Bidisziplinäre Gutachten. Ist die Wahrscheinlichkeit, zu einem Gutachter oder einer Gutachterin zugeteilt zu werden, doch unterschiedlich hoch?
- ShortId
-
23.4498
- Id
-
20234498
- Updated
-
26.03.2024 21:00
- Language
-
de
- Title
-
Bidisziplinäre Gutachten. Ist die Wahrscheinlichkeit, zu einem Gutachter oder einer Gutachterin zugeteilt zu werden, doch unterschiedlich hoch?
- AdditionalIndexing
-
2841;2836;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>-</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Die Wahrscheinlichkeit ist für Dr. A wie für Dr. C gleich hoch. Dies aufgrund des Umstandes, dass die Verteilplattform SuisseMed@p technisch sicherstellt, dass Dr. C als federführender Sachverständiger in 5 fachlich identischen Sachverständigen-Zweierteam nur einmal am Auslosungsverfahren teilnehmen kann.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Bei der zufallsbasierten Zuteilung von bidsiziplinären Gutachten stehen entweder Sachverständigen-Zweierteams oder Gutachterstellen mit ihren Ärztenetzen zur Auswahl. Die Zuteilung erfolgt somit entweder an ein Sachverständigen-Zweierteam oder an eine Gutachterstelle, welche die notwendigen Kapazitäten in den nachgefragten Fachrichtungen zur Verfügung gestellt hat. Wird nach dem Zufallsprinzip eine Gutachterstelle ausgelost, so erfolgt durch diese erst in einem zweiten Schritt die Bestimmung der zwei Sachverständigen in den entsprechenden Fachrichtungen aus dem zur Verfügung stehenden Ärztenetz der Gutachterstelle.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die auf der Verteilplattform SuisseMed@p vorgesehenen Kriterien und Verteilmechanismen sowie die ergänzenden Regelungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) die Anforderungen des Bundesgerichts an eine faire Zuteilung der Gutachten und gleiche Auswahlchancen garantieren.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Das Gutachterwesen in der IV ist geprägt von einer sehr grossen Nachfrage (rund 11'000 Gutachtensaufträge pro Jahr) und geringen Kapazitäten an Sachverständigen, insbesondere bei den Disziplinenen «Psychiatrie und Psychotherapie» und «Rheumatologie». Dies führt vor allem bei komplexen Gutachten (zwei oder mehr Fachrichtungen) zu erheblichen Wartezeiten. Das Zufallsprinzip wirkt einerseits der Möglichkeit einer selektiven Vergabe der Gutachtensaufträge durch die IV-Stellen entgegen und gewährleistet andrerseits gleiche Auswahlchancen unter Leistungserbringern. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Von den insgesamt 2003 bidisziplinären Gutachtensaufträgen im Jahr 2022 wurden 1354 an Gutachterstellen und 649 an Sachverständigen-Zweierteams vergeben. Bei 97</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Prozent der an Zweierteams zugeteilten Aufträge waren Sachverständige aus der Disziplin «Psychiatrie und Psychotherapie» beteiligt. In Anbetracht dieser Ausgangslage ist es für den Bundesrat unabdingbar, dass die zur Verfügung stehenden Kapazitäten möglichst effizient genutzt werden, um lange, unangenehme Wartezeiten für die Versicherten zu verhindern.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Hinsichtlich Qualitätsmängel hält der Bundesrat fest, dass keine Aussage der Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) über die Qualität und Nachvollziehbarkeit einzelner namentlich genannten Sachverständigen der PMEDA AG vorliegt, weshalb er es als unproblematisch sieht, wenn die bisher im Auftragsverhältnis für die PMEDA AG tätigen Sachverständigen in Sachverständigen-Zweierteams oder für andere Gutachterstellen tätig sind.</span></p></div>
- <p>Die Antwort des Bundesrats auf Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237923&data=05%7C02%7Ckatharina.prelicz-huber%40parl.ch%7Ccfccae5a7fb44c8ddc3808dc025b4a3c%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638387838312494997%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=yQvOov84Hc85gEwf93ShBbIwTOAYxXB%2BrrF2qWymn0E%3D&reserved=0"><u>23.7923</u></a> lässt offen, ob trotz Durchführung der Zufallsauswahl die Wahrscheinlichkeit massiv erhöht ist, eine Gutachterin anstelle eines anderen zu sehen.</p><p>Aus diesen Gründen bitte ich den Bundesrat, auf folgende Konstellationen zu antworten:</p><ol><li>Angenommen, Psychiater*in A bildet mit Rheumatolog*in B ein bidisziplinäres Gutachtenteam, welches ihre Leistungen für alle offenen bidisziplinären Gutachten Psychiatrie/Rheumatologie anbietet. Dasselbe macht Psychiater*in C, aber je in Zweierteams jeweils parallel mit den Rheumatologiefachleuten D, E, F, G und H; die sich auch auf alle offenen bidisziplinären Gutachten Psychiatrie/Rheumatologie melden. Angenommen die IV sucht ein bidisziplinäres Gutachten Psychiatrie/Rheumatologie. Ist es korrekt, dass unter diesen Umständen die Wahrscheinlichkeit fünfmal höher ist, von Dr. C psychiatrisch begutachtet zu werden anstatt von Dr. A?</li><li>Angenommen, Psychiater*in A bildet wiederum mit Rheumatolog*in B ein bidisziplinäres Gutachtenteam, welches ihre Leistungen für alle offenen bidisziplinären Gutachten in der Kombination Psychiatrie/Rheumatologie anbietet. Psychiater*in I und Rheumatolog*in J melden sich ebenfalls als Zweiergespann für alle Gutachten ihrer Fachrichtungen. Zusätzlich arbeitet dieses Duo noch für die polydisziplinäre Abklärungsstelle Polya, welche von der IV für poly- und bidisziplinäre Gutachten zugelassen ist. Sowohl das Zweiergespann I/J als auch Polya bieten für alle offenen bidisziplinären Gutachten Psychiatrie/Rheumatologie ihre Leistungen an, Polya jeweils mit dem Team I und J. Angenommen die IV sucht ein bidisziplinäres Gutachten Psychiatrie/Rheumatologie. Ist es korrekt, dass unter diesen Umständen die Wahrscheinlichkeit doppelt so hoch ist, vom Team I/J begutachtet zu werden als vom Team A/B?</li><li>Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass für eine sinnvolle Zufallsauswahl garantiert sein müsste, dass die Auswahlchance für alle Bietenden gleich gross ist?</li><li>Der Bundesrat hat in Antwort auf Frage 23.7828 bestätigt, dass satte 33 (von total 111 Deutschschweizer) Paarungen durch PMEDA-Personen gebildet werden – dies namentlich, indem sie die möglichen internen Kombinationsmöglichkeiten stark ausnutzen. Hält der Bundesrat dieses Verhalten angesichts der aktenkundigen Qualitätsmängel auch für problematisch?</li></ol>
- Bidisziplinäre Gutachten. Ist die Wahrscheinlichkeit, zu einem Gutachter oder einer Gutachterin zugeteilt zu werden, doch unterschiedlich hoch?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>-</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Die Wahrscheinlichkeit ist für Dr. A wie für Dr. C gleich hoch. Dies aufgrund des Umstandes, dass die Verteilplattform SuisseMed@p technisch sicherstellt, dass Dr. C als federführender Sachverständiger in 5 fachlich identischen Sachverständigen-Zweierteam nur einmal am Auslosungsverfahren teilnehmen kann.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Bei der zufallsbasierten Zuteilung von bidsiziplinären Gutachten stehen entweder Sachverständigen-Zweierteams oder Gutachterstellen mit ihren Ärztenetzen zur Auswahl. Die Zuteilung erfolgt somit entweder an ein Sachverständigen-Zweierteam oder an eine Gutachterstelle, welche die notwendigen Kapazitäten in den nachgefragten Fachrichtungen zur Verfügung gestellt hat. Wird nach dem Zufallsprinzip eine Gutachterstelle ausgelost, so erfolgt durch diese erst in einem zweiten Schritt die Bestimmung der zwei Sachverständigen in den entsprechenden Fachrichtungen aus dem zur Verfügung stehenden Ärztenetz der Gutachterstelle.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die auf der Verteilplattform SuisseMed@p vorgesehenen Kriterien und Verteilmechanismen sowie die ergänzenden Regelungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) die Anforderungen des Bundesgerichts an eine faire Zuteilung der Gutachten und gleiche Auswahlchancen garantieren.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Das Gutachterwesen in der IV ist geprägt von einer sehr grossen Nachfrage (rund 11'000 Gutachtensaufträge pro Jahr) und geringen Kapazitäten an Sachverständigen, insbesondere bei den Disziplinenen «Psychiatrie und Psychotherapie» und «Rheumatologie». Dies führt vor allem bei komplexen Gutachten (zwei oder mehr Fachrichtungen) zu erheblichen Wartezeiten. Das Zufallsprinzip wirkt einerseits der Möglichkeit einer selektiven Vergabe der Gutachtensaufträge durch die IV-Stellen entgegen und gewährleistet andrerseits gleiche Auswahlchancen unter Leistungserbringern. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Von den insgesamt 2003 bidisziplinären Gutachtensaufträgen im Jahr 2022 wurden 1354 an Gutachterstellen und 649 an Sachverständigen-Zweierteams vergeben. Bei 97</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Prozent der an Zweierteams zugeteilten Aufträge waren Sachverständige aus der Disziplin «Psychiatrie und Psychotherapie» beteiligt. In Anbetracht dieser Ausgangslage ist es für den Bundesrat unabdingbar, dass die zur Verfügung stehenden Kapazitäten möglichst effizient genutzt werden, um lange, unangenehme Wartezeiten für die Versicherten zu verhindern.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Hinsichtlich Qualitätsmängel hält der Bundesrat fest, dass keine Aussage der Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) über die Qualität und Nachvollziehbarkeit einzelner namentlich genannten Sachverständigen der PMEDA AG vorliegt, weshalb er es als unproblematisch sieht, wenn die bisher im Auftragsverhältnis für die PMEDA AG tätigen Sachverständigen in Sachverständigen-Zweierteams oder für andere Gutachterstellen tätig sind.</span></p></div>
- <p>Die Antwort des Bundesrats auf Frage <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237923&data=05%7C02%7Ckatharina.prelicz-huber%40parl.ch%7Ccfccae5a7fb44c8ddc3808dc025b4a3c%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638387838312494997%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C3000%7C%7C%7C&sdata=yQvOov84Hc85gEwf93ShBbIwTOAYxXB%2BrrF2qWymn0E%3D&reserved=0"><u>23.7923</u></a> lässt offen, ob trotz Durchführung der Zufallsauswahl die Wahrscheinlichkeit massiv erhöht ist, eine Gutachterin anstelle eines anderen zu sehen.</p><p>Aus diesen Gründen bitte ich den Bundesrat, auf folgende Konstellationen zu antworten:</p><ol><li>Angenommen, Psychiater*in A bildet mit Rheumatolog*in B ein bidisziplinäres Gutachtenteam, welches ihre Leistungen für alle offenen bidisziplinären Gutachten Psychiatrie/Rheumatologie anbietet. Dasselbe macht Psychiater*in C, aber je in Zweierteams jeweils parallel mit den Rheumatologiefachleuten D, E, F, G und H; die sich auch auf alle offenen bidisziplinären Gutachten Psychiatrie/Rheumatologie melden. Angenommen die IV sucht ein bidisziplinäres Gutachten Psychiatrie/Rheumatologie. Ist es korrekt, dass unter diesen Umständen die Wahrscheinlichkeit fünfmal höher ist, von Dr. C psychiatrisch begutachtet zu werden anstatt von Dr. A?</li><li>Angenommen, Psychiater*in A bildet wiederum mit Rheumatolog*in B ein bidisziplinäres Gutachtenteam, welches ihre Leistungen für alle offenen bidisziplinären Gutachten in der Kombination Psychiatrie/Rheumatologie anbietet. Psychiater*in I und Rheumatolog*in J melden sich ebenfalls als Zweiergespann für alle Gutachten ihrer Fachrichtungen. Zusätzlich arbeitet dieses Duo noch für die polydisziplinäre Abklärungsstelle Polya, welche von der IV für poly- und bidisziplinäre Gutachten zugelassen ist. Sowohl das Zweiergespann I/J als auch Polya bieten für alle offenen bidisziplinären Gutachten Psychiatrie/Rheumatologie ihre Leistungen an, Polya jeweils mit dem Team I und J. Angenommen die IV sucht ein bidisziplinäres Gutachten Psychiatrie/Rheumatologie. Ist es korrekt, dass unter diesen Umständen die Wahrscheinlichkeit doppelt so hoch ist, vom Team I/J begutachtet zu werden als vom Team A/B?</li><li>Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass für eine sinnvolle Zufallsauswahl garantiert sein müsste, dass die Auswahlchance für alle Bietenden gleich gross ist?</li><li>Der Bundesrat hat in Antwort auf Frage 23.7828 bestätigt, dass satte 33 (von total 111 Deutschschweizer) Paarungen durch PMEDA-Personen gebildet werden – dies namentlich, indem sie die möglichen internen Kombinationsmöglichkeiten stark ausnutzen. Hält der Bundesrat dieses Verhalten angesichts der aktenkundigen Qualitätsmängel auch für problematisch?</li></ol>
- Bidisziplinäre Gutachten. Ist die Wahrscheinlichkeit, zu einem Gutachter oder einer Gutachterin zugeteilt zu werden, doch unterschiedlich hoch?
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