Die Anzahl offener Asylgesuche von algerischen Asylsuchenden bis Ende 2024 halbieren

ShortId
23.4473
Id
20234473
Updated
26.03.2024 20:48
Language
de
Title
Die Anzahl offener Asylgesuche von algerischen Asylsuchenden bis Ende 2024 halbieren
AdditionalIndexing
2811;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat misst einem konsequenten Wegweisungsvollzug in Zusammenarbeit mit den Kantonen grosse Bedeutung zu. Er stellt fest, dass die Motion davon ausgeht, dass die Zahl der pendenten Rückführungen nach Algerien in erster Linie von der Qualität der Zusammenarbeit mit den algerischen Behörden abhängt und dass Rückführungen auf dem Seeweg die Effizienz im Rückkehrbereich erhöhen würden. Im aktuellen Kontext ist diese Annahme jedoch nicht korrekt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Jahr 2023 wurden in keinen anderen Drittstaat so viele Rückführungen organisiert wie nach Algerien. Noch nie war die Zahl der Ausreisen in dieses Land so hoch wie 2023. Obwohl das seit 2006 bestehende Migrationsabkommen mit Algerien (SR 0.142.111.279) nur Rückführungen per Linienflug vorsieht, konnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) im letzten Jahr in intensiven Verhandlungen auch die Durchführung von Sonderflügen erwirken. Sonderflüge sind effizienter, sicherer und kostengünstiger als Rückführungen auf dem Seeweg. Sie werden daher von den Kantonen, die für den Wegweisungsvollzug zuständig sind, einhellig bevorzugt. Die Beziehungen zu den algerischen Behörden können als sehr gut bezeichnet werden. Die enge Zusammenarbeit ermöglicht eine rasche Bearbeitung und Erledi-gung der pendenten Fälle im Rückkehrbereich. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dass die Fallzahlen insgesamt nicht zurückgegangen sind, ist nicht auf die Zusammenarbeit in diesem Bereich zurückzuführen, sondern auf die starke Zunahme der Asylgesuche von algerischen Staatsangehörigen. In den letzten drei Jahren haben die Asylgesuche aus Algerien um 77 Prozent zugenommen, von 1021 Gesuchen im Jahr 2021 auf 1810 Gesuche im Jahr 2023. Trotz dieses starken Anstiegs ist die Zahl der pendenten Fälle im Rückkehrbereich mehr oder weniger stabil geblieben. Im Jahr 2021 wurden 668 Fälle verzeichnet, Ende 2023 waren es 702 Fälle. Neben raschen und funktionierenden Rückübernahmeverfahren mit Algerien ist auch die Anwendung des Dublin-Abkommens (SR 0.142.392.68) durch die Schweiz zu erwähnen. Dieses sieht die Überstellung aller Drittstaatsangehörigen in den zuständigen Dub-lin-Staat vor. In den letzten drei Jahren hat die Schweiz 1866 Ausreisen von algerischen Staatsbürgern organisiert: 1006 nach Algerien und 860 in einen Dublin-Staat. Ausserdem sind in diesem Zeitraum über 200 Prozent mehr Zwangsrückführungen erfolgt als vor der Pandemie. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Zahl der Asylgesuche lässt sich von der Schweiz jedoch nur beschränkt beeinflussen. Sie wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Dazu gehören die Dublin-Zusammenarbeit, die Migrationsgründe in den Herkunftsstaaten, die Zahl der Ankünfte in Europa sowie der Schutz der europäischen Aussengrenzen. Auf nationaler Ebene hat das SEM die Asylverfahren für Personen aus Nordafrika weiter beschleunigt, damit bei Asylgesuchen mit wenig Aussicht auf Erfolg die Rückkehr möglichst rasch organisiert werden kann. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Entwicklung der Anzahl pendenter Fälle von algerischen Staatsangehörigen hängt also in erster Linie von den Ankünften ab, und nicht von der Qualität der Beziehungen zu den algerischen Behörden im Migrationsbereich bzw. von der Anzahl erfolgter Rückführungen. Der Bundesrat erachtet daher die Festlegung von quantitativen Zielen, wie in dieser Motion vorgeschlagen, als nicht angezeigt. Er weist auch darauf hin, dass alle pendenten Fälle im Rückkehrbereich von den Behörden des Bundes und der Kantone so rasch wie möglich und gemäss den gesetzlichen Anforderungen behandelt werden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die Zahl der noch offenen Aslygesuche von algerischen Asylsuchenden bis Ende 2024 zu halbieren;<br>2. dafür zu sorgen, dass Algerien bis Ende 2025 nicht mehr in den Top10 der Länder mit der höchsten Zahl offener Fälle auftaucht.</p><p>Seit ihrem Amtsantritt als Vorsteherin des EJPD behauptet Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die Zusammenarbeit mit Algerien im Bereich der Rückkehr sei nicht bloss gut, sondern "sehr gut". In seiner Antwort auf die Motion 23.3032 vertritt der Bundesrat seinerseits die Ansicht, die Zusammenarbeit mit Algerien funktioniere mittlerweile "nicht nur zufriedenstellend, sondern sehr gut". In seiner Antwort auf die Frage 23.7364 erklärte das EJPD im Namen des Bundesrates, die Zusammenarbeit mit Algerien habe sich seit dem Ende der Pandemie erheblich verbessert und funktioniere seither sehr gut. »</p><p>Laut NZZ am Sonntag vom 29. Oktober 2023 soll ein hoher Bundesangestellter in der Sitzung der Staatspolitischen Kommission vom 13. Oktober 2023 gesagt haben, die Schweiz könne nach jahrelangen Diskussionen und diplomatischen Bemühungen in Asylfragen kürzlich abgewiesene Asylsuchende zurückführen. 2022 haben 466 Personen die Schweiz verlassen. Ein Rekord. Die Zahlen des laufenden Jahres sind ebenfalls ermutigend. Auch bei den Fällen von Zwangsausweisungen. Herr Mascioli [stellvertretender Direktor des SEM] berichtet von einem "Durchbruch". Anfang des Jahres führte unser Land zum ersten Mal einen Sonderflug durch. Im Sommer wurde ein zweiter Flug organisiert. All dies nach einer jahrelangen Blockade.</p><p>Trotz dieser Erklärungen nimmt die Zahl der pendenten Fälle von algerischen Staatsangehörigen, die die Schweiz verlassen müssen, nicht ab. Am 31.12.2022 warteten 597 algerische Staatsangehörige auf ihre Rückführung. Am 30.09.2023 waren es bereits 670 Personen. Das SEM begründet den Anstieg mit der Zunahme der Asylgesuche.</p><p>Die "sehr gute Zusammenarbeit" sollte jedoch zu einer drastischen Abnahme der hängigen Fälle führen. Das SEM weigert sich jedoch, die Motion 20.4477 "Jetzt mit Algerien Rückführungen auf dem Seeweg verhandeln!" umzusetzen, obwohl sie vom Parlament angenommen wurde. Warum?</p><p>Wenn wir weiterhin schutzberechtigte Personen aufnehmen wollen, ist es zwingend erforderlich, die Einwanderung von Personen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, zu begrenzen.</p>
  • Die Anzahl offener Asylgesuche von algerischen Asylsuchenden bis Ende 2024 halbieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat misst einem konsequenten Wegweisungsvollzug in Zusammenarbeit mit den Kantonen grosse Bedeutung zu. Er stellt fest, dass die Motion davon ausgeht, dass die Zahl der pendenten Rückführungen nach Algerien in erster Linie von der Qualität der Zusammenarbeit mit den algerischen Behörden abhängt und dass Rückführungen auf dem Seeweg die Effizienz im Rückkehrbereich erhöhen würden. Im aktuellen Kontext ist diese Annahme jedoch nicht korrekt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Jahr 2023 wurden in keinen anderen Drittstaat so viele Rückführungen organisiert wie nach Algerien. Noch nie war die Zahl der Ausreisen in dieses Land so hoch wie 2023. Obwohl das seit 2006 bestehende Migrationsabkommen mit Algerien (SR 0.142.111.279) nur Rückführungen per Linienflug vorsieht, konnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) im letzten Jahr in intensiven Verhandlungen auch die Durchführung von Sonderflügen erwirken. Sonderflüge sind effizienter, sicherer und kostengünstiger als Rückführungen auf dem Seeweg. Sie werden daher von den Kantonen, die für den Wegweisungsvollzug zuständig sind, einhellig bevorzugt. Die Beziehungen zu den algerischen Behörden können als sehr gut bezeichnet werden. Die enge Zusammenarbeit ermöglicht eine rasche Bearbeitung und Erledi-gung der pendenten Fälle im Rückkehrbereich. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dass die Fallzahlen insgesamt nicht zurückgegangen sind, ist nicht auf die Zusammenarbeit in diesem Bereich zurückzuführen, sondern auf die starke Zunahme der Asylgesuche von algerischen Staatsangehörigen. In den letzten drei Jahren haben die Asylgesuche aus Algerien um 77 Prozent zugenommen, von 1021 Gesuchen im Jahr 2021 auf 1810 Gesuche im Jahr 2023. Trotz dieses starken Anstiegs ist die Zahl der pendenten Fälle im Rückkehrbereich mehr oder weniger stabil geblieben. Im Jahr 2021 wurden 668 Fälle verzeichnet, Ende 2023 waren es 702 Fälle. Neben raschen und funktionierenden Rückübernahmeverfahren mit Algerien ist auch die Anwendung des Dublin-Abkommens (SR 0.142.392.68) durch die Schweiz zu erwähnen. Dieses sieht die Überstellung aller Drittstaatsangehörigen in den zuständigen Dub-lin-Staat vor. In den letzten drei Jahren hat die Schweiz 1866 Ausreisen von algerischen Staatsbürgern organisiert: 1006 nach Algerien und 860 in einen Dublin-Staat. Ausserdem sind in diesem Zeitraum über 200 Prozent mehr Zwangsrückführungen erfolgt als vor der Pandemie. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Zahl der Asylgesuche lässt sich von der Schweiz jedoch nur beschränkt beeinflussen. Sie wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Dazu gehören die Dublin-Zusammenarbeit, die Migrationsgründe in den Herkunftsstaaten, die Zahl der Ankünfte in Europa sowie der Schutz der europäischen Aussengrenzen. Auf nationaler Ebene hat das SEM die Asylverfahren für Personen aus Nordafrika weiter beschleunigt, damit bei Asylgesuchen mit wenig Aussicht auf Erfolg die Rückkehr möglichst rasch organisiert werden kann. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Entwicklung der Anzahl pendenter Fälle von algerischen Staatsangehörigen hängt also in erster Linie von den Ankünften ab, und nicht von der Qualität der Beziehungen zu den algerischen Behörden im Migrationsbereich bzw. von der Anzahl erfolgter Rückführungen. Der Bundesrat erachtet daher die Festlegung von quantitativen Zielen, wie in dieser Motion vorgeschlagen, als nicht angezeigt. Er weist auch darauf hin, dass alle pendenten Fälle im Rückkehrbereich von den Behörden des Bundes und der Kantone so rasch wie möglich und gemäss den gesetzlichen Anforderungen behandelt werden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die Zahl der noch offenen Aslygesuche von algerischen Asylsuchenden bis Ende 2024 zu halbieren;<br>2. dafür zu sorgen, dass Algerien bis Ende 2025 nicht mehr in den Top10 der Länder mit der höchsten Zahl offener Fälle auftaucht.</p><p>Seit ihrem Amtsantritt als Vorsteherin des EJPD behauptet Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die Zusammenarbeit mit Algerien im Bereich der Rückkehr sei nicht bloss gut, sondern "sehr gut". In seiner Antwort auf die Motion 23.3032 vertritt der Bundesrat seinerseits die Ansicht, die Zusammenarbeit mit Algerien funktioniere mittlerweile "nicht nur zufriedenstellend, sondern sehr gut". In seiner Antwort auf die Frage 23.7364 erklärte das EJPD im Namen des Bundesrates, die Zusammenarbeit mit Algerien habe sich seit dem Ende der Pandemie erheblich verbessert und funktioniere seither sehr gut. »</p><p>Laut NZZ am Sonntag vom 29. Oktober 2023 soll ein hoher Bundesangestellter in der Sitzung der Staatspolitischen Kommission vom 13. Oktober 2023 gesagt haben, die Schweiz könne nach jahrelangen Diskussionen und diplomatischen Bemühungen in Asylfragen kürzlich abgewiesene Asylsuchende zurückführen. 2022 haben 466 Personen die Schweiz verlassen. Ein Rekord. Die Zahlen des laufenden Jahres sind ebenfalls ermutigend. Auch bei den Fällen von Zwangsausweisungen. Herr Mascioli [stellvertretender Direktor des SEM] berichtet von einem "Durchbruch". Anfang des Jahres führte unser Land zum ersten Mal einen Sonderflug durch. Im Sommer wurde ein zweiter Flug organisiert. All dies nach einer jahrelangen Blockade.</p><p>Trotz dieser Erklärungen nimmt die Zahl der pendenten Fälle von algerischen Staatsangehörigen, die die Schweiz verlassen müssen, nicht ab. Am 31.12.2022 warteten 597 algerische Staatsangehörige auf ihre Rückführung. Am 30.09.2023 waren es bereits 670 Personen. Das SEM begründet den Anstieg mit der Zunahme der Asylgesuche.</p><p>Die "sehr gute Zusammenarbeit" sollte jedoch zu einer drastischen Abnahme der hängigen Fälle führen. Das SEM weigert sich jedoch, die Motion 20.4477 "Jetzt mit Algerien Rückführungen auf dem Seeweg verhandeln!" umzusetzen, obwohl sie vom Parlament angenommen wurde. Warum?</p><p>Wenn wir weiterhin schutzberechtigte Personen aufnehmen wollen, ist es zwingend erforderlich, die Einwanderung von Personen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, zu begrenzen.</p>
    • Die Anzahl offener Asylgesuche von algerischen Asylsuchenden bis Ende 2024 halbieren

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