Übersetzung in der Bundesverwaltung. Gefährdung eines Berufs durch Lohndumping und Einsatz künstlicher Intelligenz
- ShortId
-
23.4489
- Id
-
20234489
- Updated
-
26.03.2024 21:07
- Language
-
de
- Title
-
Übersetzung in der Bundesverwaltung. Gefährdung eines Berufs durch Lohndumping und Einsatz künstlicher Intelligenz
- AdditionalIndexing
-
04;44;34;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">1. Im Zeitraum 2019–2023 blieb die Verteilung der externen Übersetzungen der Bundesverwaltung zwischen dem Ausland und der Schweiz weitgehend stabil. Sie stellt sich wie folgt dar: 2019 entfielen 18,9</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent des externen Übersetzungsvolumens auf das Ausland und 81,1</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent auf das Inland, 2020 war die Verteilung 19,8 zu 80,2</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent, 2021 14,7 zu 85,3</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent, 2022 16,8 zu 83,2</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent und 2023 18,2 zu 81,8</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">2. Übersetzungen, die von der Bundesverwaltung an Agenturen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz in Auftrag gegeben werden, gelten als in der Schweiz angefertigte Übersetzungen. Die Übersetzerinnen und Übersetzer, die diese Agenturen beschäftigen dürfen, sind bekannt. Ihre Namen sind in den verschiedenen mit den erwähnten Agenturen abgeschlossenen Verträgen aufgeführt. Andere als die vertraglich vereinbarten und von den Sprachdiensten der Bundesverwaltung geprüften Fachpersonen dürfen nur mit Zustimmung der Sprachdienste beschäftigt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">3. Die Verträge, die die Departemente und die Bundeskanzlei mit Freischaffenden oder Agenturen abschliessen, verbieten die Weitervergabe von Aufträgen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">4. Zu diesem Punkt gibt es keine Statistiken. Alle Dokumente, die veröffentlicht, verbreitet oder in einem offiziellen Kontext verwendet werden, müssen grundsätzlich von den Sprachdiensten der Bundesverwaltung übersetzt werden (Art.</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">10 Abs.</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">1 SpDV; SR 172.081). Diese können das am besten geeignete Hilfsmittel wählen. Der Anteil der Dokumente, die mithilfe von künstlicher Intelligenz übersetzt und nicht von einer professionellen Übersetzerin oder einem professionellen Übersetzer revidiert werden, ist grundsätzlich gleich null.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">5. Nach Artikel</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">11 Absatz</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">2 SpDV ist für die Sicherung der Qualität der Sprachdienstleistungen die Einheit verantwortlich, die für die Erbringung der Sprachdienstleistungen zuständig ist oder über welche Sprachdienstleistungen an externe Übersetzerinnen und Übersetzer oder andere externe Sprachfachleute vergeben werden. Die Revision von Texten, die von den Sprachdiensten mit Hilfe von computergestützter Übersetzung, maschineller Übersetzung oder künstlicher Intelligenz vorübersetzt wurden, wird daher von den Sprachdiensten der Bundesverwaltung vorgenommen. Ausgenommen sind Texte, die von Bundesangestellten zu Verständniszwecken und für den persönlichen Gebrauch übersetzt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11.5pt;"><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt;">6. Die Sprachdienstleistungen der Bundesverwaltung unterliegen dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieterinnen</span><span style="font-family:Helvetica; color:#454545; background-color:#ffffff;"> </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt;">gewährleistet. Es ist daher nicht möglich, ausländische Dienstleister von Ausschreibungen der Bundesverwaltung auszuschliessen oder sie zu verpflichten, sich an einen Mindesttarif zu halten, um den Binnenmarkt zu schützen. Ein solcher Tarif war bis 2017 in Kraft und wurde in Erfüllung der Motion 16.3870 Steinemann «Mindesttarife bei der Auftragsvergabe in der Bundesverwaltung aufheben» abgeschafft.</span></p></div>
- <p>Im Jahr 2019 reichte Nationalrätin Silva Semadeni die Interpellation (19.3607) ein zu den Übersetzungsdiensten des Bundes und zur Verteilung der Übersetzungen zwischen der Schweiz und dem Ausland. Sie machte sich Sorgen über die Situation der Übersetzerinnen und Übersetzer und das Lohndumping, an dem ihrer Ansicht nach der Bund in dieser Branche beteiligt war.</p><p>Zu dieser Zeit betrug das im Ausland übersetzte Volumen 17 Prozent, während 83 Prozent im Inland übersetzt wurden. </p><p>Die Vergabe von Übersetzungen von Texten ins Ausland durch die Departemente und die Bundeskanzlei ist eindeutig eine Form von Lohndumping. Es entsteht ein Wettbewerb zwischen Schweizer Übersetzerinnen und Übersetzern, die zu Schweizer Lohnbedingungen arbeiten, und Übersetzerinnen und Übersetzern mit wesentlich tieferen Lohnbedingungen.</p><p>Seit der Einreichung der Interpellation und der Antwort des Bundesrats sind mehr als vier Jahre vergangen. Es ist daher hilfreich zu wissen, ob der Bund seither Lohndumping vermieden oder ob er es vielmehr weiter verstärkt hat. </p><p>Zudem hat seit 2019 die Übersetzung mit künstlicher Intelligenz über Websites, die für einfache Internetnutzer und auch für Fachpersonen gedacht sind, sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen relativ schlagartig Einzug gehalten. Auch in der Bundesverwaltung werden Übersetzungshilfen im Internet zunehmend eingesetzt. </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><ol><li>Wie ist die aktuelle Verteilung der Übersetzungen des Bundes zwischen dem In- und Ausland, insbesondere seit der Abschaffung der Mindesttarife im Jahr 2018?</li><li>Gelten Übersetzungen, die an Agenturen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz vergeben werden, die aber ihrerseits im Ausland ansässige Übersetzerinnen und Übersetzer mit diesen Übersetzungen beauftragen, immer als in der Schweiz angefertigte Übersetzungen?</li><li>Verbietet der Bund die Weitervergabe von Übersetzungen ins Ausland, wenn er Aufträge an Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz in der Schweiz vergibt? </li><li>Welcher Anteil der Übersetzungen amtlicher Texte wird mit künstlicher Intelligenz über Websites wie Google oder DeepL erstellt?</li><li>Erfolgen das Lektorat und die Korrektur von Texten, die mit künstlicher Intelligenz übersetzt wurden, in der Schweiz? Falls ja, in welchem Umfang?</li><li>Welche Massnahmen will der Bundesrat generell ergreifen, um Lohndumping in der Übersetzungsbranche und das Verschwinden des Übersetzerberufs in der Schweiz zu verhindern?</li></ol><p> </p>
- Übersetzung in der Bundesverwaltung. Gefährdung eines Berufs durch Lohndumping und Einsatz künstlicher Intelligenz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">1. Im Zeitraum 2019–2023 blieb die Verteilung der externen Übersetzungen der Bundesverwaltung zwischen dem Ausland und der Schweiz weitgehend stabil. Sie stellt sich wie folgt dar: 2019 entfielen 18,9</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent des externen Übersetzungsvolumens auf das Ausland und 81,1</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent auf das Inland, 2020 war die Verteilung 19,8 zu 80,2</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent, 2021 14,7 zu 85,3</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent, 2022 16,8 zu 83,2</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent und 2023 18,2 zu 81,8</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">Prozent.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">2. Übersetzungen, die von der Bundesverwaltung an Agenturen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz in Auftrag gegeben werden, gelten als in der Schweiz angefertigte Übersetzungen. Die Übersetzerinnen und Übersetzer, die diese Agenturen beschäftigen dürfen, sind bekannt. Ihre Namen sind in den verschiedenen mit den erwähnten Agenturen abgeschlossenen Verträgen aufgeführt. Andere als die vertraglich vereinbarten und von den Sprachdiensten der Bundesverwaltung geprüften Fachpersonen dürfen nur mit Zustimmung der Sprachdienste beschäftigt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">3. Die Verträge, die die Departemente und die Bundeskanzlei mit Freischaffenden oder Agenturen abschliessen, verbieten die Weitervergabe von Aufträgen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">4. Zu diesem Punkt gibt es keine Statistiken. Alle Dokumente, die veröffentlicht, verbreitet oder in einem offiziellen Kontext verwendet werden, müssen grundsätzlich von den Sprachdiensten der Bundesverwaltung übersetzt werden (Art.</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">10 Abs.</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">1 SpDV; SR 172.081). Diese können das am besten geeignete Hilfsmittel wählen. Der Anteil der Dokumente, die mithilfe von künstlicher Intelligenz übersetzt und nicht von einer professionellen Übersetzerin oder einem professionellen Übersetzer revidiert werden, ist grundsätzlich gleich null.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">5. Nach Artikel</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">11 Absatz</span><span style="font-family:Arial;"> </span><span style="font-family:Arial;">2 SpDV ist für die Sicherung der Qualität der Sprachdienstleistungen die Einheit verantwortlich, die für die Erbringung der Sprachdienstleistungen zuständig ist oder über welche Sprachdienstleistungen an externe Übersetzerinnen und Übersetzer oder andere externe Sprachfachleute vergeben werden. Die Revision von Texten, die von den Sprachdiensten mit Hilfe von computergestützter Übersetzung, maschineller Übersetzung oder künstlicher Intelligenz vorübersetzt wurden, wird daher von den Sprachdiensten der Bundesverwaltung vorgenommen. Ausgenommen sind Texte, die von Bundesangestellten zu Verständniszwecken und für den persönlichen Gebrauch übersetzt werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11.5pt;"><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt;">6. Die Sprachdienstleistungen der Bundesverwaltung unterliegen dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieterinnen</span><span style="font-family:Helvetica; color:#454545; background-color:#ffffff;"> </span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:11pt;">gewährleistet. Es ist daher nicht möglich, ausländische Dienstleister von Ausschreibungen der Bundesverwaltung auszuschliessen oder sie zu verpflichten, sich an einen Mindesttarif zu halten, um den Binnenmarkt zu schützen. Ein solcher Tarif war bis 2017 in Kraft und wurde in Erfüllung der Motion 16.3870 Steinemann «Mindesttarife bei der Auftragsvergabe in der Bundesverwaltung aufheben» abgeschafft.</span></p></div>
- <p>Im Jahr 2019 reichte Nationalrätin Silva Semadeni die Interpellation (19.3607) ein zu den Übersetzungsdiensten des Bundes und zur Verteilung der Übersetzungen zwischen der Schweiz und dem Ausland. Sie machte sich Sorgen über die Situation der Übersetzerinnen und Übersetzer und das Lohndumping, an dem ihrer Ansicht nach der Bund in dieser Branche beteiligt war.</p><p>Zu dieser Zeit betrug das im Ausland übersetzte Volumen 17 Prozent, während 83 Prozent im Inland übersetzt wurden. </p><p>Die Vergabe von Übersetzungen von Texten ins Ausland durch die Departemente und die Bundeskanzlei ist eindeutig eine Form von Lohndumping. Es entsteht ein Wettbewerb zwischen Schweizer Übersetzerinnen und Übersetzern, die zu Schweizer Lohnbedingungen arbeiten, und Übersetzerinnen und Übersetzern mit wesentlich tieferen Lohnbedingungen.</p><p>Seit der Einreichung der Interpellation und der Antwort des Bundesrats sind mehr als vier Jahre vergangen. Es ist daher hilfreich zu wissen, ob der Bund seither Lohndumping vermieden oder ob er es vielmehr weiter verstärkt hat. </p><p>Zudem hat seit 2019 die Übersetzung mit künstlicher Intelligenz über Websites, die für einfache Internetnutzer und auch für Fachpersonen gedacht sind, sowohl bei Privatpersonen als auch bei Unternehmen relativ schlagartig Einzug gehalten. Auch in der Bundesverwaltung werden Übersetzungshilfen im Internet zunehmend eingesetzt. </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><ol><li>Wie ist die aktuelle Verteilung der Übersetzungen des Bundes zwischen dem In- und Ausland, insbesondere seit der Abschaffung der Mindesttarife im Jahr 2018?</li><li>Gelten Übersetzungen, die an Agenturen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz vergeben werden, die aber ihrerseits im Ausland ansässige Übersetzerinnen und Übersetzer mit diesen Übersetzungen beauftragen, immer als in der Schweiz angefertigte Übersetzungen?</li><li>Verbietet der Bund die Weitervergabe von Übersetzungen ins Ausland, wenn er Aufträge an Personen mit Wohnsitz oder Unternehmen mit Sitz in der Schweiz vergibt? </li><li>Welcher Anteil der Übersetzungen amtlicher Texte wird mit künstlicher Intelligenz über Websites wie Google oder DeepL erstellt?</li><li>Erfolgen das Lektorat und die Korrektur von Texten, die mit künstlicher Intelligenz übersetzt wurden, in der Schweiz? Falls ja, in welchem Umfang?</li><li>Welche Massnahmen will der Bundesrat generell ergreifen, um Lohndumping in der Übersetzungsbranche und das Verschwinden des Übersetzerberufs in der Schweiz zu verhindern?</li></ol><p> </p>
- Übersetzung in der Bundesverwaltung. Gefährdung eines Berufs durch Lohndumping und Einsatz künstlicher Intelligenz
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