Herdenschutz in Sömmerungsgebieten

ShortId
23.4511
Id
20234511
Updated
26.03.2024 20:57
Language
de
Title
Herdenschutz in Sömmerungsgebieten
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <ol><li>Ungezäunte Nacht- oder Schlechtwetterweiden sind eine effiziente Herdenschutzmassnahme, wenn die Schafherde auf eine kleine Weidefläche zusammengetrieben wird und eine genügende Anzahl einsatzfähiger Herdenschutzhunde zur Verfügung steht. Weil die Herdengrösse zwischen 50 und 2'500 Schafen variieren kann, ist die empfohlene Fläche von max. 4 ha als Richtwert zu verstehen.</li><li>Sowohl ungezäunte Nachtweiden mit Herdenschutzhunden als auch Nachtpferche mit elektrifizierten Herdenschutzzäunen stellen eine effiziente Herdenschutzmassnahme dar. Bei ungezäunten Nachtweiden geht die Schutzwirkung dabei von den Herdenschutzhunden, bei Nachtpferchen von den Herdenschutzzäunen aus. Sowohl Herdenschutzhunde als auch Herdenschutzzäune werden vom Bundesamt für Umwelt gefördert. Nachtpferche haben aber gegenüber Nachtweiden Nachteile. Sie führen oft zu Vegetationsschäden, einer erhöhten Krankheitsübertragung und insbesondere einer verringerten Gewichtszunahme der Schafe. Zudem lassen sich oft nicht alle Schafe einpferchen, und jene ausserhalb des Zauns sind schutzlos. Bei Nachtweiden dagegen können sich solche Schafe jederzeit der Herde anschliessen, die durch die Hunde geschützt wird.</li><li>Der Bundesrat teilt diese Ansicht nicht. Ungezäunte Übernachtungsplätze mit einsatzfähigen Herdenschutzhunden bieten Vorteile, indem die Herdenschutzhunde in ihrem Einsatz nicht durch Zäune gehindert werden und negative Auswirkungen der Pferche (siehe Antwort 2) vermieden werden können.</li><li>Die gezielte Herdenführung ist Teil des betrieblichen Aufwandes zur Sömmerung von Schafen und Ziegen und dient der betriebwirtschaftlich optimalen und ökologisch nachhaltigen Bewirtschaftung der Alpen gemäss der Direktzahlungsverordnung. Die Herdenführung durch den Hirten oder die Hirtin stellt für sich alleine keine Herdenschutzmassnahme dar; damit lassen sich keine Nutztierrisse verhindern. Hingegen ist eine geordnete Herdenführung Voraussetzung, damit Herdenschutzhunde wirksam schützen können. Ist der Einsatz von Herdenschutzhunden nicht möglich, ist der Schutz der Nutztiere durch Herdenschutzzäune sicherzustellen. Diese Aufwände bei der Sömmerung von Schafen oder Ziegen werden durch das Bundesamt für Landwirtschaft mittels erhöhter Direktzahlungen unterstützt.</li></ol>
  • <p><span style="color:black;">Laut der 2019 vom BAFU veröffentlichten "Vollzugshilfe Herdenschutz" gelten Schafe im Sömmerungsgebiet unter anderem dann als geschützt, wenn anerkannte Herdenschutzhunde bei der Herde anwesend sind, auch wenn die Schafe nachts nicht in einem Gehege sind. Die Herde darf sich nachts auf bis zu vier Hektaren verteilen, um noch als geschützt zu gelten. Im Vergleich zu der jahrtausendealten Praxis des Herdenschutzes in Süd- und Osteuropa ist diese Fläche extrem gross. Eine kleine Gruppe von Herdenschutzhunden kann eine Herde, die sich nachts über eine so grosse Fläche verteilt, kaum wirksam schützen. Dies zeigen die Erfahrungen in der Schweiz. Die aktuelle Regelung ignoriert die Bedeutung von Nachtgehegen für den Herdenschutz.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</span></p><p>&nbsp;</p><ol><li><span style="color:black;">Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass auf Alpen mit Herdenschutzhunden grosse, offene (d. h. nicht eingezäunte) Nachtweiden keinen wirksamen Schutz gewährleisten können? Falls nein, weshalb nicht?</span></li><li><span style="color:black;">Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Nachtgehege und gesicherte Nachtweiden den Schutz erheblich verbessern würden? Falls nein, weshalb nicht?</span></li><li><span style="color:black;">Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die derzeitige Möglichkeit von ausgedehnten offenen (d. h. nicht eingezäunten) Nachtweiden die Akzeptanz des Herdenschutzes bei Landwirtinnen und Landwirten und Bevölkerung schmälert? Denn der Schutz ist so nicht gewährleistet, was den Ruf des ohnehin als wenig wirksam betrachteten Herdenschutzes als solchen belastet. Falls nein, weshalb nicht?</span></li><li><span style="color:black;">Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Anpassung des Betriebsmanagements, z. B. der Art und Weise, wie die Herde geführt wird, die Einführung von Nachtgehegen oder die Zusammenlegung von Herden/Alpen, einen Teil des angemessenen Herdenschutzes darstellt? Falls nein, warum nicht?</span></li></ol>
  • Herdenschutz in Sömmerungsgebieten
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <ol><li>Ungezäunte Nacht- oder Schlechtwetterweiden sind eine effiziente Herdenschutzmassnahme, wenn die Schafherde auf eine kleine Weidefläche zusammengetrieben wird und eine genügende Anzahl einsatzfähiger Herdenschutzhunde zur Verfügung steht. Weil die Herdengrösse zwischen 50 und 2'500 Schafen variieren kann, ist die empfohlene Fläche von max. 4 ha als Richtwert zu verstehen.</li><li>Sowohl ungezäunte Nachtweiden mit Herdenschutzhunden als auch Nachtpferche mit elektrifizierten Herdenschutzzäunen stellen eine effiziente Herdenschutzmassnahme dar. Bei ungezäunten Nachtweiden geht die Schutzwirkung dabei von den Herdenschutzhunden, bei Nachtpferchen von den Herdenschutzzäunen aus. Sowohl Herdenschutzhunde als auch Herdenschutzzäune werden vom Bundesamt für Umwelt gefördert. Nachtpferche haben aber gegenüber Nachtweiden Nachteile. Sie führen oft zu Vegetationsschäden, einer erhöhten Krankheitsübertragung und insbesondere einer verringerten Gewichtszunahme der Schafe. Zudem lassen sich oft nicht alle Schafe einpferchen, und jene ausserhalb des Zauns sind schutzlos. Bei Nachtweiden dagegen können sich solche Schafe jederzeit der Herde anschliessen, die durch die Hunde geschützt wird.</li><li>Der Bundesrat teilt diese Ansicht nicht. Ungezäunte Übernachtungsplätze mit einsatzfähigen Herdenschutzhunden bieten Vorteile, indem die Herdenschutzhunde in ihrem Einsatz nicht durch Zäune gehindert werden und negative Auswirkungen der Pferche (siehe Antwort 2) vermieden werden können.</li><li>Die gezielte Herdenführung ist Teil des betrieblichen Aufwandes zur Sömmerung von Schafen und Ziegen und dient der betriebwirtschaftlich optimalen und ökologisch nachhaltigen Bewirtschaftung der Alpen gemäss der Direktzahlungsverordnung. Die Herdenführung durch den Hirten oder die Hirtin stellt für sich alleine keine Herdenschutzmassnahme dar; damit lassen sich keine Nutztierrisse verhindern. Hingegen ist eine geordnete Herdenführung Voraussetzung, damit Herdenschutzhunde wirksam schützen können. Ist der Einsatz von Herdenschutzhunden nicht möglich, ist der Schutz der Nutztiere durch Herdenschutzzäune sicherzustellen. Diese Aufwände bei der Sömmerung von Schafen oder Ziegen werden durch das Bundesamt für Landwirtschaft mittels erhöhter Direktzahlungen unterstützt.</li></ol>
    • <p><span style="color:black;">Laut der 2019 vom BAFU veröffentlichten "Vollzugshilfe Herdenschutz" gelten Schafe im Sömmerungsgebiet unter anderem dann als geschützt, wenn anerkannte Herdenschutzhunde bei der Herde anwesend sind, auch wenn die Schafe nachts nicht in einem Gehege sind. Die Herde darf sich nachts auf bis zu vier Hektaren verteilen, um noch als geschützt zu gelten. Im Vergleich zu der jahrtausendealten Praxis des Herdenschutzes in Süd- und Osteuropa ist diese Fläche extrem gross. Eine kleine Gruppe von Herdenschutzhunden kann eine Herde, die sich nachts über eine so grosse Fläche verteilt, kaum wirksam schützen. Dies zeigen die Erfahrungen in der Schweiz. Die aktuelle Regelung ignoriert die Bedeutung von Nachtgehegen für den Herdenschutz.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="color:black;">Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</span></p><p>&nbsp;</p><ol><li><span style="color:black;">Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass auf Alpen mit Herdenschutzhunden grosse, offene (d. h. nicht eingezäunte) Nachtweiden keinen wirksamen Schutz gewährleisten können? Falls nein, weshalb nicht?</span></li><li><span style="color:black;">Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass Nachtgehege und gesicherte Nachtweiden den Schutz erheblich verbessern würden? Falls nein, weshalb nicht?</span></li><li><span style="color:black;">Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die derzeitige Möglichkeit von ausgedehnten offenen (d. h. nicht eingezäunten) Nachtweiden die Akzeptanz des Herdenschutzes bei Landwirtinnen und Landwirten und Bevölkerung schmälert? Denn der Schutz ist so nicht gewährleistet, was den Ruf des ohnehin als wenig wirksam betrachteten Herdenschutzes als solchen belastet. Falls nein, weshalb nicht?</span></li><li><span style="color:black;">Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Anpassung des Betriebsmanagements, z. B. der Art und Weise, wie die Herde geführt wird, die Einführung von Nachtgehegen oder die Zusammenlegung von Herden/Alpen, einen Teil des angemessenen Herdenschutzes darstellt? Falls nein, warum nicht?</span></li></ol>
    • Herdenschutz in Sömmerungsgebieten

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