Littering durch Kunststoffprodukte für den Unterwegskonsum - Massnahmen des Bundes

ShortId
23.7110
Id
20237110
Updated
11.09.2023 15:07
Language
de
Title
Littering durch Kunststoffprodukte für den Unterwegskonsum - Massnahmen des Bundes
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Abfallwirtschaft funktioniert gut. Die allermeisten Plastikabfälle werden korrekt entsorgt. Sie werden entweder separat gesammelt und rezykliert oder in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt. Die in den KVA entstehende Energie wird thermisch genutzt. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat ein Produkteverbot als unverhältnismässigen Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit.</p>
  • <p>Das Umweltschutzgesetz (Art. 30a USG) hält fest, dass neben den Kantonen und Gemeinden auch der Bundesrat Massnahmen erlassen kann, die das Inverkehrbringen von Produkten verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind.</p><p>Wie begründet der Bundesrat in Kenntnis der Gesundheitsgefährdung/Umweltbelastung, dass er sich des Littering- und Plastikabfall-Problems mit Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip (22.4471) nicht annimmt?</p>
  • Littering durch Kunststoffprodukte für den Unterwegskonsum - Massnahmen des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Abfallwirtschaft funktioniert gut. Die allermeisten Plastikabfälle werden korrekt entsorgt. Sie werden entweder separat gesammelt und rezykliert oder in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt. Die in den KVA entstehende Energie wird thermisch genutzt. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat ein Produkteverbot als unverhältnismässigen Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit.</p>
    • <p>Das Umweltschutzgesetz (Art. 30a USG) hält fest, dass neben den Kantonen und Gemeinden auch der Bundesrat Massnahmen erlassen kann, die das Inverkehrbringen von Produkten verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind.</p><p>Wie begründet der Bundesrat in Kenntnis der Gesundheitsgefährdung/Umweltbelastung, dass er sich des Littering- und Plastikabfall-Problems mit Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip (22.4471) nicht annimmt?</p>
    • Littering durch Kunststoffprodukte für den Unterwegskonsum - Massnahmen des Bundes

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