden Veloverbindungen unterscheidet. Im September 2022 publizierte der Bundesrat einen Bericht mit diversen möglichen Routen entlang von nationale Verkehrsinfrastrukturen wie Nationalstrassen und Bahnlinien. Diese sind besonders gut geeignet, da sie sich auf öffentlichem Grund befinden und entlang nachfragestarker Linien ausgerichtet sind. Die Prioritären Strecken A und B sind sowohl topographisch wie auch in Bezug auf andere Faktoren ideal und sollen so schnell wie möglich realisiert werden. Nur mit schnellen Velowegen kann der Veloverkehr sein volles Klimapotential ausnutzen. <br>Der Bund soll dabei die Möglichkeiten des Veloweggesetzes nützen, um Kantone und Gemeinden bei Planung, Anlage, Betrieb und Signalisation attraktiver und sicherer Velowegnetze noch stärker zu unterstützen. </p>
- <p>Mit dem Bundesgesetz vom 18. März 2022 über die Velowege (Veloweggesetz) sind die Kantone seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit bis 2027 in behördenverbindlichen Plänen festzulegen und diese bis 2042 umzusetzen.</p><p>Der Bund kann die Kantone und Gemeinden sowie Dritte bei der Planung, der Anlage, der Erhaltung sowie beim Ersatz von Velowegen durch fachliche Beratung sowie durch Bereitstellung von Grundlagen unterstützen (Art. 14 Veloweggesetz). Der Bund nimmt diese Aufgabe wahr, indem er Grundlagendokumente in Form von Vollzugshilfen oder Praxishilfen bereitstellt und Fachveranstaltungen unterstützt. Für die Planung, die Umsetzung, den Betrieb sowie die Signalisation von Velowegen sind indessen die Kantone und Gemeinden zuständig. Im Agglomerationsraum leisten Infrastrukturen für bessere und sichere Veloverbindungen und Veloschnellstrassen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Gesamtverkehrssystems und können über die Agglomerationsprogramme mitfinanziert werden. Die Kantone können ihre Velowegnetze immer schneller umsetzen. Der Bundesrat möchte jedoch nicht weiter in die Hoheit der Kantone eingreifen und zusätzliche Vorgaben machen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen Massnahmen zu ergreifen, dass die Veloschnellstrassen, welche im Bericht «Screening Velobahnen entlang nationaler Verkehrsinfrastruktur» mit der Priorität A und B versehen wurden, bis 2030 realisiert werden. </p>
- Veloschnellstrassen realisieren
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wie eine Analyse des Astra zeigt, könnten Velovorrangsrouten entlang von bestehender Verkehrsinfrastruktur einen wesentlichen Beitrag zu sicheren, attraktiven und komfortablen Veloverbindungen in und zwischen Agglomerationen bzw. Kernstädten leisten. Besonders geeignet sind Abschnitte von Nationalstrassen und Bahnlinien, die Zentren über Distanzen von 5 bis 30 km schnell und direkt verbinden und dabei ein hohes Nachfragepotenzial abschöpfen. Velobahnen ermöglichen direkte, schnelle und sichere Verbindungen und sind speziell für den Alltagsverkehr konzipiert, was sie qualitativ von bestehenden Veloverbindungen unterscheidet. Im September 2022 publizierte der Bundesrat einen Bericht mit diversen möglichen Routen entlang von nationale Verkehrsinfrastrukturen wie Nationalstrassen und Bahnlinien. Diese sind besonders gut geeignet, da sie sich auf öffentlichem Grund befinden und entlang nachfragestarker Linien ausgerichtet sind. Die Prioritären Strecken A und B sind sowohl topographisch wie auch in Bezug auf andere Faktoren ideal und sollen so schnell wie möglich realisiert werden. Nur mit schnellen Velowegen kann der Veloverkehr sein volles Klimapotential ausnutzen. <br>Der Bund soll dabei die Möglichkeiten des Veloweggesetzes nützen, um Kantone und Gemeinden bei Planung, Anlage, Betrieb und Signalisation attraktiver und sicherer Velowegnetze noch stärker zu unterstützen. </p>
- <p>Mit dem Bundesgesetz vom 18. März 2022 über die Velowege (Veloweggesetz) sind die Kantone seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit bis 2027 in behördenverbindlichen Plänen festzulegen und diese bis 2042 umzusetzen.</p><p>Der Bund kann die Kantone und Gemeinden sowie Dritte bei der Planung, der Anlage, der Erhaltung sowie beim Ersatz von Velowegen durch fachliche Beratung sowie durch Bereitstellung von Grundlagen unterstützen (Art. 14 Veloweggesetz). Der Bund nimmt diese Aufgabe wahr, indem er Grundlagendokumente in Form von Vollzugshilfen oder Praxishilfen bereitstellt und Fachveranstaltungen unterstützt. Für die Planung, die Umsetzung, den Betrieb sowie die Signalisation von Velowegen sind indessen die Kantone und Gemeinden zuständig. Im Agglomerationsraum leisten Infrastrukturen für bessere und sichere Veloverbindungen und Veloschnellstrassen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Gesamtverkehrssystems und können über die Agglomerationsprogramme mitfinanziert werden. Die Kantone können ihre Velowegnetze immer schneller umsetzen. Der Bundesrat möchte jedoch nicht weiter in die Hoheit der Kantone eingreifen und zusätzliche Vorgaben machen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen Massnahmen zu ergreifen, dass die Veloschnellstrassen, welche im Bericht «Screening Velobahnen entlang nationaler Verkehrsinfrastruktur» mit der Priorität A und B versehen wurden, bis 2030 realisiert werden. </p>
- Veloschnellstrassen realisieren
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