Schutz der Schweizer Landesgrenzen

ShortId
23.4472
Id
20234472
Updated
26.03.2024 20:48
Language
de
Title
Schutz der Schweizer Landesgrenzen
AdditionalIndexing
2811;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die irreguläre Migration in die Schweiz explodiert: Während im Jahr 2021 etwas weniger als 19'000 illegale Aufenthalte gezählt wurden, stieg die Zahl im Jahr 2022 auf 52 000. Im Jahr 2023 dürfte sich die Lage nicht verbessern: Allein in den Monaten September und Oktober wurden über 13'000 illegale Aufenthalte festgestellt.</p><p>Die Schweiz muss ihr Recht wieder durchsetzen und sicherstellen, dass nur Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder anderweitiger Einreiseberechtigung ins Land einreisen. Aktuell reisen mutmasslich jedes Jahr Hunderttausende illegal in die Schweiz ein. Diese bleiben teilweise illegalerweise in der Schweiz, andere reisen in andere europäische Staaten weiter. Dieser Zustand ist unhaltbar. Aus diesem Grund sind systematische Personenkontrollen an der Landesgrenze zwingend erforderlich.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2023 zur Dringlichen Interpellation 23.4352 Amaudruz «Grenzschliessungen: Eine sofortige Klärung der Situation ist notwendig» festgehalten hat, ist er nach wie vor der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Einführung von Binnengrenzkontrollen nach Artikel 25 Schengener Grenzkodex für die Schweiz heute nicht gegeben sind. Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit ernsthaft bedroht.</p><p>Unbesehen davon ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im Grenzraum im Rahmen seiner Zollkontrollen präsent und führt risikobasierte Kontrollen durch. Dabei wird rechtswidrig eingereisten Personen, die kein Asylgesuch in der Schweiz stellen, eine ausländerrechtliche Wegweisungsverfügung ausgestellt. Die Erhöhung der Kontrolldichte und die Einführung von Binnengrenzkontrollen bis hin zu systematischen beziehungsweise vollständigen Kontrollen hätten angesichts der mehreren hunderttausend Grenzübertritte pro Tag starke Auswirkungen auf die Grenzregionen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass Kontrollen an den Binnengrenzen wenig oder keinen Ein-fluss auf die irreguläre Sekundärmigration haben. Dies hat sich in den letzten Jahren an vielen europäischen Grenzen gezeigt. Selbst wenn Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt würden, könnten Drittstaatsangehörige, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, nur gemäss den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie weggewiesen werden, wie das kürzlich ergangene Urteil C-143/22 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Eine Wegweisung an unsere Nachbarstaaten könnte darüber hinaus nur im Rahmen von Rückübernahmeabkommen vollzogen werden. Drittstaatsangehörige könnten zudem auch bei einer Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen weiterhin zum Zeitpunkt der Einreise ein Asylgesuch in der Schweiz einreichen.</p><p>Der Bundesrat ist aber einig mit dem Motionär, dass der irregulären Sekundärmigration be-gegnet werden muss. Die Lösung liegt aber nicht in Grenzkontrollen, sondern in der internati-onalen Zusammenarbeit. So unterstützt die Schweiz gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene und hat zudem mit Deutschland, Österreich und Frankreich Aktionspläne zur Verhinderung von Sekundärmigration ausgearbeitet.</p><p><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen umzusetzen:</p><p>1. Einreisende Personen werden an der Schweizer Landesgrenze systematisch kontrolliert.</p><p>2. Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel oder anderweitiger Einreiseberechtigung wird keine Einreise gewährt.</p>
  • Schutz der Schweizer Landesgrenzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die irreguläre Migration in die Schweiz explodiert: Während im Jahr 2021 etwas weniger als 19'000 illegale Aufenthalte gezählt wurden, stieg die Zahl im Jahr 2022 auf 52 000. Im Jahr 2023 dürfte sich die Lage nicht verbessern: Allein in den Monaten September und Oktober wurden über 13'000 illegale Aufenthalte festgestellt.</p><p>Die Schweiz muss ihr Recht wieder durchsetzen und sicherstellen, dass nur Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder anderweitiger Einreiseberechtigung ins Land einreisen. Aktuell reisen mutmasslich jedes Jahr Hunderttausende illegal in die Schweiz ein. Diese bleiben teilweise illegalerweise in der Schweiz, andere reisen in andere europäische Staaten weiter. Dieser Zustand ist unhaltbar. Aus diesem Grund sind systematische Personenkontrollen an der Landesgrenze zwingend erforderlich.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2023 zur Dringlichen Interpellation 23.4352 Amaudruz «Grenzschliessungen: Eine sofortige Klärung der Situation ist notwendig» festgehalten hat, ist er nach wie vor der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Einführung von Binnengrenzkontrollen nach Artikel 25 Schengener Grenzkodex für die Schweiz heute nicht gegeben sind. Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit ernsthaft bedroht.</p><p>Unbesehen davon ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im Grenzraum im Rahmen seiner Zollkontrollen präsent und führt risikobasierte Kontrollen durch. Dabei wird rechtswidrig eingereisten Personen, die kein Asylgesuch in der Schweiz stellen, eine ausländerrechtliche Wegweisungsverfügung ausgestellt. Die Erhöhung der Kontrolldichte und die Einführung von Binnengrenzkontrollen bis hin zu systematischen beziehungsweise vollständigen Kontrollen hätten angesichts der mehreren hunderttausend Grenzübertritte pro Tag starke Auswirkungen auf die Grenzregionen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass Kontrollen an den Binnengrenzen wenig oder keinen Ein-fluss auf die irreguläre Sekundärmigration haben. Dies hat sich in den letzten Jahren an vielen europäischen Grenzen gezeigt. Selbst wenn Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt würden, könnten Drittstaatsangehörige, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, nur gemäss den Vorgaben der Rückführungsrichtlinie weggewiesen werden, wie das kürzlich ergangene Urteil C-143/22 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt. Eine Wegweisung an unsere Nachbarstaaten könnte darüber hinaus nur im Rahmen von Rückübernahmeabkommen vollzogen werden. Drittstaatsangehörige könnten zudem auch bei einer Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen weiterhin zum Zeitpunkt der Einreise ein Asylgesuch in der Schweiz einreichen.</p><p>Der Bundesrat ist aber einig mit dem Motionär, dass der irregulären Sekundärmigration be-gegnet werden muss. Die Lösung liegt aber nicht in Grenzkontrollen, sondern in der internati-onalen Zusammenarbeit. So unterstützt die Schweiz gemeinsame migrationspolitische Initiativen auf europäischer Ebene und hat zudem mit Deutschland, Österreich und Frankreich Aktionspläne zur Verhinderung von Sekundärmigration ausgearbeitet.</p><p><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen umzusetzen:</p><p>1. Einreisende Personen werden an der Schweizer Landesgrenze systematisch kontrolliert.</p><p>2. Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel oder anderweitiger Einreiseberechtigung wird keine Einreise gewährt.</p>
    • Schutz der Schweizer Landesgrenzen

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