Littering durch Kunststoffprodukte für den Unterwegskonsum - Massnahmen des Bundes
- ShortId
-
23.7110
- Id
-
20237110
- Updated
-
11.09.2023 15:07
- Language
-
de
- Title
-
Littering durch Kunststoffprodukte für den Unterwegskonsum - Massnahmen des Bundes
- AdditionalIndexing
-
52;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Abfallwirtschaft funktioniert gut. Die allermeisten Plastikabfälle werden korrekt entsorgt. Sie werden entweder separat gesammelt und rezykliert oder in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt. Die in den KVA entstehende Energie wird thermisch genutzt. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat ein Produkteverbot als unverhältnismässigen Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit.</p>
- <p>Das Umweltschutzgesetz (Art. 30a USG) hält fest, dass neben den Kantonen und Gemeinden auch der Bundesrat Massnahmen erlassen kann, die das Inverkehrbringen von Produkten verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind.</p><p>Wie begründet der Bundesrat in Kenntnis der Gesundheitsgefährdung/Umweltbelastung, dass er sich des Littering- und Plastikabfall-Problems mit Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip (22.4471) nicht annimmt?</p>
- Littering durch Kunststoffprodukte für den Unterwegskonsum - Massnahmen des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Abfallwirtschaft funktioniert gut. Die allermeisten Plastikabfälle werden korrekt entsorgt. Sie werden entweder separat gesammelt und rezykliert oder in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt. Die in den KVA entstehende Energie wird thermisch genutzt. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat ein Produkteverbot als unverhältnismässigen Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit.</p>
- <p>Das Umweltschutzgesetz (Art. 30a USG) hält fest, dass neben den Kantonen und Gemeinden auch der Bundesrat Massnahmen erlassen kann, die das Inverkehrbringen von Produkten verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind.</p><p>Wie begründet der Bundesrat in Kenntnis der Gesundheitsgefährdung/Umweltbelastung, dass er sich des Littering- und Plastikabfall-Problems mit Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip (22.4471) nicht annimmt?</p>
- Littering durch Kunststoffprodukte für den Unterwegskonsum - Massnahmen des Bundes
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