Kontrolle der Selbstkontrolle bei Einweg-Plastiktüten
- ShortId
-
23.7107
- Id
-
20237107
- Updated
-
11.09.2023 15:09
- Language
-
de
- Title
-
Kontrolle der Selbstkontrolle bei Einweg-Plastiktüten
- AdditionalIndexing
-
15;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahr 2016 lancierten die beiden Detailhandelsverbände Swiss Retail Federation und IG Detailhandel Schweiz eine freiwillige Branchenvereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiksäcken. Die Branchenverbände berichten regelmässig über die Entwicklung beim Verbrauch von Plastiksäcken und Tragetaschen und stellen dem Bundesamt für Umwelt die Resultate der Datenerhebung zu. Die Resultate sind plausibel. Der Bundesrat hat keinen Anlass, die Erfolgskontrolle der Branche in Frage zu stellen. Zudem würden sich die Branchenvertreterinnen und -Vertreter gemäss Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe o des Umweltschutzgesetzes bei einer falschen Auskunft strafbar machen.</p>
- <p>In seinen Antworten auf die Interpellation Stand der Dinge. Einweg-Plastiksäcke (22.4570) hält der Bundesrat unter anderem fest, dass der Bund "keine systematische und flächendeckende Erfolgskontrolle zur Verwendung von Plastiksäcken oder Raschelsäckchen" durchführt.</p><p>Wie kann der Bundesrat garantieren, dass die von den Branchen als Verursacher des Plastik-Problems selbst geführten Erfolgskontrollen den Tatsachen entsprechen?</p>
- Kontrolle der Selbstkontrolle bei Einweg-Plastiktüten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Jahr 2016 lancierten die beiden Detailhandelsverbände Swiss Retail Federation und IG Detailhandel Schweiz eine freiwillige Branchenvereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiksäcken. Die Branchenverbände berichten regelmässig über die Entwicklung beim Verbrauch von Plastiksäcken und Tragetaschen und stellen dem Bundesamt für Umwelt die Resultate der Datenerhebung zu. Die Resultate sind plausibel. Der Bundesrat hat keinen Anlass, die Erfolgskontrolle der Branche in Frage zu stellen. Zudem würden sich die Branchenvertreterinnen und -Vertreter gemäss Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe o des Umweltschutzgesetzes bei einer falschen Auskunft strafbar machen.</p>
- <p>In seinen Antworten auf die Interpellation Stand der Dinge. Einweg-Plastiksäcke (22.4570) hält der Bundesrat unter anderem fest, dass der Bund "keine systematische und flächendeckende Erfolgskontrolle zur Verwendung von Plastiksäcken oder Raschelsäckchen" durchführt.</p><p>Wie kann der Bundesrat garantieren, dass die von den Branchen als Verursacher des Plastik-Problems selbst geführten Erfolgskontrollen den Tatsachen entsprechen?</p>
- Kontrolle der Selbstkontrolle bei Einweg-Plastiktüten
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