Iranische Frauen in der Schweiz

ShortId
23.7217
Id
20237217
Updated
11.09.2023 15:08
Language
de
Title
Iranische Frauen in der Schweiz
AdditionalIndexing
1211;1231;28;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das internationale Privatrecht beruht auf dem Grundsatz, dass stets dasjenige - auch ausländische - Recht zur Anwendung kommen soll, mit dem ein Sachverhalt am engsten zusammenhängt. Es ist nicht aussergewöhnlich, dass Schweizer Gerichte ausländisches Familienrecht anwenden. Bei Personen mit ausschliesslich iranischer Nationalität ist das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Iran von 1934 (SR 0.142.114.362) zu beachten, das bereits Gegenstand mehrerer Vorstösse und Fragen war und aktuell von der Bundesverwaltung überprüft wird. Die Anwendung ausländischen Rechts steht immer unter dem Vorbehalt des ordre public. Ein ausländisches Recht wird also dann nicht angewendet, wenn dieses das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher Weise verletzt und wenn es grundlegende schweizerische Vorschriften missachtet. Schweizerische Gerichte schränken die Anwendung iranischen Rechts ein, wenn dies nötig ist, und schützen so die betroffenen Personen.</p>
  • <p>Es ist unverständlich, dass das iranische Familienrecht in der Schweiz angewendet werden kann.</p><p>Wie werden die Iranischen Frauen in der Schweiz geschützt?</p>
  • Iranische Frauen in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das internationale Privatrecht beruht auf dem Grundsatz, dass stets dasjenige - auch ausländische - Recht zur Anwendung kommen soll, mit dem ein Sachverhalt am engsten zusammenhängt. Es ist nicht aussergewöhnlich, dass Schweizer Gerichte ausländisches Familienrecht anwenden. Bei Personen mit ausschliesslich iranischer Nationalität ist das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Iran von 1934 (SR 0.142.114.362) zu beachten, das bereits Gegenstand mehrerer Vorstösse und Fragen war und aktuell von der Bundesverwaltung überprüft wird. Die Anwendung ausländischen Rechts steht immer unter dem Vorbehalt des ordre public. Ein ausländisches Recht wird also dann nicht angewendet, wenn dieses das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher Weise verletzt und wenn es grundlegende schweizerische Vorschriften missachtet. Schweizerische Gerichte schränken die Anwendung iranischen Rechts ein, wenn dies nötig ist, und schützen so die betroffenen Personen.</p>
    • <p>Es ist unverständlich, dass das iranische Familienrecht in der Schweiz angewendet werden kann.</p><p>Wie werden die Iranischen Frauen in der Schweiz geschützt?</p>
    • Iranische Frauen in der Schweiz

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