Notwendigkeit einer Beobachtungsstelle für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt
- ShortId
-
23.4524
- Id
-
20234524
- Updated
-
29.02.2024 12:04
- Language
-
de
- Title
-
Notwendigkeit einer Beobachtungsstelle für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt
- AdditionalIndexing
-
28;36
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat sah 2018 in seiner Antwort auf die Interpellation Fehlmann Rielle 18.3109 «Eine Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen» unter Verweis auf laufende und geplante Arbeiten zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">  </span><span style="font-family:Arial">(Istanbul-Konvention; SR 0.311.35) davon ab, die Einrichtung einer Beobachtungsstelle zu prüfen. Seine Einschätzung bleibt unverändert.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Seit Inkrafttreten der Konvention im Jahr 2018 nimmt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in seiner Funktion als nationale Koordinationsstelle (Art. 10 Istanbul-Konvention) neben der Koordinierung und Bewertung der Massnahmen auch die Aufgabe der Beobachtung der Umsetzung der Konvention wahr. Dafür arbeitet das EBG in zuständigen Gremien eng mit weiteren Bundesstellen, den Kantonen, den Gemeinden und der Zivilgesellschaft zusammen. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-26 haben alle föderalen Ebenen 44 konkrete Massnahmen definiert, die sie bis 2026 koordiniert umsetzen werden. Eine Zwischenbilanz wird 2024 gezogen. 2025 wird die Schweiz erneut über den Umsetzungsstand an den Europarat Bericht erstatten.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Verschiedene Arbeiten unter der Federführung des Bundesamts für Statistik (BFS) und unter Mitwirkung des EBG haben darüber hinaus zum Ziel, die bereits auf Seiten des BFS und EBG zur Verfügung stehenden Daten auf nationaler Ebene zu geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt zu erweitern. So wurde am 14.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">November</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">2023 die Website zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) mit einer neuen Unterseite «Sexualisierte Gewalt» ergänzt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Zusatzerhebung zu allen polizeilich registrierten versuchten und vollendeten Tötungsdelikten, die von 2019–2023 durchgeführt wurde, ist für 2025 geplant. Zudem laufen die Vorbereitungsarbeiten für eine nationale Prävalenzstudie zu häuslicher, sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt. Erste Resultate sollten Ende 2028 vorliegen. Die erweiterten Daten bilden eine wichtige Grundlage für eine gezielte Bekämpfung und Prävention dieser Gewaltformen.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In Bezug auf Schutzplätze ist der Bundesrat mit der Umsetzung des Postulates der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) 23.3016 «Von Gewalt betroffene Minderjährige und junge Erwachsene. Welche Lösungen gibt es in den einzelnen Regionen?» beauftragt, Lösungen zu erarbeiten, um die Angebotslage zu verbessern. Der Bund unterstützt die Kantone bei der Erarbeitung eines Berichts, der voraussichtlich Ende 2024 vorliegen wird.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Unter Bezugnahme auf die vorangehenden Ausführungen sieht der Bundesrat weiterhin keinen Anlass, zusätzlich zur nationalen Koordinationsstelle (EBG) eine Beobachtungsstelle zu schaffen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p> </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Beobachtungsstelle für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt einzurichten.</p><p> </p><p>Die Problematik der häuslichen und geschlechtsspezifischen Gewalt ist in der Schweiz, für die die Istanbul-Konvention (Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) 2018 in Kraft getreten ist, endlich anerkannt. Nichtsdestotrotz werden das Ausmass und die Tragweite immer noch unterschätzt. Es gibt noch viel zu tun, um diese Form von Gewalt zu bekämpfen. Denn es ist eine traurige Realität, dass in unserem Land alle zwei Wochen ein Femizid verübt wird und sich täglich mehr als fünfzig Fälle von Gewalt ereignen. Und dies sind nur die gemeldeten Fälle.</p><p> </p><p><strong> </strong>Obwohl das Bewusstsein für das Problem gestärkt und ein nationaler Aktionsplan auf verschiedenen Ebenen umgesetzt wurde, muss festgestellt werden, dass der Föderalismus für Präventionsmassnahmen ein Hindernis darstellt. So verfügen beispielsweise gewisse Kantone über einige Plätze für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, während andere nur über wenige verfügen. Ein anderes Beispiel sind Lernprogramme für gewaltausübende Personen. In einigen Kantonen gibt es keine solchen Programme oder sie sind nur schwer zugänglich und bei Fachleuten nicht genügend bekannt. Ausserdem reichen die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel bei Weitem noch nicht aus für die Ausarbeitung von politischen Massnahmen, die auf nationaler Ebene koordiniert sind. Der Evaluationsbericht der unabhängigen Expertengruppe Grevio hat 2022 in diesem Bereich in der Schweiz mehrere Mängel festgestellt, darunter auch die oben genannten.</p><p> </p><p>Die Schweiz muss schliesslich auch Verbesserungen beim Monitoring erzielen. Es geht insbesondere darum, schweizweit konsolidierte Daten zu erheben, die Eignung der Massnahmen zu beurteilen und gegebenenfalls Lücken zu identifizieren, um entsprechende Korrekturen vornehmen zu können.</p><p> </p><p>Die häusliche Gewalt muss nicht nur als gesellschaftliches Problem, sondern auch als Problem der öffentlichen Gesundheit angesehen werden. </p><p> </p><p>In diesem Sinn, und um den Empfehlungen von Grevio Folge zu leisten, ist es an der Zeit, eine Beobachtungsstelle einzurichten. </p>
- Notwendigkeit einer Beobachtungsstelle für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat sah 2018 in seiner Antwort auf die Interpellation Fehlmann Rielle 18.3109 «Eine Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen» unter Verweis auf laufende und geplante Arbeiten zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">  </span><span style="font-family:Arial">(Istanbul-Konvention; SR 0.311.35) davon ab, die Einrichtung einer Beobachtungsstelle zu prüfen. Seine Einschätzung bleibt unverändert.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Seit Inkrafttreten der Konvention im Jahr 2018 nimmt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in seiner Funktion als nationale Koordinationsstelle (Art. 10 Istanbul-Konvention) neben der Koordinierung und Bewertung der Massnahmen auch die Aufgabe der Beobachtung der Umsetzung der Konvention wahr. Dafür arbeitet das EBG in zuständigen Gremien eng mit weiteren Bundesstellen, den Kantonen, den Gemeinden und der Zivilgesellschaft zusammen. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-26 haben alle föderalen Ebenen 44 konkrete Massnahmen definiert, die sie bis 2026 koordiniert umsetzen werden. Eine Zwischenbilanz wird 2024 gezogen. 2025 wird die Schweiz erneut über den Umsetzungsstand an den Europarat Bericht erstatten.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Verschiedene Arbeiten unter der Federführung des Bundesamts für Statistik (BFS) und unter Mitwirkung des EBG haben darüber hinaus zum Ziel, die bereits auf Seiten des BFS und EBG zur Verfügung stehenden Daten auf nationaler Ebene zu geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt zu erweitern. So wurde am 14.</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">November</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">2023 die Website zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) mit einer neuen Unterseite «Sexualisierte Gewalt» ergänzt. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Zusatzerhebung zu allen polizeilich registrierten versuchten und vollendeten Tötungsdelikten, die von 2019–2023 durchgeführt wurde, ist für 2025 geplant. Zudem laufen die Vorbereitungsarbeiten für eine nationale Prävalenzstudie zu häuslicher, sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt. Erste Resultate sollten Ende 2028 vorliegen. Die erweiterten Daten bilden eine wichtige Grundlage für eine gezielte Bekämpfung und Prävention dieser Gewaltformen.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">In Bezug auf Schutzplätze ist der Bundesrat mit der Umsetzung des Postulates der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) 23.3016 «Von Gewalt betroffene Minderjährige und junge Erwachsene. Welche Lösungen gibt es in den einzelnen Regionen?» beauftragt, Lösungen zu erarbeiten, um die Angebotslage zu verbessern. Der Bund unterstützt die Kantone bei der Erarbeitung eines Berichts, der voraussichtlich Ende 2024 vorliegen wird.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Unter Bezugnahme auf die vorangehenden Ausführungen sieht der Bundesrat weiterhin keinen Anlass, zusätzlich zur nationalen Koordinationsstelle (EBG) eine Beobachtungsstelle zu schaffen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p> </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Beobachtungsstelle für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt einzurichten.</p><p> </p><p>Die Problematik der häuslichen und geschlechtsspezifischen Gewalt ist in der Schweiz, für die die Istanbul-Konvention (Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) 2018 in Kraft getreten ist, endlich anerkannt. Nichtsdestotrotz werden das Ausmass und die Tragweite immer noch unterschätzt. Es gibt noch viel zu tun, um diese Form von Gewalt zu bekämpfen. Denn es ist eine traurige Realität, dass in unserem Land alle zwei Wochen ein Femizid verübt wird und sich täglich mehr als fünfzig Fälle von Gewalt ereignen. Und dies sind nur die gemeldeten Fälle.</p><p> </p><p><strong> </strong>Obwohl das Bewusstsein für das Problem gestärkt und ein nationaler Aktionsplan auf verschiedenen Ebenen umgesetzt wurde, muss festgestellt werden, dass der Föderalismus für Präventionsmassnahmen ein Hindernis darstellt. So verfügen beispielsweise gewisse Kantone über einige Plätze für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, während andere nur über wenige verfügen. Ein anderes Beispiel sind Lernprogramme für gewaltausübende Personen. In einigen Kantonen gibt es keine solchen Programme oder sie sind nur schwer zugänglich und bei Fachleuten nicht genügend bekannt. Ausserdem reichen die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel bei Weitem noch nicht aus für die Ausarbeitung von politischen Massnahmen, die auf nationaler Ebene koordiniert sind. Der Evaluationsbericht der unabhängigen Expertengruppe Grevio hat 2022 in diesem Bereich in der Schweiz mehrere Mängel festgestellt, darunter auch die oben genannten.</p><p> </p><p>Die Schweiz muss schliesslich auch Verbesserungen beim Monitoring erzielen. Es geht insbesondere darum, schweizweit konsolidierte Daten zu erheben, die Eignung der Massnahmen zu beurteilen und gegebenenfalls Lücken zu identifizieren, um entsprechende Korrekturen vornehmen zu können.</p><p> </p><p>Die häusliche Gewalt muss nicht nur als gesellschaftliches Problem, sondern auch als Problem der öffentlichen Gesundheit angesehen werden. </p><p> </p><p>In diesem Sinn, und um den Empfehlungen von Grevio Folge zu leisten, ist es an der Zeit, eine Beobachtungsstelle einzurichten. </p>
- Notwendigkeit einer Beobachtungsstelle für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt
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