Einweg-Plastiktüten in der Schweiz

ShortId
23.7108
Id
20237108
Updated
11.09.2023 15:09
Language
de
Title
Einweg-Plastiktüten in der Schweiz
AdditionalIndexing
15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahr 2016 lancierten die beiden Detailhandelsverbände Swiss Retail Federation und IG Detailhandel Schweiz eine freiwillige Branchenvereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiksäcken. Die Branchenverbände berichten regelmässig über die Entwicklung beim Verbrauch von Plastiksäcken und Tragetaschen und stellen dem Bundesamt für Umwelt die Resultate der Datenerhebung zu. Die Resultate sind plausibel. Der Bundesrat hat keinen Anlass, die Erfolgskontrolle der Branche in Frage zu stellen. Zudem würden sich die Branchenvertreterinnen und -Vertreter gemäss Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe o des Umweltschutzgesetzes bei einer falschen Auskunft strafbar machen.</p>
  • <p>In seinen Antworten auf die Interpellation Stand der Dinge. Einweg-Plastiksäcke (22.4570) hält der Bundesrat unter anderem fest, dass der Bund "keine systematische und flächendeckende Erfolgskontrolle zur Verwendung von Plastiksäcken oder Raschelsäckchen" durchführt.</p><p>Wie kann der Bundesrat garantieren, dass die von den Branchen als Verursacher des Plastik-Problems selbst geführten Erfolgskontrollen den Tatsachen entsprechen?</p>
  • Einweg-Plastiktüten in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2016 lancierten die beiden Detailhandelsverbände Swiss Retail Federation und IG Detailhandel Schweiz eine freiwillige Branchenvereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Einweg-Plastiksäcken. Die Branchenverbände berichten regelmässig über die Entwicklung beim Verbrauch von Plastiksäcken und Tragetaschen und stellen dem Bundesamt für Umwelt die Resultate der Datenerhebung zu. Die Resultate sind plausibel. Der Bundesrat hat keinen Anlass, die Erfolgskontrolle der Branche in Frage zu stellen. Zudem würden sich die Branchenvertreterinnen und -Vertreter gemäss Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe o des Umweltschutzgesetzes bei einer falschen Auskunft strafbar machen.</p>
    • <p>In seinen Antworten auf die Interpellation Stand der Dinge. Einweg-Plastiksäcke (22.4570) hält der Bundesrat unter anderem fest, dass der Bund "keine systematische und flächendeckende Erfolgskontrolle zur Verwendung von Plastiksäcken oder Raschelsäckchen" durchführt.</p><p>Wie kann der Bundesrat garantieren, dass die von den Branchen als Verursacher des Plastik-Problems selbst geführten Erfolgskontrollen den Tatsachen entsprechen?</p>
    • Einweg-Plastiktüten in der Schweiz

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