Verbot von PFAS: Welcher Zeitplan?

ShortId
23.7256
Id
20237256
Updated
11.09.2023 15:05
Language
de
Title
Verbot von PFAS: Welcher Zeitplan?
AdditionalIndexing
52;15;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie in der Antwort auf das Postulat Moser 22.4585 ausgeführt, ist der Bundesrat bereit, einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung durch PFAS zu prüfen und die Thematik grundsätzlich anzugehen. Die bestehenden Verbotsregelungen der Schweiz für bestimmte Gruppen von PFAS sind auf entsprechende Regelungen der EU abgestimmt. In der EU werden gegenwärtig drei Regulierungsvorschläge für weitergehende Beschränkungen von PFAS in Rechtsetzungsverfahren nach der REACH-Verordnung bearbeitet. Diese betreffen (1) Perfluorhexansäure und Vorläuferverbindungen, (2) PFAS in Feuerlöschschäumen und (3) die in der Frage erwähnte umfassende Beschränkung von PFAS. Ein definitiver Rechtstext für eine umfassende Beschränkung von PFAS in der EU wird voraussichtlich nicht vor 2025 vorliegen. Das UVEK verfolgt die Entwicklung in der EU aufmerksam und wird auf der Basis von definitiven Regelungen der EU zeitnah entsprechende Anpassungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) prüfen.</p>
  • <p>Im Rahmen der Motion Maret 22.3929 hat der Bundesrat sich einverstanden erklärt, einen verbindlichen Rahmen für den PFAS-Gehalt in Gewässern, Böden und Lebensmitteln festzulegen. Diese Haltung ist zu begrüssen. Die logische Folge muss jedoch das Verbot dieser extrem persistenten und toxischen Stoffe sein - die EU denkt bereits darüber nach.</p><p>- Wie sieht der Zeitplan für das Verbot in der Schweiz aus?</p><p>- Was sind die Hürden für dieses Verbot?</p>
  • Verbot von PFAS: Welcher Zeitplan?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie in der Antwort auf das Postulat Moser 22.4585 ausgeführt, ist der Bundesrat bereit, einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung durch PFAS zu prüfen und die Thematik grundsätzlich anzugehen. Die bestehenden Verbotsregelungen der Schweiz für bestimmte Gruppen von PFAS sind auf entsprechende Regelungen der EU abgestimmt. In der EU werden gegenwärtig drei Regulierungsvorschläge für weitergehende Beschränkungen von PFAS in Rechtsetzungsverfahren nach der REACH-Verordnung bearbeitet. Diese betreffen (1) Perfluorhexansäure und Vorläuferverbindungen, (2) PFAS in Feuerlöschschäumen und (3) die in der Frage erwähnte umfassende Beschränkung von PFAS. Ein definitiver Rechtstext für eine umfassende Beschränkung von PFAS in der EU wird voraussichtlich nicht vor 2025 vorliegen. Das UVEK verfolgt die Entwicklung in der EU aufmerksam und wird auf der Basis von definitiven Regelungen der EU zeitnah entsprechende Anpassungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) prüfen.</p>
    • <p>Im Rahmen der Motion Maret 22.3929 hat der Bundesrat sich einverstanden erklärt, einen verbindlichen Rahmen für den PFAS-Gehalt in Gewässern, Böden und Lebensmitteln festzulegen. Diese Haltung ist zu begrüssen. Die logische Folge muss jedoch das Verbot dieser extrem persistenten und toxischen Stoffe sein - die EU denkt bereits darüber nach.</p><p>- Wie sieht der Zeitplan für das Verbot in der Schweiz aus?</p><p>- Was sind die Hürden für dieses Verbot?</p>
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