Problematische Doppelbürgerschaft für Mitglieder der Bundesversammlung?
- ShortId
-
23.4478
- Id
-
20234478
- Updated
-
28.02.2024 10:38
- Language
-
de
- Title
-
Problematische Doppelbürgerschaft für Mitglieder der Bundesversammlung?
- AdditionalIndexing
-
04;2811;421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>An der Wintersession 2021 stimmten National- und Ständerat der Parlamentarischen Initiative «Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten» zu. Als Folge davon sieht die Parlamentsverwaltungsverordnung vor, dass in den Kurzbiografien der Mitglieder der Bundesversammlung unter anderem auch ihre ausländischen Staatsangehörigkeiten aufgeführt werden. Gemäss Medienberichten haben in der vor kurzem begonnenen neuen Legislatur 23 Mitglieder eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten gemeldet.</p><p>Es ist nicht auszuschliessen, dass Mitglieder der Bundesversammlung, die auch ausländische Staatsangehörige sind, in Interessenkonflikte zum Nachteil der Schweiz geraten können, zumal die internationale Vernetzung und damit auch das politische Konfliktpotential gegenüber anderen Staaten zunehmen. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass die Wählerinnen und Wähler von den Mitgliedern des National-und Ständerats auf ihre ungeteilte Loyalität zum Schweizer Staat zählen können.</p><p>Es soll weiterhin erlaubt sein, dass sowohl Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern als auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern für den National- und Ständerat kandidieren können. Mögliche Vorgaben sollen nur bei erfolgreicher Wahl zur Anwendung kommen.</p>
- <p><strong>Ad 1</strong>: Wie das Büro bereits in seiner Antwort auf die 2008 von Nationalrätin Kathy Riklin eingereichte Motion 08.3176 festhielt, ist das Schweizer Bürgerrecht gemäss Bundesverfassung massgebend für die Ausübung der politischen Rechte (siehe Art. 136 Abs. 1 BV). Das Büro ist deshalb der Ansicht, dass die Schweizer Staatsangehörigkeit die entscheidende Voraussetzung für die Mitglieder des Schweizer Parlaments ist. Die Tatsache, dass gewisse Ratsmitglieder zusätzlich eine weitere Staatsangehörigkeit<span style="color:red;"> </span>besitzen, lässt nicht den Schluss zu, dass diese Ratsmitglieder eher als andere in einen Interessen- oder Loyalitätskonflikt geraten.</p><p>Darüber hinaus sind die Mitglieder der Bundesversammlung seit dem 1. Juli 2022 gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe c der Parlamentsverwaltungsverordnung (ParlVV) verpflichtet, weitere Staatsangehörigkeiten anzugeben. Diese Information findet sich in den von den Parlamentsdiensten veröffentlichten Kurzbiografien. </p><p>Auslöser für die genannte Änderung der ParlVV ist die von Nationalrat Chiesa im Jahr 2018 eingereichte parlamentarische Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180406"><span style="color:windowtext;">18.406</span></a> («Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten»). Diese verlangte, mit einer Anpassung des einschlägigen Rechts Transparenz in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten der einzelnen Mitglieder der eidgenössischen Räte zu schaffen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hob in ihrem Bericht vom 19. November 2020 zu dieser Initiative (BBl 2020 9419) das Ziel der Transparenz hervor und hielt fest, dass «die Pflicht zur Offenlegung aller Staatsangehörigkeiten Teil der Anforderungen eines transparenten und offenen Parlaments [ist] und [...] der Information der anderen Ratsmitglieder und der Öffentlichkeit» dient.</p><p>Zudem muss jedes Mitglied der Bundesversammlung vor Amtsantritt den Eid oder das Gelübde ablegen (Art. 3 Abs. 1 ParlG). Der Eid lautet: «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen». Das Gelübde hat den Wortlaut: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen». Da Büro ist der Meinung, dass die Vereidigung respektive das Ablegen des Gelübdes einer Loyalitätserklärung gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft entspricht.</p><p><strong>Ad 2 und 3:</strong> Das Büro erachtet das geltende Recht für ausreichend und hält zusätzliche Regelungen somit nicht für notwendig. </p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1.Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Mitglieder der Bundesversammlung, die neben der Schweizerischen auch andere Staatsbürgerschaften besitzen, in Interessenkonflikte geraten können?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, der Bundesversammlung eine Präzisierung von Art. 12 des Parlamentsgesetzes (Unabhängigkeit gegenüber ausländischen Staaten) zu unterbreiten mit dem Ziel, Interessenkonflikte zu verhindern?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, als Alternative zu dem in Frage 2 enthaltenen Vorgehen der Bundesversammlung vorzuschlagen, dass die betreffenden Mitglieder der Bundesversammlung bei Amtsantritt eine Loyalitätserklärung zur Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeben sollten?</p>
- Problematische Doppelbürgerschaft für Mitglieder der Bundesversammlung?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>An der Wintersession 2021 stimmten National- und Ständerat der Parlamentarischen Initiative «Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten» zu. Als Folge davon sieht die Parlamentsverwaltungsverordnung vor, dass in den Kurzbiografien der Mitglieder der Bundesversammlung unter anderem auch ihre ausländischen Staatsangehörigkeiten aufgeführt werden. Gemäss Medienberichten haben in der vor kurzem begonnenen neuen Legislatur 23 Mitglieder eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten gemeldet.</p><p>Es ist nicht auszuschliessen, dass Mitglieder der Bundesversammlung, die auch ausländische Staatsangehörige sind, in Interessenkonflikte zum Nachteil der Schweiz geraten können, zumal die internationale Vernetzung und damit auch das politische Konfliktpotential gegenüber anderen Staaten zunehmen. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass die Wählerinnen und Wähler von den Mitgliedern des National-und Ständerats auf ihre ungeteilte Loyalität zum Schweizer Staat zählen können.</p><p>Es soll weiterhin erlaubt sein, dass sowohl Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern als auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern für den National- und Ständerat kandidieren können. Mögliche Vorgaben sollen nur bei erfolgreicher Wahl zur Anwendung kommen.</p>
- <p><strong>Ad 1</strong>: Wie das Büro bereits in seiner Antwort auf die 2008 von Nationalrätin Kathy Riklin eingereichte Motion 08.3176 festhielt, ist das Schweizer Bürgerrecht gemäss Bundesverfassung massgebend für die Ausübung der politischen Rechte (siehe Art. 136 Abs. 1 BV). Das Büro ist deshalb der Ansicht, dass die Schweizer Staatsangehörigkeit die entscheidende Voraussetzung für die Mitglieder des Schweizer Parlaments ist. Die Tatsache, dass gewisse Ratsmitglieder zusätzlich eine weitere Staatsangehörigkeit<span style="color:red;"> </span>besitzen, lässt nicht den Schluss zu, dass diese Ratsmitglieder eher als andere in einen Interessen- oder Loyalitätskonflikt geraten.</p><p>Darüber hinaus sind die Mitglieder der Bundesversammlung seit dem 1. Juli 2022 gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe c der Parlamentsverwaltungsverordnung (ParlVV) verpflichtet, weitere Staatsangehörigkeiten anzugeben. Diese Information findet sich in den von den Parlamentsdiensten veröffentlichten Kurzbiografien. </p><p>Auslöser für die genannte Änderung der ParlVV ist die von Nationalrat Chiesa im Jahr 2018 eingereichte parlamentarische Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180406"><span style="color:windowtext;">18.406</span></a> («Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten»). Diese verlangte, mit einer Anpassung des einschlägigen Rechts Transparenz in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten der einzelnen Mitglieder der eidgenössischen Räte zu schaffen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hob in ihrem Bericht vom 19. November 2020 zu dieser Initiative (BBl 2020 9419) das Ziel der Transparenz hervor und hielt fest, dass «die Pflicht zur Offenlegung aller Staatsangehörigkeiten Teil der Anforderungen eines transparenten und offenen Parlaments [ist] und [...] der Information der anderen Ratsmitglieder und der Öffentlichkeit» dient.</p><p>Zudem muss jedes Mitglied der Bundesversammlung vor Amtsantritt den Eid oder das Gelübde ablegen (Art. 3 Abs. 1 ParlG). Der Eid lautet: «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen». Das Gelübde hat den Wortlaut: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen». Da Büro ist der Meinung, dass die Vereidigung respektive das Ablegen des Gelübdes einer Loyalitätserklärung gegenüber der Schweizerischen Eidgenossenschaft entspricht.</p><p><strong>Ad 2 und 3:</strong> Das Büro erachtet das geltende Recht für ausreichend und hält zusätzliche Regelungen somit nicht für notwendig. </p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1.Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Mitglieder der Bundesversammlung, die neben der Schweizerischen auch andere Staatsbürgerschaften besitzen, in Interessenkonflikte geraten können?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, der Bundesversammlung eine Präzisierung von Art. 12 des Parlamentsgesetzes (Unabhängigkeit gegenüber ausländischen Staaten) zu unterbreiten mit dem Ziel, Interessenkonflikte zu verhindern?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, als Alternative zu dem in Frage 2 enthaltenen Vorgehen der Bundesversammlung vorzuschlagen, dass die betreffenden Mitglieder der Bundesversammlung bei Amtsantritt eine Loyalitätserklärung zur Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeben sollten?</p>
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