Wird das Lotto im Sääli verunmöglicht?

ShortId
23.7031
Id
20237031
Updated
11.09.2023 15:10
Language
de
Title
Wird das Lotto im Sääli verunmöglicht?
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat kennt die Wichtigkeit von Tombolas zur Finanzierung von gemeinnützigen Vereinen. Das Geldspielgesetz räumt den Kantonen die Möglichkeit ein, Tombolas auf ihrem Gebiet zu regeln. So ist etwa die Ausgestaltung der Bewilligungs- oder Meldeverfahren allein Sache der Kantone. Dabei legt der Bund nur wenige Voraussetzungen für die Durchführung von Tombolas fest. Zu diesen bundesrechtlichen Vorgaben gehört, dass Gewinne nur aus Sachpreisen bestehen dürfen. Sachpreise bergen weniger Gefahren in den Bereichen Spielsucht, sichere Durchführung und Geldwäscherei. Die Frage, ob und wenn ja, welche Gutscheine noch als Sachpreise gelten können, ist eine zurzeit kontrovers diskutierte Auslegungsfrage. Sie wird im Rahmen des Vollzugs zu beantworten sein. Der Bundesrat plant, das Geldspielgesetz zu evaluieren. Sofern angezeigt, kann im Rahmen dieser Evaluation auch die Situation im Kleinspielbereich geprüft werden.</p>
  • <p>Die Geldspielaufsicht hat die Kantone darauf hingewiesen, dass "geläufige" Gutscheine bei Tombolas unzulässig sind respektive bei Ausstellung solcher Gutscheine die Tombola als Kleinlotterie durchgeführt werden muss. Für viele Dorfvereine wird dadurch eine wichtige Einnahmequelle überadministriert und geschmälert.</p><p>Welchen Spielraum sieht der Bundesrat, damit das Lotto im Sääli nicht stirbt und welche weiteren Schritte sind in Bezug auf eine vernünftige Umsetzung des Geldspielgesetzes angedacht?</p>
  • Wird das Lotto im Sääli verunmöglicht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat kennt die Wichtigkeit von Tombolas zur Finanzierung von gemeinnützigen Vereinen. Das Geldspielgesetz räumt den Kantonen die Möglichkeit ein, Tombolas auf ihrem Gebiet zu regeln. So ist etwa die Ausgestaltung der Bewilligungs- oder Meldeverfahren allein Sache der Kantone. Dabei legt der Bund nur wenige Voraussetzungen für die Durchführung von Tombolas fest. Zu diesen bundesrechtlichen Vorgaben gehört, dass Gewinne nur aus Sachpreisen bestehen dürfen. Sachpreise bergen weniger Gefahren in den Bereichen Spielsucht, sichere Durchführung und Geldwäscherei. Die Frage, ob und wenn ja, welche Gutscheine noch als Sachpreise gelten können, ist eine zurzeit kontrovers diskutierte Auslegungsfrage. Sie wird im Rahmen des Vollzugs zu beantworten sein. Der Bundesrat plant, das Geldspielgesetz zu evaluieren. Sofern angezeigt, kann im Rahmen dieser Evaluation auch die Situation im Kleinspielbereich geprüft werden.</p>
    • <p>Die Geldspielaufsicht hat die Kantone darauf hingewiesen, dass "geläufige" Gutscheine bei Tombolas unzulässig sind respektive bei Ausstellung solcher Gutscheine die Tombola als Kleinlotterie durchgeführt werden muss. Für viele Dorfvereine wird dadurch eine wichtige Einnahmequelle überadministriert und geschmälert.</p><p>Welchen Spielraum sieht der Bundesrat, damit das Lotto im Sääli nicht stirbt und welche weiteren Schritte sind in Bezug auf eine vernünftige Umsetzung des Geldspielgesetzes angedacht?</p>
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