Werbespots für E-Zigaretten auf Schweizer Fernsehsendern! Wie kann das sein?

ShortId
23.4500
Id
20234500
Updated
26.03.2024 21:02
Language
de
Title
Werbespots für E-Zigaretten auf Schweizer Fernsehsendern! Wie kann das sein?
AdditionalIndexing
2841;15;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Der Jugendschutz ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Derzeit fallen elektronische Zigaretten als Gebrauchsgegenstände unter das Lebensmittelgesetz (LMG; SR 817.0). Nach dieser Regelung ist die Fernsehwerbung für diese Produkte nicht eingeschränkt und somit legal. Deshalb können das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und das Bundesamt für Gesundheit nicht auf gesetzlicher Ebene eingreifen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Die Selbstregulierung der E-Zigaretten-Branche durch die Swiss Vape Trade Association sieht ein Verbot von Werbung vor, die sich speziell an Minderjährige richtet, auch im Fernsehen. Allfällige Verstösse gegen die Selbstregulierung können dem Verband gemeldet werden. Dabei muss man jedoch nachweisen können, dass sich die Werbung speziell an Minderjährige und nicht hauptsächlich an Erwachsene richtet. Zudem unterliegen nur die Unternehmen der Vereinbarung, die diese auch unterzeichnet haben. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Mit dem für Mitte 2024 geplanten Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 1.</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Oktober 2021 über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten wird sich die Situation ändern. Elektronische Zigaretten werden dann denselben Werbeeinschränkungen unterstellt wie Tabakprodukte. Dieses Gesetz sieht eine Anpassung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) vor, um elektronische Zigaretten in das Werbeverbot nach Artikel</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">10 Absatz</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">1 Buchstabe</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">a einzuschliessen. Damit wird jegliche E-Zigaretten-Werbung im Radio und Fernsehen bald verboten sein. Das Bundesamt für Kommunikation ist für die Aufsicht über die Werberegelungen und die Einhaltung der Werbeverbote des RTVG zuständig.</span></p></div>
  • <p>In der Schweiz ist es seit Jahrzehnten verboten, im Fernsehen und im Radio für Tabakprodukte zu werben.&nbsp;</p><p>Vor einigen Wochen stellte ein Hersteller von Einweg-E-Zigaretten seine neuesten Modelle der Öffentlichkeit in einer Sendung vor, die zur besten Sendezeit auf dem Kanal 3+ der CH Media Group ausgestrahlt wurde. Seit einigen Tagen werden Werbespots für dieselben E-Zigaretten, auch zur besten Sendezeit, auf den Kanälen der CH Media Group ausgestrahlt.</p><p>Da das Tabakproduktegesetz und die entsprechende Verordnung aufgrund des Widerstands der Tabak- und Nikotinlobby immer noch nicht in Kraft sind, ist dies offenbar legal.</p><p>Die Tabak- und Nikotinindustrie hat immer behauptet, ihre "freiwilligen" Branchenvereinbarungen seien ausreichend. Erlauben diese Vereinbarungen Fernsehwerbung für gesüsste und aromatisierte Einweg-E-Zigaretten in schillernden Farben, die sich an Jugendliche richtet?</p><p>Was tun die Bundesämter für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und für Gesundheit in dieser Angelegenheit?</p>
  • Werbespots für E-Zigaretten auf Schweizer Fernsehsendern! Wie kann das sein?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Der Jugendschutz ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Derzeit fallen elektronische Zigaretten als Gebrauchsgegenstände unter das Lebensmittelgesetz (LMG; SR 817.0). Nach dieser Regelung ist die Fernsehwerbung für diese Produkte nicht eingeschränkt und somit legal. Deshalb können das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und das Bundesamt für Gesundheit nicht auf gesetzlicher Ebene eingreifen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Die Selbstregulierung der E-Zigaretten-Branche durch die Swiss Vape Trade Association sieht ein Verbot von Werbung vor, die sich speziell an Minderjährige richtet, auch im Fernsehen. Allfällige Verstösse gegen die Selbstregulierung können dem Verband gemeldet werden. Dabei muss man jedoch nachweisen können, dass sich die Werbung speziell an Minderjährige und nicht hauptsächlich an Erwachsene richtet. Zudem unterliegen nur die Unternehmen der Vereinbarung, die diese auch unterzeichnet haben. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Mit dem für Mitte 2024 geplanten Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 1.</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">Oktober 2021 über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten wird sich die Situation ändern. Elektronische Zigaretten werden dann denselben Werbeeinschränkungen unterstellt wie Tabakprodukte. Dieses Gesetz sieht eine Anpassung des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) vor, um elektronische Zigaretten in das Werbeverbot nach Artikel</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">10 Absatz</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">1 Buchstabe</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial; font-size:11pt">a einzuschliessen. Damit wird jegliche E-Zigaretten-Werbung im Radio und Fernsehen bald verboten sein. Das Bundesamt für Kommunikation ist für die Aufsicht über die Werberegelungen und die Einhaltung der Werbeverbote des RTVG zuständig.</span></p></div>
    • <p>In der Schweiz ist es seit Jahrzehnten verboten, im Fernsehen und im Radio für Tabakprodukte zu werben.&nbsp;</p><p>Vor einigen Wochen stellte ein Hersteller von Einweg-E-Zigaretten seine neuesten Modelle der Öffentlichkeit in einer Sendung vor, die zur besten Sendezeit auf dem Kanal 3+ der CH Media Group ausgestrahlt wurde. Seit einigen Tagen werden Werbespots für dieselben E-Zigaretten, auch zur besten Sendezeit, auf den Kanälen der CH Media Group ausgestrahlt.</p><p>Da das Tabakproduktegesetz und die entsprechende Verordnung aufgrund des Widerstands der Tabak- und Nikotinlobby immer noch nicht in Kraft sind, ist dies offenbar legal.</p><p>Die Tabak- und Nikotinindustrie hat immer behauptet, ihre "freiwilligen" Branchenvereinbarungen seien ausreichend. Erlauben diese Vereinbarungen Fernsehwerbung für gesüsste und aromatisierte Einweg-E-Zigaretten in schillernden Farben, die sich an Jugendliche richtet?</p><p>Was tun die Bundesämter für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und für Gesundheit in dieser Angelegenheit?</p>
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