PMEDA-Qualitätsmängel. Liegt es vielleicht doch an der Arbeit der Gutachtenden?
- ShortId
-
23.4456
- Id
-
20234456
- Updated
-
26.03.2024 20:57
- Language
-
de
- Title
-
PMEDA-Qualitätsmängel. Liegt es vielleicht doch an der Arbeit der Gutachtenden?
- AdditionalIndexing
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2836;15;2841
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Die Qualitätsmängel sind vor allem auf eine nicht ausreichende Qualitätssicherung und Supervision durch die medizinische Leitung der Gutachterstelle zurückzuführen. Ebenso führten formelle Vorgaben der medizinsichen Leitung betreffend die Erstellung der Gutachten zu Kritik der Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinsichen Begutachtung (EKQMB).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Da diese nur einzelne Mängel aufgeführt, jedoch kein übergeordnetes Qualitätskriterium für die Beurteilung der Gutachten angewendet hat, liegen keine Aussagen über die massgebende Nachvollziehbarkeit und damit über die Verwertbarkeit der Einzelgutachten vor.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die Strukturen der privatrechtlich organisierten Gutachterstellen in der Schweiz sind nahezu identisch. Die gängigen Rechtsformen sind Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die für die Qualitätssicherung der Gutachten zuständige medizinische Leitung sowie das für die Organisation und Abwicklung der Gutachten notwendige Personal in der Administration sind bei diesen Gesellschaften angestellt. Für die Erstellung der Gutachten verfügen die Gutachterstellen über ein Netz von freischaffenden Sachverständigen, die im Auftragsverhältnis tätig sind und über keine Festanstellung verfügen. Die Gutachterstellen weisen diese Strukturen transparent auf ihren Webseiten aus.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Empfehlung der EKQMB richtet sich gegen die PMEDA AG als Gutachterstelle und damit an die Trägerschaft der AG und die medizinische Leitung, welche die Verantwortung für die Qualität der Arbeit der Gutachterstelle und für die polydisziplinären Gutachten tragen. Dementsprechend kommt für den Bundesrat keine neue Gutachterstelle mit gleicher Trägerschaft und medizinischer Leitung infrage.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Der Bundesrat erachtet es als unwahrscheinlich, dass sich die bisher im Auftragsverhältnis für die PMEDA AG tätigen Sachverständigen von sich aus unter einer neuen Trägerschaft zu einer neuen Gutachtertstelle zusammenschliessen werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Sofern jedoch eine neue Gutachterstelle mit ehemaligen Sachverständigen der PMEDA AG ein Gesuch um Zulassung stellt, prüft das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die formellen Anforderungen, welche in der Mustertarifvereinbarung für polydisziplinäre Gutachten aufgeführt sind. Dies sind u.a. die Trägerschaft, die fachlichen Anforderungen der Sachverständigen und der medizinischen Leitung, die Organisation und Abläufe sowie die internen Schulungs- und Qualitätssicherungsmassnahmen. Nur wenn diese erfüllt sind, erfolgt eine Zulassung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Nach einer erstmaligen Zulassung werden die ersten 5 Gutachten einer Qualitätskontrolle unterzogen. Erfüllen diese Gutachten die Anforderungen nur teilweise oder gar nicht, schliesst das BSV den Leistungserbringer so lange von der Vergabe weiterer Gutachtensaufträge aus, bis eine vereinbarungsgemässe Gutachtenserstellung sichergestellt wird. Damit kann verhindert werden, dass sich die von der EKQMB festgestellten Mängel wiederholen.</span></p></div>
- <p>Gemäss Antworten des Bundesrats auf die Fragen <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237824&data=05%7C02%7Cchristian.lohr%40parl.ch%7Cd7cefa68dfc846f9c3d608dc0188a719%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638386933639500794%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=AL9%2FF2%2Bw7uSWwYDVlz7xOFy9DS8MqRHN6PZK3hsQ4P4%3D&reserved=0"><u>23.7824</u></a>, <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237829&data=05%7C02%7Cchristian.lohr%40parl.ch%7Cd7cefa68dfc846f9c3d608dc0188a719%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638386933639500794%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=FMBETnYG73gdX6FsCuduXWbu%2FzXW7QVWrJYhd1%2FeDPk%3D&reserved=0"><span style="color:windowtext;"><u>23.7829</u></span></a>, <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237841&data=05%7C02%7Cchristian.lohr%40parl.ch%7Cd7cefa68dfc846f9c3d608dc0188a719%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638386933639500794%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=cVsY765%2F6NMJol%2B%2B9dPDWmr1D9OmV7wPVlP4ut2OsoY%3D&reserved=0"><u>23.7841 </u></a>scheint der Bundesrat keinen Zusammenhang zwischen den Qualitätsmängeln bei den Gutachten der PMEDA und der Arbeit der einzelnen PMEDA-Sachverständigen zu sehen.</p><p>Auf die Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237912&data=05%7C02%7Cchristian.lohr%40parl.ch%7Cd7cefa68dfc846f9c3d608dc0188a719%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638386933639500794%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=%2F4ihBghw9lBZGcUJzRCpatTeOXkS8vLUpUL%2F80DwRuA%3D&reserved=0"><u>23.7912</u></a>, ob denn eine Neugründung von PMEDA unter anderem Namen durch die gleichen Sachverständigen wieder zu einem Gutachtenvertrag mit dem BSV führen könnte, beantwortete der Bundesrat die Frage nicht in Bezug auf die einzelnen PMEDA-Sachverständigen, sondern führte nur aus, dass eine Gutachterstelle mit der gleichen Trägerschaft wie bei der PMEDA AG nicht zugelassen würde. Wie er dies sicherstellen würde, wird nicht näher ausgeführt. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Woher rühren die Qualitätsmängel von PMEDA aus seiner Sicht, wenn sie nicht von den bei der PMEDA beschäftigten Gutachtenden selbst verursacht worden sein sollen?</li><li>Wenn die bei der PMEDA beschäftigten Gutachtenden völlig unbelastet von den Qualitätsproblemen von PMEDA sein sollen – wie aus den Antworten auf obige Fragen hervorgeht, aus welchen Gründen würde der Bundesrat dann eine neu gegründete Gutachterstelle mit der gleichen Trägerschaft wie bei der PMEDA und bestehend aus denselben Sachverständigen nicht mehr zulassen?</li><li>Würde der Bundesrat eine neue Unternehmung mit anderer Trägerschaft, aber den gleichen Gutachtenden bei Erfüllung aller anderen Bedingungen für den IV-Gutachtenbereich zulassen?</li></ol>
- PMEDA-Qualitätsmängel. Liegt es vielleicht doch an der Arbeit der Gutachtenden?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Die Qualitätsmängel sind vor allem auf eine nicht ausreichende Qualitätssicherung und Supervision durch die medizinische Leitung der Gutachterstelle zurückzuführen. Ebenso führten formelle Vorgaben der medizinsichen Leitung betreffend die Erstellung der Gutachten zu Kritik der Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinsichen Begutachtung (EKQMB).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Da diese nur einzelne Mängel aufgeführt, jedoch kein übergeordnetes Qualitätskriterium für die Beurteilung der Gutachten angewendet hat, liegen keine Aussagen über die massgebende Nachvollziehbarkeit und damit über die Verwertbarkeit der Einzelgutachten vor.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die Strukturen der privatrechtlich organisierten Gutachterstellen in der Schweiz sind nahezu identisch. Die gängigen Rechtsformen sind Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die für die Qualitätssicherung der Gutachten zuständige medizinische Leitung sowie das für die Organisation und Abwicklung der Gutachten notwendige Personal in der Administration sind bei diesen Gesellschaften angestellt. Für die Erstellung der Gutachten verfügen die Gutachterstellen über ein Netz von freischaffenden Sachverständigen, die im Auftragsverhältnis tätig sind und über keine Festanstellung verfügen. Die Gutachterstellen weisen diese Strukturen transparent auf ihren Webseiten aus.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Empfehlung der EKQMB richtet sich gegen die PMEDA AG als Gutachterstelle und damit an die Trägerschaft der AG und die medizinische Leitung, welche die Verantwortung für die Qualität der Arbeit der Gutachterstelle und für die polydisziplinären Gutachten tragen. Dementsprechend kommt für den Bundesrat keine neue Gutachterstelle mit gleicher Trägerschaft und medizinischer Leitung infrage.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Der Bundesrat erachtet es als unwahrscheinlich, dass sich die bisher im Auftragsverhältnis für die PMEDA AG tätigen Sachverständigen von sich aus unter einer neuen Trägerschaft zu einer neuen Gutachtertstelle zusammenschliessen werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Sofern jedoch eine neue Gutachterstelle mit ehemaligen Sachverständigen der PMEDA AG ein Gesuch um Zulassung stellt, prüft das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die formellen Anforderungen, welche in der Mustertarifvereinbarung für polydisziplinäre Gutachten aufgeführt sind. Dies sind u.a. die Trägerschaft, die fachlichen Anforderungen der Sachverständigen und der medizinischen Leitung, die Organisation und Abläufe sowie die internen Schulungs- und Qualitätssicherungsmassnahmen. Nur wenn diese erfüllt sind, erfolgt eine Zulassung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Nach einer erstmaligen Zulassung werden die ersten 5 Gutachten einer Qualitätskontrolle unterzogen. Erfüllen diese Gutachten die Anforderungen nur teilweise oder gar nicht, schliesst das BSV den Leistungserbringer so lange von der Vergabe weiterer Gutachtensaufträge aus, bis eine vereinbarungsgemässe Gutachtenserstellung sichergestellt wird. Damit kann verhindert werden, dass sich die von der EKQMB festgestellten Mängel wiederholen.</span></p></div>
- <p>Gemäss Antworten des Bundesrats auf die Fragen <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237824&data=05%7C02%7Cchristian.lohr%40parl.ch%7Cd7cefa68dfc846f9c3d608dc0188a719%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638386933639500794%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=AL9%2FF2%2Bw7uSWwYDVlz7xOFy9DS8MqRHN6PZK3hsQ4P4%3D&reserved=0"><u>23.7824</u></a>, <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237829&data=05%7C02%7Cchristian.lohr%40parl.ch%7Cd7cefa68dfc846f9c3d608dc0188a719%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638386933639500794%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=FMBETnYG73gdX6FsCuduXWbu%2FzXW7QVWrJYhd1%2FeDPk%3D&reserved=0"><span style="color:windowtext;"><u>23.7829</u></span></a>, <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237841&data=05%7C02%7Cchristian.lohr%40parl.ch%7Cd7cefa68dfc846f9c3d608dc0188a719%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638386933639500794%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=cVsY765%2F6NMJol%2B%2B9dPDWmr1D9OmV7wPVlP4ut2OsoY%3D&reserved=0"><u>23.7841 </u></a>scheint der Bundesrat keinen Zusammenhang zwischen den Qualitätsmängeln bei den Gutachten der PMEDA und der Arbeit der einzelnen PMEDA-Sachverständigen zu sehen.</p><p>Auf die Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237912&data=05%7C02%7Cchristian.lohr%40parl.ch%7Cd7cefa68dfc846f9c3d608dc0188a719%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638386933639500794%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=%2F4ihBghw9lBZGcUJzRCpatTeOXkS8vLUpUL%2F80DwRuA%3D&reserved=0"><u>23.7912</u></a>, ob denn eine Neugründung von PMEDA unter anderem Namen durch die gleichen Sachverständigen wieder zu einem Gutachtenvertrag mit dem BSV führen könnte, beantwortete der Bundesrat die Frage nicht in Bezug auf die einzelnen PMEDA-Sachverständigen, sondern führte nur aus, dass eine Gutachterstelle mit der gleichen Trägerschaft wie bei der PMEDA AG nicht zugelassen würde. Wie er dies sicherstellen würde, wird nicht näher ausgeführt. </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Woher rühren die Qualitätsmängel von PMEDA aus seiner Sicht, wenn sie nicht von den bei der PMEDA beschäftigten Gutachtenden selbst verursacht worden sein sollen?</li><li>Wenn die bei der PMEDA beschäftigten Gutachtenden völlig unbelastet von den Qualitätsproblemen von PMEDA sein sollen – wie aus den Antworten auf obige Fragen hervorgeht, aus welchen Gründen würde der Bundesrat dann eine neu gegründete Gutachterstelle mit der gleichen Trägerschaft wie bei der PMEDA und bestehend aus denselben Sachverständigen nicht mehr zulassen?</li><li>Würde der Bundesrat eine neue Unternehmung mit anderer Trägerschaft, aber den gleichen Gutachtenden bei Erfüllung aller anderen Bedingungen für den IV-Gutachtenbereich zulassen?</li></ol>
- PMEDA-Qualitätsmängel. Liegt es vielleicht doch an der Arbeit der Gutachtenden?
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