Trinkwassergrenzwerte und Altlastenmanagement
- ShortId
-
23.4460
- Id
-
20234460
- Updated
-
16.09.2024 09:53
- Language
-
de
- Title
-
Trinkwassergrenzwerte und Altlastenmanagement
- AdditionalIndexing
-
2841;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Altlastenmanagement beschäftigt die Region Baselbiet und die ganze Schweiz. So gelangt beispielsweise täglich über das Grundwasser rund 900gr Arsen in Pratteln in den Rhein. Mit Kosten von rund 179 Mio. Franken wird dieses Areal nun Altlastensaniert. <br>Nebst Arsen geben jedoch vorallem Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) zu reden, für welche im Gegensatz zu Arsen keine klaren Grenzwerte im Anhang zur Altlastenverordnung (AltlV) festgelegt sind. Eine neue Studie unterstreicht den Handlungsbedarf zusätzlich. Im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA fand 2021 eine Pilotstudie zu PFAS statt, bei der alle knapp 550 NAQUA-Messstellen beprobt und auf insgesamt 26 verschiedene PFAS untersucht wurden. Obwohl die Zahlen 2021 erhoben wurden, veröffentlichte das Bundesamt die Ergebnisse erst im Herbst 2023. Das BAFU titelt "PFAS vielerorts im Grundwasser, aktuelle Grenzwerte kaum überschritten" obwohl bekannt ist, dass die aktuellen Grenzwerte schon lange überholt sind. An rund 25% der Messstellen liegt die Summe der 26 analysierten PFAS bei mehr als 0.01 µg/l, an rund 2% der Messstellen bei mehr als 0.1 µg/l. Der Wert von 0.0044 µg/l, der von der EU-Kommission als Grenzwert für die gewichtete Summe von 26 PFAS im Grundwasser vorgeschlagen wurde, wird an rund 25% der NAQUA-Messstellen überschritten. </p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. 2021 wurden die Grundwasser-Proben im Auftrag des BAFU entnommen und anschliessend von einem Auftragslabor analysiert. Auf Grundlage der ersten Ergebnisse und einer Prüfung der NAQUA-Daten durch die kantonalen Fachstellen fanden vertiefte Abklärungen zur Analytik statt, um die Ergebnisse abzusichern. Nachdem Vergleichsanalysen verschiedener unabhängiger Labors die NAQUA-Daten bestätigt hatten, wurden diese im Herbst 2023 publiziert. Die NAQUA-Partner in den kantonalen Fachstellen waren jederzeit über den Stand der Arbeiten informiert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die Beurteilung, ob ein belasteter Standort gemäss Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) saniert werden muss, erfolgt derzeit für jeden Standort separat anhand eines PFAS-Konzentrationswerts, ausgedrückt als toxizitätsgewichtete Summe von mindestens 9 PFAS-Einzelsubstanzen. Dieser Summenwert beträgt 0.025 µg TEQ/l innerhalb des Gewässerschutzbereichs A</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">u</span><span style="font-family:Arial"> beziehungsweise 0.1 µg TEQ/l ausserhalb des A</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">u</span><span style="font-family:Arial">.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><a name="_Hlk155595878"><span style="font-family:Arial">Der Wert von 0.025 µg TEQ/l wird an rund 8 Prozent der Grundwasser-Messstellen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA überschritten. </span></a><span style="font-family:Arial">Die kantonalen Fachstellen sind zurzeit dabei, die Ursachen abzuklären und mit PFAS belastete Standorte im Einzugsgebiet der NAQUA-Messstellen zu identifizieren. Ob ein belasteter Betriebs-, Unfall- oder Ablagerungsstandort saniert werden muss, entscheidet die kantonale Fachstelle. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial"> Durch die geplante Anpassung der Höchstwerte für PFAS in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV, SR 817.022.11) (vgl. Antwort auf Frage 4) wird der Trinkwasserhöchstwert annähernd dem heute fallspezifisch angewandten Konzentrationswert nach AltlV entsprechen. Im Rahmen der Umsetzung der Motion Maret (22.3929) wird unter anderem der im Anhang der AltlV festzulegende Konzentrationswert überprüft werden. Bei den anderen in der AltlV aufgeführten Schadstoffen sind die Werte im Vergleich zur TBDV identisch oder in der gleichen Grössenordnung.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">  </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Die TBDV hat für drei PFAS-Einzelsubstanzen Höchstwerte festgelegt. Gemäss Anhang 2 TBDV liegen die Höchstwerte bei 0,3 µg/l für PFOS sowie PFHxS und bei 0,5 µg/l für PFOA. Aufgrund neuer Anforderungen bezüglich PFAS in der EU-Trinkwasserrichtlinie überprüft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Höchstwerte fürs Trinkwasser. Diese sollen analog zur EU durch einen Höchstwert von 0,1 µg/l für die Summe von 20 ausgewählten PFAS ersetzt werden. Der neue Höchstwert soll in der Schweiz im Einklang mit der Umsetzung in der EU ab 2026 gelten.</span></p></div>
- <p>Folgende Fragen stellen sich:</p><p>1. Wieso wurden die Daten erst jetzt publiziert, obwohl sie seit 2021 vorliegen? Wie gestaltete sich der Datenaustausch mit den Kantonen?</p><p>2. Um zu beurteilen, ob ein belasteter Standort gemäss Altlastenverordnung (AltlV) saniert werden muss, wird derzeit ein (toxikologisch gewichteter) Konzentrationswert von 0.05 µg/l für die Summe von 9 PFAS angewendet. Wie viele der Grundwasserfassungen müssten mit diesem Wert als sanierungsbedürftig klassiert werden? <br>3. Die Trinkwassergrenzwerte sind für einzelne PFAS-Substanzen (mit 0.3/0.5 ug/L) aktuell gut 10x höher als der "Sanierungswert" (Konzentrationswert von 0.05ug/L). Somit können Sanierungsbedürftige Standorte weiterhin für Trinkwasser benutzt werden. Gedenkt das BAFU diesen Missstand mit der Umsetzung der Motion Maret (22.3929) zu beheben? Gibt es für andere Stoffe die gleiche Problematik? </p><p>4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die aktuellen Trinkwassergrenzwerte toxikologisch völlig überholt sind und tiefer liegen sollten? Ist der Bundesart für eine Anpassung bereit?</p><p> </p>
- Trinkwassergrenzwerte und Altlastenmanagement
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Altlastenmanagement beschäftigt die Region Baselbiet und die ganze Schweiz. So gelangt beispielsweise täglich über das Grundwasser rund 900gr Arsen in Pratteln in den Rhein. Mit Kosten von rund 179 Mio. Franken wird dieses Areal nun Altlastensaniert. <br>Nebst Arsen geben jedoch vorallem Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) zu reden, für welche im Gegensatz zu Arsen keine klaren Grenzwerte im Anhang zur Altlastenverordnung (AltlV) festgelegt sind. Eine neue Studie unterstreicht den Handlungsbedarf zusätzlich. Im Rahmen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA fand 2021 eine Pilotstudie zu PFAS statt, bei der alle knapp 550 NAQUA-Messstellen beprobt und auf insgesamt 26 verschiedene PFAS untersucht wurden. Obwohl die Zahlen 2021 erhoben wurden, veröffentlichte das Bundesamt die Ergebnisse erst im Herbst 2023. Das BAFU titelt "PFAS vielerorts im Grundwasser, aktuelle Grenzwerte kaum überschritten" obwohl bekannt ist, dass die aktuellen Grenzwerte schon lange überholt sind. An rund 25% der Messstellen liegt die Summe der 26 analysierten PFAS bei mehr als 0.01 µg/l, an rund 2% der Messstellen bei mehr als 0.1 µg/l. Der Wert von 0.0044 µg/l, der von der EU-Kommission als Grenzwert für die gewichtete Summe von 26 PFAS im Grundwasser vorgeschlagen wurde, wird an rund 25% der NAQUA-Messstellen überschritten. </p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. 2021 wurden die Grundwasser-Proben im Auftrag des BAFU entnommen und anschliessend von einem Auftragslabor analysiert. Auf Grundlage der ersten Ergebnisse und einer Prüfung der NAQUA-Daten durch die kantonalen Fachstellen fanden vertiefte Abklärungen zur Analytik statt, um die Ergebnisse abzusichern. Nachdem Vergleichsanalysen verschiedener unabhängiger Labors die NAQUA-Daten bestätigt hatten, wurden diese im Herbst 2023 publiziert. Die NAQUA-Partner in den kantonalen Fachstellen waren jederzeit über den Stand der Arbeiten informiert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die Beurteilung, ob ein belasteter Standort gemäss Altlasten-Verordnung (AltlV, SR 814.680) saniert werden muss, erfolgt derzeit für jeden Standort separat anhand eines PFAS-Konzentrationswerts, ausgedrückt als toxizitätsgewichtete Summe von mindestens 9 PFAS-Einzelsubstanzen. Dieser Summenwert beträgt 0.025 µg TEQ/l innerhalb des Gewässerschutzbereichs A</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">u</span><span style="font-family:Arial"> beziehungsweise 0.1 µg TEQ/l ausserhalb des A</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">u</span><span style="font-family:Arial">.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><a name="_Hlk155595878"><span style="font-family:Arial">Der Wert von 0.025 µg TEQ/l wird an rund 8 Prozent der Grundwasser-Messstellen der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA überschritten. </span></a><span style="font-family:Arial">Die kantonalen Fachstellen sind zurzeit dabei, die Ursachen abzuklären und mit PFAS belastete Standorte im Einzugsgebiet der NAQUA-Messstellen zu identifizieren. Ob ein belasteter Betriebs-, Unfall- oder Ablagerungsstandort saniert werden muss, entscheidet die kantonale Fachstelle. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial"> Durch die geplante Anpassung der Höchstwerte für PFAS in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV, SR 817.022.11) (vgl. Antwort auf Frage 4) wird der Trinkwasserhöchstwert annähernd dem heute fallspezifisch angewandten Konzentrationswert nach AltlV entsprechen. Im Rahmen der Umsetzung der Motion Maret (22.3929) wird unter anderem der im Anhang der AltlV festzulegende Konzentrationswert überprüft werden. Bei den anderen in der AltlV aufgeführten Schadstoffen sind die Werte im Vergleich zur TBDV identisch oder in der gleichen Grössenordnung.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">  </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Die TBDV hat für drei PFAS-Einzelsubstanzen Höchstwerte festgelegt. Gemäss Anhang 2 TBDV liegen die Höchstwerte bei 0,3 µg/l für PFOS sowie PFHxS und bei 0,5 µg/l für PFOA. Aufgrund neuer Anforderungen bezüglich PFAS in der EU-Trinkwasserrichtlinie überprüft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Höchstwerte fürs Trinkwasser. Diese sollen analog zur EU durch einen Höchstwert von 0,1 µg/l für die Summe von 20 ausgewählten PFAS ersetzt werden. Der neue Höchstwert soll in der Schweiz im Einklang mit der Umsetzung in der EU ab 2026 gelten.</span></p></div>
- <p>Folgende Fragen stellen sich:</p><p>1. Wieso wurden die Daten erst jetzt publiziert, obwohl sie seit 2021 vorliegen? Wie gestaltete sich der Datenaustausch mit den Kantonen?</p><p>2. Um zu beurteilen, ob ein belasteter Standort gemäss Altlastenverordnung (AltlV) saniert werden muss, wird derzeit ein (toxikologisch gewichteter) Konzentrationswert von 0.05 µg/l für die Summe von 9 PFAS angewendet. Wie viele der Grundwasserfassungen müssten mit diesem Wert als sanierungsbedürftig klassiert werden? <br>3. Die Trinkwassergrenzwerte sind für einzelne PFAS-Substanzen (mit 0.3/0.5 ug/L) aktuell gut 10x höher als der "Sanierungswert" (Konzentrationswert von 0.05ug/L). Somit können Sanierungsbedürftige Standorte weiterhin für Trinkwasser benutzt werden. Gedenkt das BAFU diesen Missstand mit der Umsetzung der Motion Maret (22.3929) zu beheben? Gibt es für andere Stoffe die gleiche Problematik? </p><p>4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die aktuellen Trinkwassergrenzwerte toxikologisch völlig überholt sind und tiefer liegen sollten? Ist der Bundesart für eine Anpassung bereit?</p><p> </p>
- Trinkwassergrenzwerte und Altlastenmanagement
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