Ă„nderung des KVG. Anpassung der Geltungsdauer der Franchise der Krankenversicherung

ShortId
23.4462
Id
20234462
Updated
20.03.2024 16:28
Language
de
Title
Änderung des KVG. Anpassung der Geltungsdauer der Franchise der Krankenversicherung
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Franchise der Krankenversicherung soll den Überkonsum an medizinischen Leistungen limitieren, soll jedoch nicht dazu führen, dass der Zugang zur notwendigen Gesundheitsversorgung eingeschränkt ist.</p><p>Niemand wünscht sich krank zu werden. Und hinzu kommt, dass Krankheiten zu prekären Situationen führen oder ohnehin schon prekäre Situationen verschärfen können. Personen mit tieferem Einkommen wählen tendenziell eine eher hohe Franchise, um von «niedrigeren» Prämien zu «profitieren», während sie gleichzeitig hoffen, das ganze Jahr über gesund zu bleiben.</p><p>Personen mit chronischen Krankheiten hingegen wählen tendenziell eine niedrigere Franchise, um mit höheren Prämien die Kosten besser über das Jahr hinweg «verteilen» zu können.</p><p>Ende des Jahres ist die Zahl der Arzttermine höher, da viele Menschen ihre Franchisen bereits «aufgebraucht» haben und die Franchise des nächsten Jahres nicht «anbrechen» wollen. Die Arzttermine können wirtschaftlich «opportunistischer» Natur sein: Ein Termin ist nicht unbedingt dringlich, lohnt sich aber aufgrund seiner «begrenzten» Kosten, da die Personen die Franchisen bereits im Budget eingeplant haben.</p><p>Es kommt auch vor, dass gewisse Personen Ende Jahr nicht mehr zum Arzt gehen, um den «Anteil» der Franchise, der nicht rückerstattet wird, nicht zu verbrauchen, und bis zum neuen Jahr warten. Dies hat manchmal zur Folge, dass sich ihr Zustand verschlechtert oder sogar notfallmässig eingegriffen werden muss. Diese Umstände führen zu einer wiederholten Überlastung der medizinischen Einrichtungen, insbesondere gegen Jahresende.</p><p>Das Grundprinzip der jährlichen Franchise würde mit den gleichen Beträgen beibehalten, die Beträge würden jedoch auf kürzere Zeiträume aufgeteilt (siehe oben). So sollten die Gesundheitskosten insgesamt nicht höher ausfallen, dafür aber wäre es möglich, besser und schneller auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung einzugehen und die Nachfrage besser über das Jahr zu verteilen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Anpassung der Periodizität bei der Franchise der Krankenversicherung könnte eine positive Auswirkung auf die gesamte Gesundheitsversorgung haben, insbesondere indem der Druck auf das medizinische Personal und die medizinischen Einrichtungen in der zweiten Jahreshälfte und im letzten Quartal verringert wird.</p><p>&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Finanzierungssystem der Krankenversicherung ist auf ein Jahr ausgerichtet: Die Prämien eines bestimmten Jahres müssen die Kosten desselben Jahres decken. Logischerweise wird auch die Kostenbeteiligung der Versicherten, die sich aus Franchise und Selbstbehalt zusammensetzt, auf Jahresbasis berechnet.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit der aktuellen ordentlichen Franchise wird ein monatlicher Betrag von 25 Franken oder ein vierteljährlicher Betrag von 75 Franken rasch erreicht, in der Regel bereits mit einer einzigen Konsultation. Nach dieser ersten Konsultation hat die versicherte Person bis zum Ende der betreffenden Periode (Monat oder Quartal) keinen Anreiz mehr, keine weiteren Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Bundesrat ist daher nicht davon überzeugt, dass das System der monatlichen/vierteljährlichen Franchise die vom Motionär erhoffte Wirkung auf die Inanspruchnahme von Leistungen haben wird.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zudem würden sich die Versicherten mit dem Vorschlag gemäss Motion in einem gemischten Kostenbeteiligungssystem wiederfinden, das eine monatliche oder vierteljährliche Komponente (Franchise) mit einer jährlichen Komponente (Selbstbehalt) kombiniert. Dieses System wäre für die Versicherten komplizierter zu handhaben, da zu Beginn jeder Periode erneut die gesamte Franchise fällig würde. Bei zwölf oder vier gestaffelten Franchisen über das Kalenderjahr wäre es für die Versicherten schwieriger, die Entwicklung ihrer Gesamtkostenbeteiligung zu verfolgen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Darüber hinaus ist das massgebende Datum das Behandlungsdatum (Art.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">24 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; SR 832.10). Der Zeitraum zwischen der Behandlung und dem Erhalt der Rechnung ist jedoch manchmal relativ lang. Im System des Tiers garant weiss die versicherte Person oft nicht mehr, welchem Monat/Quartal eine Rechnung zuzuordnen ist, umso mehr, wenn die Behandlung mehrere Wochen oder gar Monate dauert. Das System der monatlichen oder vierteljährlichen Franchise würde wahrscheinlich dazu führen, dass entweder die Leistungserbringer häufiger Zwischenrechnungen stellen müssten oder die Versicherer mehr nachträgliche Korrekturen vornehmen müssten, was in jedem Fall das Risiko eines grösseren administrativen Aufwands und letztlich einer Prämienerhöhung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bergen würde.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Anpassung der Geltungsdauer der Franchise der Krankenversicherung zu prüfen.</p><p>Zwei Geltungsdauern sind anstelle der jährlichen Franchisen in Betracht zu ziehen: eine monatliche oder eine vierteljährliche Franchise.</p>
  • Änderung des KVG. Anpassung der Geltungsdauer der Franchise der Krankenversicherung
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Franchise der Krankenversicherung soll den Überkonsum an medizinischen Leistungen limitieren, soll jedoch nicht dazu führen, dass der Zugang zur notwendigen Gesundheitsversorgung eingeschränkt ist.</p><p>Niemand wünscht sich krank zu werden. Und hinzu kommt, dass Krankheiten zu prekären Situationen führen oder ohnehin schon prekäre Situationen verschärfen können. Personen mit tieferem Einkommen wählen tendenziell eine eher hohe Franchise, um von «niedrigeren» Prämien zu «profitieren», während sie gleichzeitig hoffen, das ganze Jahr über gesund zu bleiben.</p><p>Personen mit chronischen Krankheiten hingegen wählen tendenziell eine niedrigere Franchise, um mit höheren Prämien die Kosten besser über das Jahr hinweg «verteilen» zu können.</p><p>Ende des Jahres ist die Zahl der Arzttermine höher, da viele Menschen ihre Franchisen bereits «aufgebraucht» haben und die Franchise des nächsten Jahres nicht «anbrechen» wollen. Die Arzttermine können wirtschaftlich «opportunistischer» Natur sein: Ein Termin ist nicht unbedingt dringlich, lohnt sich aber aufgrund seiner «begrenzten» Kosten, da die Personen die Franchisen bereits im Budget eingeplant haben.</p><p>Es kommt auch vor, dass gewisse Personen Ende Jahr nicht mehr zum Arzt gehen, um den «Anteil» der Franchise, der nicht rückerstattet wird, nicht zu verbrauchen, und bis zum neuen Jahr warten. Dies hat manchmal zur Folge, dass sich ihr Zustand verschlechtert oder sogar notfallmässig eingegriffen werden muss. Diese Umstände führen zu einer wiederholten Überlastung der medizinischen Einrichtungen, insbesondere gegen Jahresende.</p><p>Das Grundprinzip der jährlichen Franchise würde mit den gleichen Beträgen beibehalten, die Beträge würden jedoch auf kürzere Zeiträume aufgeteilt (siehe oben). So sollten die Gesundheitskosten insgesamt nicht höher ausfallen, dafür aber wäre es möglich, besser und schneller auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung einzugehen und die Nachfrage besser über das Jahr zu verteilen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Anpassung der Periodizität bei der Franchise der Krankenversicherung könnte eine positive Auswirkung auf die gesamte Gesundheitsversorgung haben, insbesondere indem der Druck auf das medizinische Personal und die medizinischen Einrichtungen in der zweiten Jahreshälfte und im letzten Quartal verringert wird.</p><p>&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Finanzierungssystem der Krankenversicherung ist auf ein Jahr ausgerichtet: Die Prämien eines bestimmten Jahres müssen die Kosten desselben Jahres decken. Logischerweise wird auch die Kostenbeteiligung der Versicherten, die sich aus Franchise und Selbstbehalt zusammensetzt, auf Jahresbasis berechnet.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit der aktuellen ordentlichen Franchise wird ein monatlicher Betrag von 25 Franken oder ein vierteljährlicher Betrag von 75 Franken rasch erreicht, in der Regel bereits mit einer einzigen Konsultation. Nach dieser ersten Konsultation hat die versicherte Person bis zum Ende der betreffenden Periode (Monat oder Quartal) keinen Anreiz mehr, keine weiteren Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Bundesrat ist daher nicht davon überzeugt, dass das System der monatlichen/vierteljährlichen Franchise die vom Motionär erhoffte Wirkung auf die Inanspruchnahme von Leistungen haben wird.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zudem würden sich die Versicherten mit dem Vorschlag gemäss Motion in einem gemischten Kostenbeteiligungssystem wiederfinden, das eine monatliche oder vierteljährliche Komponente (Franchise) mit einer jährlichen Komponente (Selbstbehalt) kombiniert. Dieses System wäre für die Versicherten komplizierter zu handhaben, da zu Beginn jeder Periode erneut die gesamte Franchise fällig würde. Bei zwölf oder vier gestaffelten Franchisen über das Kalenderjahr wäre es für die Versicherten schwieriger, die Entwicklung ihrer Gesamtkostenbeteiligung zu verfolgen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Darüber hinaus ist das massgebende Datum das Behandlungsdatum (Art.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">24 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; SR 832.10). Der Zeitraum zwischen der Behandlung und dem Erhalt der Rechnung ist jedoch manchmal relativ lang. Im System des Tiers garant weiss die versicherte Person oft nicht mehr, welchem Monat/Quartal eine Rechnung zuzuordnen ist, umso mehr, wenn die Behandlung mehrere Wochen oder gar Monate dauert. Das System der monatlichen oder vierteljährlichen Franchise würde wahrscheinlich dazu führen, dass entweder die Leistungserbringer häufiger Zwischenrechnungen stellen müssten oder die Versicherer mehr nachträgliche Korrekturen vornehmen müssten, was in jedem Fall das Risiko eines grösseren administrativen Aufwands und letztlich einer Prämienerhöhung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bergen würde.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Anpassung der Geltungsdauer der Franchise der Krankenversicherung zu prüfen.</p><p>Zwei Geltungsdauern sind anstelle der jährlichen Franchisen in Betracht zu ziehen: eine monatliche oder eine vierteljährliche Franchise.</p>
    • Änderung des KVG. Anpassung der Geltungsdauer der Franchise der Krankenversicherung

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