Schweizer Position in der UNO zu Israel
- ShortId
-
23.4533
- Id
-
20234533
- Updated
-
21.02.2024 15:34
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Position in der UNO zu Israel
- AdditionalIndexing
-
08;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Positionierung der Schweiz in Bezug auf den Konflikt in Gaza erfolgt entlang folgender Parameter: Verurteilung der terroristischen Angriffe der Hamas; Anerkennung des Rechts Israels, seine Sicherheit sicherzustellen; Freilassung aller Geiseln; Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien und Schutz der Zivilbevölkerung; humanitärer Waffenstillstand und schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zum Gazastreifen; Vermeidung einer regionalen Eskalation; Zwei-Staaten Lösung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(1) Der Bundesrat hat die Äusserungen des UNO-Generalsekretärs zum Nahostkonflikt zur Kenntnis genommen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(2) Am 27. Oktober und 12. Dezember 2023 stimmte die Schweiz für Resolutionen der UNO-Generalversammlung, die in weiten Teilen den erwähnten Paramentern entsprachen. In ihren öffentlichen Erklärungen bedauerte die Schweiz aber die fehlende explizite Verurteilung der Terrorakte der Hamas. Zudem präzisierte sie, dass ein humanitärer Waffenstillstand als eine zeitlich begrenzte humanitäre Pause verstanden wird, die das Recht Israels, seine Sicherheit zu gewährleisten, nicht beeinträchtigt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(3) Die Abstimmungsposition wurde gemäss den bewährten Prozessen (siehe </span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 20.4145 Binder vom 24. September 2020</span><span style="font-family:Arial">) getroffen, die unterschiedlich sind für den Sicherheitsrat und die Generalversammlung der UNO.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(4) Die Schweiz setzt sich in allen bewaffneten Konflikten für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien ein. Dieses gilt für alle Parteien, ob Staaten oder nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, unabhängig davon, wer für den Ausbruch eines bewaffneten Konflikts verantwortlich ist. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(5) In Bezug auf Kriegsverbrechen oder Genozide stützt sich der Bundesrat auf die geltenden völkerrechtlichen Definitionen. Es ist Aufgabe der Gerichte festzustellen, ob internationale Verbrechen begangen wurden und wer dafür verantwortlich ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(6) Das humanitäre Völkerrecht verbietet, die Zivilbevölkerung, Gesundheitseinrichtungen und Schulen als «Schutzschild» zu missbrauchen. Zudem dürfen militärische Ziele nicht in oder in der Nähe von dicht besiedelten Gebieten platziert werden. Der Bundesrat verurteilt jede Verletzung dieser völkerrechtlichen Pflichten.</span></p></div>
- <p>Der schreckliche Angriff der Hamas auf Israel und der damit ausgelöste Krieg zeigt einmal mehr, wie problematisch der Sitz der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat ist. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>- Wie steht die Schweiz zur verbalen Entgleisung des UNO-Generalsekretärs gegenüber Israel? Hat die Schweiz dies thematisiert, protestiert oder sonst interveniert?<br>- Wie konnte es passieren, dass die Schweiz einer unvollständigen und tendenziösen Resolution Jordaniens zustimmte, die die Urheber des Krieges schont, Gräueltaten unerwähnt lässt, keine Freilassung von Geisseln durch die Terroristen fordert und faktisch das Selbstverteidigungsrecht Israels infrage stellt?<br>- Wer war in die Entscheidung, dieser Resolution zuzustimmen involviert; der Gesamtbundesrat, die APK der Räte, der EDA-Vorsteher, etc.?<br>- Wie verhindert das EDA und der Bundesrat in die Falle zu tappen, indem der Begriff «humanitäres Völkerrecht» manipulativ verwendet wird um von arabischer Seite einseitig Israel an den Pranger zu stellen? Wie gewichtet der Bundesrat bei der Anrufung des «humanitären Völkerrechts» den politischen Kontext?<br>- Der Völkerrechtsprofessor Oliver Diggelmann spricht davon, dass Begriffe wie Genozid oder Kriegsverbrechen von Kriegsparteien regelmässig und auf problematische Weise verwendet werden, weil sie mediale und politische Aufmerksamkeit generieren, sowie von anderen Tatsachen ablenken. Wie geht der Bundesrat mit diesem Informationskrieg um?<br>- Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass völkerrechtswidrige Handlungen der Hamas (Zivilbevölkerung als Schutzschild, Benutzung von schützenswerten Objekten wie Schulen, Krankenhäuser, Krankenautos, etc.) regelmässig zu Tragödien führen, die dann meist zu Unrecht Israel angelastet werden?</p>
- Schweizer Position in der UNO zu Israel
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Positionierung der Schweiz in Bezug auf den Konflikt in Gaza erfolgt entlang folgender Parameter: Verurteilung der terroristischen Angriffe der Hamas; Anerkennung des Rechts Israels, seine Sicherheit sicherzustellen; Freilassung aller Geiseln; Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien und Schutz der Zivilbevölkerung; humanitärer Waffenstillstand und schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zum Gazastreifen; Vermeidung einer regionalen Eskalation; Zwei-Staaten Lösung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(1) Der Bundesrat hat die Äusserungen des UNO-Generalsekretärs zum Nahostkonflikt zur Kenntnis genommen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(2) Am 27. Oktober und 12. Dezember 2023 stimmte die Schweiz für Resolutionen der UNO-Generalversammlung, die in weiten Teilen den erwähnten Paramentern entsprachen. In ihren öffentlichen Erklärungen bedauerte die Schweiz aber die fehlende explizite Verurteilung der Terrorakte der Hamas. Zudem präzisierte sie, dass ein humanitärer Waffenstillstand als eine zeitlich begrenzte humanitäre Pause verstanden wird, die das Recht Israels, seine Sicherheit zu gewährleisten, nicht beeinträchtigt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(3) Die Abstimmungsposition wurde gemäss den bewährten Prozessen (siehe </span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 20.4145 Binder vom 24. September 2020</span><span style="font-family:Arial">) getroffen, die unterschiedlich sind für den Sicherheitsrat und die Generalversammlung der UNO.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(4) Die Schweiz setzt sich in allen bewaffneten Konflikten für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien ein. Dieses gilt für alle Parteien, ob Staaten oder nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, unabhängig davon, wer für den Ausbruch eines bewaffneten Konflikts verantwortlich ist. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(5) In Bezug auf Kriegsverbrechen oder Genozide stützt sich der Bundesrat auf die geltenden völkerrechtlichen Definitionen. Es ist Aufgabe der Gerichte festzustellen, ob internationale Verbrechen begangen wurden und wer dafür verantwortlich ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">(6) Das humanitäre Völkerrecht verbietet, die Zivilbevölkerung, Gesundheitseinrichtungen und Schulen als «Schutzschild» zu missbrauchen. Zudem dürfen militärische Ziele nicht in oder in der Nähe von dicht besiedelten Gebieten platziert werden. Der Bundesrat verurteilt jede Verletzung dieser völkerrechtlichen Pflichten.</span></p></div>
- <p>Der schreckliche Angriff der Hamas auf Israel und der damit ausgelöste Krieg zeigt einmal mehr, wie problematisch der Sitz der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat ist. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>- Wie steht die Schweiz zur verbalen Entgleisung des UNO-Generalsekretärs gegenüber Israel? Hat die Schweiz dies thematisiert, protestiert oder sonst interveniert?<br>- Wie konnte es passieren, dass die Schweiz einer unvollständigen und tendenziösen Resolution Jordaniens zustimmte, die die Urheber des Krieges schont, Gräueltaten unerwähnt lässt, keine Freilassung von Geisseln durch die Terroristen fordert und faktisch das Selbstverteidigungsrecht Israels infrage stellt?<br>- Wer war in die Entscheidung, dieser Resolution zuzustimmen involviert; der Gesamtbundesrat, die APK der Räte, der EDA-Vorsteher, etc.?<br>- Wie verhindert das EDA und der Bundesrat in die Falle zu tappen, indem der Begriff «humanitäres Völkerrecht» manipulativ verwendet wird um von arabischer Seite einseitig Israel an den Pranger zu stellen? Wie gewichtet der Bundesrat bei der Anrufung des «humanitären Völkerrechts» den politischen Kontext?<br>- Der Völkerrechtsprofessor Oliver Diggelmann spricht davon, dass Begriffe wie Genozid oder Kriegsverbrechen von Kriegsparteien regelmässig und auf problematische Weise verwendet werden, weil sie mediale und politische Aufmerksamkeit generieren, sowie von anderen Tatsachen ablenken. Wie geht der Bundesrat mit diesem Informationskrieg um?<br>- Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass völkerrechtswidrige Handlungen der Hamas (Zivilbevölkerung als Schutzschild, Benutzung von schützenswerten Objekten wie Schulen, Krankenhäuser, Krankenautos, etc.) regelmässig zu Tragödien führen, die dann meist zu Unrecht Israel angelastet werden?</p>
- Schweizer Position in der UNO zu Israel
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