Listenflut beseitigen
- ShortId
-
23.4477
- Id
-
20234477
- Updated
-
16.04.2024 08:09
- Language
-
de
- Title
-
Listenflut beseitigen
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei den nationalen Wahlen im Oktober 2023 gab es in vielen Kantonen im wahrsten Sinne des Wortes eine Listenflut. Einerseits wurden Hauptlisten miteinander verbunden, andererseits Unterlisten. Viele Wählerinnen und Wähler waren dabei irritiert oder gar überfordert. Anstelle einer Motivation zur Teilnahme an den Wahlen bewirkte diese Flut bei einigen Wählerinnen und Wählern das Gegenteil. </p><p> </p><p>Ganz verboten werden sollen Listenverbindungen nicht. Es muss weiterhin möglich sein, verschiedene Listen miteinander zu verbinden, so z.B. Alterslisten, Listen von Berufsgruppen, Themenlisten. Die Zahl soll aber beschränkt werden. Es sollen neu nur noch maximal fünf Listen miteinander verbunden werden können. Mit dieser Massnahme kann die Listenflut beseitigt werden, denn es lohnt sich nicht, viele unverbundene Listen einzugeben, da die Listenstimmen dieser Listen, sofern sie nicht verbunden sind, "verloren" gehen. Mit der beantragten Neuregelung soll eine gewisse Vielfalt zulässig sein, die Listenflut aber beseitigt werden. </p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat stellt fest, dass die über die Jahre ungebrochene Tendenz zur Zunahme von Kandidaturen und Listen, aber auch die Frage der Legitimation über- und innerparteilicher Listenverbindungen nicht nur von den Parteien, sondern auch von einer breiteren Öffentlichkeit thematisiert werden. Allerdings liegen heute kaum gesicherte Erkenntnisse bezüglich möglicher Effekte (beispielsweise auf das Wahlverhalten der Stimmberechtigten u.ä.) vor.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Eine Änderung der Regeln für die Nationalratswahlen hätte gegebenenfalls weitreichende Auswirkungen auf die politische Ordnung. Der Bundesrat begrüsst, dass sich aktuell die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte mit der Frage der Wahlsysteme und der Wahlrechtsregeln befassen. Es scheint dem Bundesrat angezeigt, diesen Bestrebungen und den geplanten Arbeiten nicht vorzugreifen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Politischen Rechte vorzuschlagen mit dem Inhalt, dass maximal fünf Listen verbunden werden können.</p>
- Listenflut beseitigen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bei den nationalen Wahlen im Oktober 2023 gab es in vielen Kantonen im wahrsten Sinne des Wortes eine Listenflut. Einerseits wurden Hauptlisten miteinander verbunden, andererseits Unterlisten. Viele Wählerinnen und Wähler waren dabei irritiert oder gar überfordert. Anstelle einer Motivation zur Teilnahme an den Wahlen bewirkte diese Flut bei einigen Wählerinnen und Wählern das Gegenteil. </p><p> </p><p>Ganz verboten werden sollen Listenverbindungen nicht. Es muss weiterhin möglich sein, verschiedene Listen miteinander zu verbinden, so z.B. Alterslisten, Listen von Berufsgruppen, Themenlisten. Die Zahl soll aber beschränkt werden. Es sollen neu nur noch maximal fünf Listen miteinander verbunden werden können. Mit dieser Massnahme kann die Listenflut beseitigt werden, denn es lohnt sich nicht, viele unverbundene Listen einzugeben, da die Listenstimmen dieser Listen, sofern sie nicht verbunden sind, "verloren" gehen. Mit der beantragten Neuregelung soll eine gewisse Vielfalt zulässig sein, die Listenflut aber beseitigt werden. </p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat stellt fest, dass die über die Jahre ungebrochene Tendenz zur Zunahme von Kandidaturen und Listen, aber auch die Frage der Legitimation über- und innerparteilicher Listenverbindungen nicht nur von den Parteien, sondern auch von einer breiteren Öffentlichkeit thematisiert werden. Allerdings liegen heute kaum gesicherte Erkenntnisse bezüglich möglicher Effekte (beispielsweise auf das Wahlverhalten der Stimmberechtigten u.ä.) vor.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Eine Änderung der Regeln für die Nationalratswahlen hätte gegebenenfalls weitreichende Auswirkungen auf die politische Ordnung. Der Bundesrat begrüsst, dass sich aktuell die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte mit der Frage der Wahlsysteme und der Wahlrechtsregeln befassen. Es scheint dem Bundesrat angezeigt, diesen Bestrebungen und den geplanten Arbeiten nicht vorzugreifen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Politischen Rechte vorzuschlagen mit dem Inhalt, dass maximal fünf Listen verbunden werden können.</p>
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