Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie

ShortId
23.4454
Id
20234454
Updated
26.09.2024 11:31
Language
de
Title
Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie
AdditionalIndexing
28;2836
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat muss die Verpflichtung einhalten, die er in seiner Strategie für nachhaltige Entwicklung 2030 eingegangen ist, nämlich den Anteil der Bevölkerung, der unterhalb der Armutsgrenze lebt, zu senken.</p><p>&nbsp;</p><p>Die soziale Sicherheit der Bevölkerung ist ein Verfassungsziel (Art. 41 Abs. 1 Bst. a BV; SR 101); der Bund kann also in Sachen Armutsbekämpfung tätig werden. In seinem Bericht "Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention" anerkennt der Bundesrat, dass Präventionsmassnahmen neben sozialpolitischen Handlungsansätzen auch finanziell vorteilhaft sind, da sie zielgerichtete Massnahmen ermöglichen und verhindern, dass sich eine Abhängigkeit vom Staat einstellt. Es gibt also keinen Grund, warum das 2024 auslaufende Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut nicht weitergeführt werden sollte.</p><p>&nbsp;</p><p>Artikel 115 der Bundesverfassung schreibt dem Bund in der Armutsbekämpfung einzig eine Koordinationskompetenz zu. Der Bundesrat hat im Übrigen in seiner Antwort auf die Motion 23.3557 seine Bereitschaft, auf eine nationale Strategie einzutreten, bestätigt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Armutsquote stieg zwischen 2014 und 2021 stetig an. Laut dem Statistischen Sozialbericht Schweiz 2023 betrug sie nach den Transfers des Jahres 2021 8,7 Prozent. 4,2 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung lebten unterhalb der Armutsgrenze. Die jüngsten Gesundheits-, Energie- und Wirtschaftskrisen haben die Aussichten in Bezug auf die Armut weiter verschlechtert. In einem wohlhabenden Land wie der Schweiz sind diese Zahlen inakzeptabel, und es ist eine Frage der elementaren Menschlichkeit, alles Notwendige zu tun, um die Situation so schnell wie möglich zu korrigieren.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass in der Prävention und Bekämpfung von Armut Handlungsbedarf besteht. Sowohl die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 wie auch die Botschaft zur Legislaturplanung 2023-2027 sehen vor, die Armut in der Schweiz zu reduzieren. Dieses Ziel ist noch nicht erreicht.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es gibt auf Bundesebene bereits mehrere Geschäfte, die sich mit diesem Sachverhalt beschäftigen und zum Teil in der Motion erwähnt werden. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, durch eine Annahme der Motion der ordentlichen Behandlung dieser Geschäfte vorzugreifen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit der Überweisung der Mo. 19.3953 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ein nationales Armutsmonitoring zu etablieren, das im Zyklus von fünf Jahren einen Bericht vorlegt. Dieser Auftrag ist auf Dauer angelegt, der erste Bericht ist für Ende 2025 geplant. Die Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut betreibt der Bund in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft. Ihre aktuelle Laufzeit ist bis Ende 2024 befristet. Der Bundesrat wird im Frühling 2024 die externe Evaluation zur Kenntnis nehmen und den Schlussbericht veröffentlichen. Er wird bei dieser Gelegenheit darüber entscheiden, ob und in welcher Form die Aktivitäten der Plattform fortgeführt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In seiner Stellungnahme zur Mo. 23.3557 der sozialdemokratischen Fraktion, die ein Armuts-Bekämpfungs-Gesetz fordert, hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Motion auf die Einführung einer nationalen Armutsstrategie zu beschränken, falls sie im Erstrat angenommen werden sollte. Die Behandlung im Erstrat hat noch nicht stattgefunden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>&nbsp;</p><p>1. das 2024 auslaufende nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut zu verlängern und die Plattform und das Monitoring bis mindestens 2030 mit ausreichenden Mitteln zu finanzieren.</p><p>&nbsp;</p><p>2. eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut zu verabschieden, um unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips die Kantone und Gemeinden in ihren Anstrengungen für den Zugang zu Bildung und zur Gesundheitsversorgung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum und für die Sicherstellung würdiger Arbeitsbedingungen und Einkommen zu unterstützen. Für die Umsetzung dieser Strategie sind ausreichende Mittel bereitzustellen.</p>
  • Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20234450
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat muss die Verpflichtung einhalten, die er in seiner Strategie für nachhaltige Entwicklung 2030 eingegangen ist, nämlich den Anteil der Bevölkerung, der unterhalb der Armutsgrenze lebt, zu senken.</p><p>&nbsp;</p><p>Die soziale Sicherheit der Bevölkerung ist ein Verfassungsziel (Art. 41 Abs. 1 Bst. a BV; SR 101); der Bund kann also in Sachen Armutsbekämpfung tätig werden. In seinem Bericht "Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention" anerkennt der Bundesrat, dass Präventionsmassnahmen neben sozialpolitischen Handlungsansätzen auch finanziell vorteilhaft sind, da sie zielgerichtete Massnahmen ermöglichen und verhindern, dass sich eine Abhängigkeit vom Staat einstellt. Es gibt also keinen Grund, warum das 2024 auslaufende Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut nicht weitergeführt werden sollte.</p><p>&nbsp;</p><p>Artikel 115 der Bundesverfassung schreibt dem Bund in der Armutsbekämpfung einzig eine Koordinationskompetenz zu. Der Bundesrat hat im Übrigen in seiner Antwort auf die Motion 23.3557 seine Bereitschaft, auf eine nationale Strategie einzutreten, bestätigt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Armutsquote stieg zwischen 2014 und 2021 stetig an. Laut dem Statistischen Sozialbericht Schweiz 2023 betrug sie nach den Transfers des Jahres 2021 8,7 Prozent. 4,2 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung lebten unterhalb der Armutsgrenze. Die jüngsten Gesundheits-, Energie- und Wirtschaftskrisen haben die Aussichten in Bezug auf die Armut weiter verschlechtert. In einem wohlhabenden Land wie der Schweiz sind diese Zahlen inakzeptabel, und es ist eine Frage der elementaren Menschlichkeit, alles Notwendige zu tun, um die Situation so schnell wie möglich zu korrigieren.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass in der Prävention und Bekämpfung von Armut Handlungsbedarf besteht. Sowohl die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 wie auch die Botschaft zur Legislaturplanung 2023-2027 sehen vor, die Armut in der Schweiz zu reduzieren. Dieses Ziel ist noch nicht erreicht.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es gibt auf Bundesebene bereits mehrere Geschäfte, die sich mit diesem Sachverhalt beschäftigen und zum Teil in der Motion erwähnt werden. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, durch eine Annahme der Motion der ordentlichen Behandlung dieser Geschäfte vorzugreifen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit der Überweisung der Mo. 19.3953 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ein nationales Armutsmonitoring zu etablieren, das im Zyklus von fünf Jahren einen Bericht vorlegt. Dieser Auftrag ist auf Dauer angelegt, der erste Bericht ist für Ende 2025 geplant. Die Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut betreibt der Bund in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft. Ihre aktuelle Laufzeit ist bis Ende 2024 befristet. Der Bundesrat wird im Frühling 2024 die externe Evaluation zur Kenntnis nehmen und den Schlussbericht veröffentlichen. Er wird bei dieser Gelegenheit darüber entscheiden, ob und in welcher Form die Aktivitäten der Plattform fortgeführt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In seiner Stellungnahme zur Mo. 23.3557 der sozialdemokratischen Fraktion, die ein Armuts-Bekämpfungs-Gesetz fordert, hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Motion auf die Einführung einer nationalen Armutsstrategie zu beschränken, falls sie im Erstrat angenommen werden sollte. Die Behandlung im Erstrat hat noch nicht stattgefunden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>&nbsp;</p><p>1. das 2024 auslaufende nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut zu verlängern und die Plattform und das Monitoring bis mindestens 2030 mit ausreichenden Mitteln zu finanzieren.</p><p>&nbsp;</p><p>2. eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Armut zu verabschieden, um unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips die Kantone und Gemeinden in ihren Anstrengungen für den Zugang zu Bildung und zur Gesundheitsversorgung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum und für die Sicherstellung würdiger Arbeitsbedingungen und Einkommen zu unterstützen. Für die Umsetzung dieser Strategie sind ausreichende Mittel bereitzustellen.</p>
    • Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie

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