Visumserteilung für Opfer der Erdbeben in der Türkei und in Syrien (2/3)

ShortId
23.7250
Id
20237250
Updated
11.09.2023 15:10
Language
de
Title
Visumserteilung für Opfer der Erdbeben in der Türkei und in Syrien (2/3)
AdditionalIndexing
2811;52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Stand 8. März 2023 sind insgesamt 273 Visumsgesuche im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der Türkei und Syrien eingegangen. Davon sind 25 Visa erteilt und 20 Visa verweigert worden. Wie im Rahmen der Frage Arslan 23.7139, "Fast keine vorübergehenden Besuche von Erdbebenopfern bei Familienangehörigen in der Schweiz ermöglicht - warum?", ausgeführt, konnten darüber hinaus in vielen Fällen die Visumsvoraussetzungen grundsätzlich positiv beurteilt werden. Für eine Visumserteilung fehlt in diesen Fällen nur die Bestätigung der Verwandten in der Schweiz, dass sie diese Personen aufnehmen und für sie aufkommen. Die Schweizer Behörden haben mit der prioritären Behandlung dieser Gesuche Rahmenbedingungen geschaffen, die es engen Verwandten ermöglichen, Erdbebenopfer, die das Dach über dem Kopf verloren haben, rasch temporär bei sich aufzunehmen, wenn sie für die Kosten, die mit der Reise oder dem Aufenthalt verbunden sind, aufkommen. Die Schweiz anerkennt nebst dem gewöhnlichen Reisepass auch provisorische bzw. Notfallpässe. Für die Ausstellung ausländischer Reisedokumente sind die entsprechenden ausländischen Behörden zuständig. In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass Identitätsdokumente durchaus rasch ausgestellt werden können. Im Übrigen verlangt die Türkei einen gültigen Reise- oder Notfallpass für die Ausreise. Die Ausstellung von Laisser-Passers kommt schon daher nicht in Frage. Die Schweizer Behörden ermöglichen mit der prioritären Behandlung der Visumsanträge eine Unterstützung durch enge Verwandte. Die Kosten für eine solche private Unterstützung sind nicht vom Staat, sondern von den Verwandten selbst zu tragen. Dies wird mit der Verpflichtungserklärung sichergestellt. Ferner unterliegt die Ausstellung eines Visums für den kurzfristigen Aufenthalt dem Schengen-Recht. Die gesicherte Wiederausreise und die Verpflichtung, Kosten zu übernehmen, die mit der Reise oder dem Aufenthalt anfallen können, sind zwingende Voraussetzungen für ein Schengen-Visum. Davon kann die Schweiz nicht abweichen. Es ist jedoch auch möglich, dass Dritte, z. B. entferntere Verwandte, diese Kosten übernehmen. Der Antrag auf ein Visum wird von Fall zu Fall geprüft.</p>
  • <p>In Folge der Erdbeben in der Türkei und in Syrien hat der Bundesrat beschleunigte Visaverfahren zugesichert. Die Kriterien sind für die am stärksten Betroffenen kaum zu erfüllen. Dies gilt für die beizubringenden Identitätspapiere, die Wiederausreise und die Verpflichtungserklärung über 30 000 Franken.</p><p>- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Kriterien den Bedürfnissen in einer Notsituation gerecht werden?</p><p>- Wie lassen sich die Kriterien zukünftig bedürfnisgerechter ausgestalten?</p>
  • Visumserteilung für Opfer der Erdbeben in der Türkei und in Syrien (2/3)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Stand 8. März 2023 sind insgesamt 273 Visumsgesuche im Zusammenhang mit dem Erdbeben in der Türkei und Syrien eingegangen. Davon sind 25 Visa erteilt und 20 Visa verweigert worden. Wie im Rahmen der Frage Arslan 23.7139, "Fast keine vorübergehenden Besuche von Erdbebenopfern bei Familienangehörigen in der Schweiz ermöglicht - warum?", ausgeführt, konnten darüber hinaus in vielen Fällen die Visumsvoraussetzungen grundsätzlich positiv beurteilt werden. Für eine Visumserteilung fehlt in diesen Fällen nur die Bestätigung der Verwandten in der Schweiz, dass sie diese Personen aufnehmen und für sie aufkommen. Die Schweizer Behörden haben mit der prioritären Behandlung dieser Gesuche Rahmenbedingungen geschaffen, die es engen Verwandten ermöglichen, Erdbebenopfer, die das Dach über dem Kopf verloren haben, rasch temporär bei sich aufzunehmen, wenn sie für die Kosten, die mit der Reise oder dem Aufenthalt verbunden sind, aufkommen. Die Schweiz anerkennt nebst dem gewöhnlichen Reisepass auch provisorische bzw. Notfallpässe. Für die Ausstellung ausländischer Reisedokumente sind die entsprechenden ausländischen Behörden zuständig. In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass Identitätsdokumente durchaus rasch ausgestellt werden können. Im Übrigen verlangt die Türkei einen gültigen Reise- oder Notfallpass für die Ausreise. Die Ausstellung von Laisser-Passers kommt schon daher nicht in Frage. Die Schweizer Behörden ermöglichen mit der prioritären Behandlung der Visumsanträge eine Unterstützung durch enge Verwandte. Die Kosten für eine solche private Unterstützung sind nicht vom Staat, sondern von den Verwandten selbst zu tragen. Dies wird mit der Verpflichtungserklärung sichergestellt. Ferner unterliegt die Ausstellung eines Visums für den kurzfristigen Aufenthalt dem Schengen-Recht. Die gesicherte Wiederausreise und die Verpflichtung, Kosten zu übernehmen, die mit der Reise oder dem Aufenthalt anfallen können, sind zwingende Voraussetzungen für ein Schengen-Visum. Davon kann die Schweiz nicht abweichen. Es ist jedoch auch möglich, dass Dritte, z. B. entferntere Verwandte, diese Kosten übernehmen. Der Antrag auf ein Visum wird von Fall zu Fall geprüft.</p>
    • <p>In Folge der Erdbeben in der Türkei und in Syrien hat der Bundesrat beschleunigte Visaverfahren zugesichert. Die Kriterien sind für die am stärksten Betroffenen kaum zu erfüllen. Dies gilt für die beizubringenden Identitätspapiere, die Wiederausreise und die Verpflichtungserklärung über 30 000 Franken.</p><p>- Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Kriterien den Bedürfnissen in einer Notsituation gerecht werden?</p><p>- Wie lassen sich die Kriterien zukünftig bedürfnisgerechter ausgestalten?</p>
    • Visumserteilung für Opfer der Erdbeben in der Türkei und in Syrien (2/3)

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