Welche Perspektiven für die elektronische Stimmabgabe nach den eidgenössischen Wahlen 2023?
- ShortId
-
23.4491
- Id
-
20234491
- Updated
-
26.03.2024 21:04
- Language
-
de
- Title
-
Welche Perspektiven für die elektronische Stimmabgabe nach den eidgenössischen Wahlen 2023?
- AdditionalIndexing
-
04;34;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 1 und 2: Bund und Kantone haben in den vergangenen Jahren den Versuchsbetrieb mit der elektronischen Stimmabgabe gemeinsam neu ausgerichtet. Im Jahr 2023 ist es den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau gelungen, sämtlichen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die in ihrem Kanton stimmberechtigt sind, die elektronische Stimmabgabe über das Internet zu ermöglichen. Anlässlich des Urnengangs vom 18. Juni 2023 sind 54% der Stimmen aus dem Ausland über das Internet eingegangen. An den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 waren es 61%. Einzelne Forschungsstellen haben sich mit Fragen über den Effekt von E-Voting auf die Partizipation während vergangener Versuchsphasen befasst. Für Schlussfolgerungen über allfällige Auswirkungen der elektronischen Stimmabgabe auf die Partizipation der Auslandschweizer Stimmberechtigten ist es aufgrund der erst wenigen verwertbaren Daten, die seit der Neuausrichtung erhoben werden konnten, allerdings noch zu früh. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 3 und 4: Ob und in welchen Etappen die Kantone die Voraussetzungen für die elektronische Stimmabgabe schaffen, untersteht nicht der Kontrolle des Bundes (vlg. dazu zuletzt die Antwort des Bundesrates zur Ip. 23.4047 Christ «Wo steht das E-Voting für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen und Menschen mit Behinderungen?»). Mit der erfolgreichen Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs konnte ein Fundament gelegt werden. Davon versprechen sich die am Projekt beteiligten Kantone wie auch der Bund eine positive Dynamik und dass weitere Kantone Versuche durchführen und zum Erfahrungsschatz beitragen. Beispielsweise hat der Kanton Genf die elektronische Stimmabgabe in sein Legislaturprogramm 2023-2028 als Massnahme aufgenommen. Der Bund ist im ständigen Austausch mit den Kantonen zu Fragen rund um die elektronische Stimmabgabe und begleitet und unterstützt sie aktiv. In den Folgejahren wird es wichtig sein, den Versuchsbetrieb zu stabilisieren und durch Stellen der Wissenschaft begleiten zu lassen, sodass aussagekräftige und fundierte Schlussfolgerungen aus dem Versuchsbetrieb gezogen werden können. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 5: Transparenz ist einer der Pfeiler der bundesrätlichen Strategie zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs. In diesem Sinne informieren der Bund, die Kantone und auch die Systembetreiberin Schweizerische Post über ihre Webseiten und weitere Kommunikationskanäle laufend die Öffentlichkeit. Der Bundesrat hatte in den vergangenen Monaten ausserdem wiederholt die Gelegenheit, dem National- und Ständerat im Rahmen von Kommissionssitzungen sowie Antworten auf parlamentarische Vorstösse über die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu rapportieren. Schlussfolgerungen zu Kernfragen rund um die elektronische Stimmabgabe, namentlich zu Fragen der Partizipation, des Vertrauens und der Akzeptanz, können voraussichtlich auf der Basis einer längeren Phase eines stabilen Versuchsbetriebs gezogen und sollen in geeigneter Form ausgewertet und veröffentlicht werden. </span></p></div>
- <p>Bei den eidgenössischen Wahlen 2011 und 2015 nutzten vier Kantone die elektronische Stimmabgabe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Im Jahr 2019 wurde keine Bewilligung zur Nutzung der elektronischen Stimmabgabe erteilt. Für die eidgenössischen Wahlen 2023 erhielten drei Kantone eine solche Bewilligung. Ein Vergleich der Wahlbeteiligung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an den eidgenössischen Wahlen 2011, 2015, 2019 und 2023 in den Kantonen, die die elektronische Stimmabgabe einsetzen durften, zeigt, dass letztere die Wahlbeteiligung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer begünstigt. In den Kantonen mit elektronischer Stimmabgabe wurde auch bei den Abstimmungen vom 18. Juni 2023 eine höhere Stimmbeteiligung festgestellt. </p><p> </p><p>Allerdings stieg bei den eidgenössischen Wahlen 2023 die Wahlbeteiligung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nur in zwei Kantonen (BS, SG) an, während sie in einem Kanton (TG) deutlich zurückging. Die Gründe für diese Unterschiede sind derzeit noch nicht bekannt.</p><p> </p><p>Aufgrund der positiven technischen und sicherheitstechnischen Beurteilung der Stimmabgabe bei den Abstimmungen vom 18. Juni 2023 und den eidgenössischen Wahlen 2023 hat der Bundesrat am 22. November 2023 dem Kanton Graubünden eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei den eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Dadurch wird die Zahl der Stimmberechtigten, die von der elektronischen Stimmabgabe profitieren können, um etwa 12 000 erhöht, sodass am 3. März 2024 rund 77 000 Stimmberechtigte ihre Stimme elektronisch abgeben dürfen. </p><p> </p><p>Angesichts der derzeitigen positiven Dynamik sollten die Kantone, die in der Vergangenheit die elektronische Stimmabgabe genutzt haben und über die gesetzlichen Grundlagen dafür verfügen, für einen erneuten Einsatz derselben im Rahmen der laufenden Versuchsphase motiviert werden. </p><p> </p><p>Viele Kantone haben jedoch noch keine Gesetzgebung über die politischen Rechte, das die elektronische Stimmabgabe erlaubt, und auch keine angepasste Verwaltung des Stimmregisters. Für eine Gleichbehandlung aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei den eidgenössischen Wahlen müssen diese die notwendigen gesetzlichen und administrativen Reformen umsetzen, um die elektronische Stimmabgabe möglich zu machen. </p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p> </p><ol><li>Wie schätzt er die Rolle der elektronischen Stimmabgabe für die Stimm- und Wahlbeteiligung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer angesichts der Resultate der Abstimmungen und Wahlen 2023 ein?</li><li>Wie erklärt er die unterschiedliche Wahlbeteiligung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den verschiedenen Kantonen und die rückläufige Beteiligung im Kanton Thurgau?</li><li>Mit welchen Kantonen arbeitet die Bundeskanzlei – neben der Bewilligung zur Nutzung der elektronischen Stimmabgabe für den Kanton Graubünden – zusammen, um ihnen bald auch eine solche zu erteilen, und bis wann ist ihre Teilnahme an den Versuchen geplant?</li><li>Geht der Bundesrat davon aus, dass bis zu den eidgenössischen Wahlen 2027 alle Kantone über die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung der elektronischen Stimmabgabe verfügen werden? </li><li>Wird der Bundesrat einen neuen Bericht zur technischen und politischen Bewertung der elektronischen Stimmabgabe erstellen, in den die Ergebnisse der durchgeführten Versuche einfliessen? Wenn ja, wann? </li></ol><p> </p><p> </p>
- Welche Perspektiven für die elektronische Stimmabgabe nach den eidgenössischen Wahlen 2023?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 1 und 2: Bund und Kantone haben in den vergangenen Jahren den Versuchsbetrieb mit der elektronischen Stimmabgabe gemeinsam neu ausgerichtet. Im Jahr 2023 ist es den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau gelungen, sämtlichen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die in ihrem Kanton stimmberechtigt sind, die elektronische Stimmabgabe über das Internet zu ermöglichen. Anlässlich des Urnengangs vom 18. Juni 2023 sind 54% der Stimmen aus dem Ausland über das Internet eingegangen. An den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 waren es 61%. Einzelne Forschungsstellen haben sich mit Fragen über den Effekt von E-Voting auf die Partizipation während vergangener Versuchsphasen befasst. Für Schlussfolgerungen über allfällige Auswirkungen der elektronischen Stimmabgabe auf die Partizipation der Auslandschweizer Stimmberechtigten ist es aufgrund der erst wenigen verwertbaren Daten, die seit der Neuausrichtung erhoben werden konnten, allerdings noch zu früh. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Fragen 3 und 4: Ob und in welchen Etappen die Kantone die Voraussetzungen für die elektronische Stimmabgabe schaffen, untersteht nicht der Kontrolle des Bundes (vlg. dazu zuletzt die Antwort des Bundesrates zur Ip. 23.4047 Christ «Wo steht das E-Voting für Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen und Menschen mit Behinderungen?»). Mit der erfolgreichen Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs konnte ein Fundament gelegt werden. Davon versprechen sich die am Projekt beteiligten Kantone wie auch der Bund eine positive Dynamik und dass weitere Kantone Versuche durchführen und zum Erfahrungsschatz beitragen. Beispielsweise hat der Kanton Genf die elektronische Stimmabgabe in sein Legislaturprogramm 2023-2028 als Massnahme aufgenommen. Der Bund ist im ständigen Austausch mit den Kantonen zu Fragen rund um die elektronische Stimmabgabe und begleitet und unterstützt sie aktiv. In den Folgejahren wird es wichtig sein, den Versuchsbetrieb zu stabilisieren und durch Stellen der Wissenschaft begleiten zu lassen, sodass aussagekräftige und fundierte Schlussfolgerungen aus dem Versuchsbetrieb gezogen werden können. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 5: Transparenz ist einer der Pfeiler der bundesrätlichen Strategie zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs. In diesem Sinne informieren der Bund, die Kantone und auch die Systembetreiberin Schweizerische Post über ihre Webseiten und weitere Kommunikationskanäle laufend die Öffentlichkeit. Der Bundesrat hatte in den vergangenen Monaten ausserdem wiederholt die Gelegenheit, dem National- und Ständerat im Rahmen von Kommissionssitzungen sowie Antworten auf parlamentarische Vorstösse über die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu rapportieren. Schlussfolgerungen zu Kernfragen rund um die elektronische Stimmabgabe, namentlich zu Fragen der Partizipation, des Vertrauens und der Akzeptanz, können voraussichtlich auf der Basis einer längeren Phase eines stabilen Versuchsbetriebs gezogen und sollen in geeigneter Form ausgewertet und veröffentlicht werden. </span></p></div>
- <p>Bei den eidgenössischen Wahlen 2011 und 2015 nutzten vier Kantone die elektronische Stimmabgabe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Im Jahr 2019 wurde keine Bewilligung zur Nutzung der elektronischen Stimmabgabe erteilt. Für die eidgenössischen Wahlen 2023 erhielten drei Kantone eine solche Bewilligung. Ein Vergleich der Wahlbeteiligung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an den eidgenössischen Wahlen 2011, 2015, 2019 und 2023 in den Kantonen, die die elektronische Stimmabgabe einsetzen durften, zeigt, dass letztere die Wahlbeteiligung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer begünstigt. In den Kantonen mit elektronischer Stimmabgabe wurde auch bei den Abstimmungen vom 18. Juni 2023 eine höhere Stimmbeteiligung festgestellt. </p><p> </p><p>Allerdings stieg bei den eidgenössischen Wahlen 2023 die Wahlbeteiligung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nur in zwei Kantonen (BS, SG) an, während sie in einem Kanton (TG) deutlich zurückging. Die Gründe für diese Unterschiede sind derzeit noch nicht bekannt.</p><p> </p><p>Aufgrund der positiven technischen und sicherheitstechnischen Beurteilung der Stimmabgabe bei den Abstimmungen vom 18. Juni 2023 und den eidgenössischen Wahlen 2023 hat der Bundesrat am 22. November 2023 dem Kanton Graubünden eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei den eidgenössischen Abstimmungen erteilt. Dadurch wird die Zahl der Stimmberechtigten, die von der elektronischen Stimmabgabe profitieren können, um etwa 12 000 erhöht, sodass am 3. März 2024 rund 77 000 Stimmberechtigte ihre Stimme elektronisch abgeben dürfen. </p><p> </p><p>Angesichts der derzeitigen positiven Dynamik sollten die Kantone, die in der Vergangenheit die elektronische Stimmabgabe genutzt haben und über die gesetzlichen Grundlagen dafür verfügen, für einen erneuten Einsatz derselben im Rahmen der laufenden Versuchsphase motiviert werden. </p><p> </p><p>Viele Kantone haben jedoch noch keine Gesetzgebung über die politischen Rechte, das die elektronische Stimmabgabe erlaubt, und auch keine angepasste Verwaltung des Stimmregisters. Für eine Gleichbehandlung aller Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei den eidgenössischen Wahlen müssen diese die notwendigen gesetzlichen und administrativen Reformen umsetzen, um die elektronische Stimmabgabe möglich zu machen. </p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p> </p><ol><li>Wie schätzt er die Rolle der elektronischen Stimmabgabe für die Stimm- und Wahlbeteiligung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer angesichts der Resultate der Abstimmungen und Wahlen 2023 ein?</li><li>Wie erklärt er die unterschiedliche Wahlbeteiligung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den verschiedenen Kantonen und die rückläufige Beteiligung im Kanton Thurgau?</li><li>Mit welchen Kantonen arbeitet die Bundeskanzlei – neben der Bewilligung zur Nutzung der elektronischen Stimmabgabe für den Kanton Graubünden – zusammen, um ihnen bald auch eine solche zu erteilen, und bis wann ist ihre Teilnahme an den Versuchen geplant?</li><li>Geht der Bundesrat davon aus, dass bis zu den eidgenössischen Wahlen 2027 alle Kantone über die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung der elektronischen Stimmabgabe verfügen werden? </li><li>Wird der Bundesrat einen neuen Bericht zur technischen und politischen Bewertung der elektronischen Stimmabgabe erstellen, in den die Ergebnisse der durchgeführten Versuche einfliessen? Wenn ja, wann? </li></ol><p> </p><p> </p>
- Welche Perspektiven für die elektronische Stimmabgabe nach den eidgenössischen Wahlen 2023?
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