Auch der Bund kommuniziert in Leichter Sprache
- ShortId
-
23.4525
- Id
-
20234525
- Updated
-
16.04.2024 08:10
- Language
-
de
- Title
-
Auch der Bund kommuniziert in Leichter Sprache
- AdditionalIndexing
-
04;28;2831;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seinem Bericht über die Politische Teilhabe von Schweizerinnen und Schweizern mit einer geistigen Behinderung vom 25. Oktober 2023 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass «technische Informationen in Form von Stimm- und Wahlanleitungen adressatenspezifisch (z.B. in Leichter Sprache) ausgestaltet werden können, da es im Wesentlichen darum geht, ungültige Stimmabgaben zu verhindern.» Zu den technischen Informationen gehören auch weitergehende Hintergrundinformationen zum politischen System. Entsprechend soll der Bund seiner Verpflichtung aus Art. 29 der UNO-Behindertenrechtskonvention nachkommen und Barrieren bei der politischen Teilhabe abbauen. Mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention hat sich der Bund unter anderem dazu verpflichtet, dass Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte haben und diese gleichberechtigt wahrnehmen können (Art. 29 UNO-BRK). Die Wahlanleitung in Leichter Sprache der Bundeskanzlei ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Bund muss jetzt aber klar Stellung beziehen und sicherstellen, dass er gewillt ist, die BRK umzusetzen und so auch für Menschen mit einer Behinderung verständlich zu kommunizieren. </p><p>Die Wahlanleitung in Leichter Sprache wurde rund 20'000 Mal als gedruckte Broschüre direkt an die Zielgruppe verteilt. Und sie wurde zusätzlich 20'000 Mal über die Website der Bundeskanzlei <a href="http://www.ch.ch">www.ch.ch</a> heruntergeladen. Das zeigt, dass leicht verständliche Informationen und Informationen in Leichter Sprache auf ein grosses Interesse stossen. Und zwar nicht nur von Menschen mit einer geistigen Behinderung, sondern von einer grösseren Bevölkerungsgruppe. Mit zusätzlichen Informationen zum politischen System können daher sowohl die UNO-BRK umgesetzt, wie auch weitere Gruppen, welche sich noch nicht an der Politik beteiligen, erreicht werden. </p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Verbesserung der Zugänglichkeit von Informationen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ist Bestandteil der Massnahmen zur Behindertenpolitik 2023–2026. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch die Bereitstellung von ausgewählten Informationen zu zentralen Lebensbereichen in sogenannter Leichter Sprache geprüft. Leichte Sprache ist eine speziell entwickelte Sprachform mit stark vereinfachtem Satzbau und Wortschatz. Texte in Leichter Sprache müssen von besonders ausgebildeten Fachpersonen verfasst werden; dies erfolgt heute mehrheitlich durch private Anbieter. Ihre Erstellung ist wesentlich zeitaufwendiger und kostenintensiver als die Erstellung von Texten in einfacher Standardsprache.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Der Entscheid darüber, welche Informationen in welcher Form für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen aufbereitet werden sollen, muss auf einer Gesamtsicht beruhen, wie sie im Rahmen der Massnahmen zur Behindertenpolitik 2023–2026 erarbeitet wird; dabei muss auch der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen werden. Eine allgemeine Pflicht, Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen, würde erheblichen Aufwand und erhebliche Kosten verursachen. Punktuelle Vorgaben, bestimmte Publikationen wie die Broschüre «Der Bund kurz erklärt» in Leichte Sprache zu übertragen, erachtet der Bundesrat nicht als zielführend.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Leichte Sprache setzt voraus, dass die zu vermittelnden Informationen auf das Wesentliche reduziert und teilweise stark vereinfacht werden. Die Abstimmungserläuterungen eignen sich deshalb nicht für eine Übertragung in Leichte Sprache. Die rechtlichen Anforderungen der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit behördlicher Informationen setzen der Vereinfachung der Inhalte durch die Behörden Grenzen (vgl. die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20184395" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">18.4395</span></a><span style="font-family:Arial"> Rytz Regula). Die Bundeskanzlei stellt jedoch zu allen Abstimmungsvorlagen Begleittexte und Erklärvideos in einer einfach verständlichen Sprache zur Verfügung und erleichtert damit auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen den Zugang zu den entsprechenden Informationen. Der Bundesrat erachtet das zweite Anliegen der Motion deshalb als bereits erfüllt.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><ol><li> Broschüren wie «Der Bund kurz erklärt» in Leichte Sprache übersetzen zu lassen. </li><li>zu prüfen, ob die von der Bundeskanzlei zur Verfügung gestellten Informationen und Erklärvideos zu Abstimmungsvorlagen für Menschen mit einer geistigen Behinderung aufbereitet werden können. Dafür sind Menschen aus der Zielgruppe in die Erarbeitung einzubeziehen.</li></ol>
- Auch der Bund kommuniziert in Leichter Sprache
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In seinem Bericht über die Politische Teilhabe von Schweizerinnen und Schweizern mit einer geistigen Behinderung vom 25. Oktober 2023 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass «technische Informationen in Form von Stimm- und Wahlanleitungen adressatenspezifisch (z.B. in Leichter Sprache) ausgestaltet werden können, da es im Wesentlichen darum geht, ungültige Stimmabgaben zu verhindern.» Zu den technischen Informationen gehören auch weitergehende Hintergrundinformationen zum politischen System. Entsprechend soll der Bund seiner Verpflichtung aus Art. 29 der UNO-Behindertenrechtskonvention nachkommen und Barrieren bei der politischen Teilhabe abbauen. Mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention hat sich der Bund unter anderem dazu verpflichtet, dass Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte haben und diese gleichberechtigt wahrnehmen können (Art. 29 UNO-BRK). Die Wahlanleitung in Leichter Sprache der Bundeskanzlei ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Bund muss jetzt aber klar Stellung beziehen und sicherstellen, dass er gewillt ist, die BRK umzusetzen und so auch für Menschen mit einer Behinderung verständlich zu kommunizieren. </p><p>Die Wahlanleitung in Leichter Sprache wurde rund 20'000 Mal als gedruckte Broschüre direkt an die Zielgruppe verteilt. Und sie wurde zusätzlich 20'000 Mal über die Website der Bundeskanzlei <a href="http://www.ch.ch">www.ch.ch</a> heruntergeladen. Das zeigt, dass leicht verständliche Informationen und Informationen in Leichter Sprache auf ein grosses Interesse stossen. Und zwar nicht nur von Menschen mit einer geistigen Behinderung, sondern von einer grösseren Bevölkerungsgruppe. Mit zusätzlichen Informationen zum politischen System können daher sowohl die UNO-BRK umgesetzt, wie auch weitere Gruppen, welche sich noch nicht an der Politik beteiligen, erreicht werden. </p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Verbesserung der Zugänglichkeit von Informationen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ist Bestandteil der Massnahmen zur Behindertenpolitik 2023–2026. In diesem Zusammenhang wird unter anderem auch die Bereitstellung von ausgewählten Informationen zu zentralen Lebensbereichen in sogenannter Leichter Sprache geprüft. Leichte Sprache ist eine speziell entwickelte Sprachform mit stark vereinfachtem Satzbau und Wortschatz. Texte in Leichter Sprache müssen von besonders ausgebildeten Fachpersonen verfasst werden; dies erfolgt heute mehrheitlich durch private Anbieter. Ihre Erstellung ist wesentlich zeitaufwendiger und kostenintensiver als die Erstellung von Texten in einfacher Standardsprache.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Der Entscheid darüber, welche Informationen in welcher Form für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen aufbereitet werden sollen, muss auf einer Gesamtsicht beruhen, wie sie im Rahmen der Massnahmen zur Behindertenpolitik 2023–2026 erarbeitet wird; dabei muss auch der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen werden. Eine allgemeine Pflicht, Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen, würde erheblichen Aufwand und erhebliche Kosten verursachen. Punktuelle Vorgaben, bestimmte Publikationen wie die Broschüre «Der Bund kurz erklärt» in Leichte Sprache zu übertragen, erachtet der Bundesrat nicht als zielführend.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Leichte Sprache setzt voraus, dass die zu vermittelnden Informationen auf das Wesentliche reduziert und teilweise stark vereinfacht werden. Die Abstimmungserläuterungen eignen sich deshalb nicht für eine Übertragung in Leichte Sprache. Die rechtlichen Anforderungen der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit behördlicher Informationen setzen der Vereinfachung der Inhalte durch die Behörden Grenzen (vgl. die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20184395" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">18.4395</span></a><span style="font-family:Arial"> Rytz Regula). Die Bundeskanzlei stellt jedoch zu allen Abstimmungsvorlagen Begleittexte und Erklärvideos in einer einfach verständlichen Sprache zur Verfügung und erleichtert damit auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen den Zugang zu den entsprechenden Informationen. Der Bundesrat erachtet das zweite Anliegen der Motion deshalb als bereits erfüllt.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><ol><li> Broschüren wie «Der Bund kurz erklärt» in Leichte Sprache übersetzen zu lassen. </li><li>zu prüfen, ob die von der Bundeskanzlei zur Verfügung gestellten Informationen und Erklärvideos zu Abstimmungsvorlagen für Menschen mit einer geistigen Behinderung aufbereitet werden können. Dafür sind Menschen aus der Zielgruppe in die Erarbeitung einzubeziehen.</li></ol>
- Auch der Bund kommuniziert in Leichter Sprache
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