Einweg-E-Zigaretten und geltende Regeln

ShortId
23.7380
Id
20237380
Updated
10.04.2024 07:56
Language
de
Title
Einweg-E-Zigaretten und geltende Regeln
AdditionalIndexing
2841;1216;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einweg E-Zigaretten sind elektronische Geräte und fallen unter den Geltungsbereich der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte. Zudem gilt der Anhang 2.18 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. Einweg-E-Zigaretten dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Massengehalt an Blei im Werkstoff 0,1 Prozent übersteigt. Die Verwendung von Bleiloten für Einweg E-Zigaretten ist somit nicht erlaubt. Diese Vorschriften sind harmonisiert mit jenen der Europäischen Union. Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig.</p>
  • <p>Gemäss Medienrecherchen weisen Einweg-E-Zigaretten - Produkte zur Inhalation von verdampften Flüssigkeiten, die auch nikotinhaltig sind - in den elektronischen Bestandteilen im Innern bleihaltige Lötstellen auf.</p><p>- Wer ist für die Prüfung in diesem Bereich zuständig?</p><p>- Ist solches Löten, insbesondere mit Blei, in der Schweiz legal?</p><p>- Falls nicht, wie gedenkt man vorzugehen, um den Verkauf von illegalen Produkten in der Schweiz möglichst schnell zu verhindern?</p>
  • Einweg-E-Zigaretten und geltende Regeln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einweg E-Zigaretten sind elektronische Geräte und fallen unter den Geltungsbereich der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte. Zudem gilt der Anhang 2.18 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. Einweg-E-Zigaretten dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Massengehalt an Blei im Werkstoff 0,1 Prozent übersteigt. Die Verwendung von Bleiloten für Einweg E-Zigaretten ist somit nicht erlaubt. Diese Vorschriften sind harmonisiert mit jenen der Europäischen Union. Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig.</p>
    • <p>Gemäss Medienrecherchen weisen Einweg-E-Zigaretten - Produkte zur Inhalation von verdampften Flüssigkeiten, die auch nikotinhaltig sind - in den elektronischen Bestandteilen im Innern bleihaltige Lötstellen auf.</p><p>- Wer ist für die Prüfung in diesem Bereich zuständig?</p><p>- Ist solches Löten, insbesondere mit Blei, in der Schweiz legal?</p><p>- Falls nicht, wie gedenkt man vorzugehen, um den Verkauf von illegalen Produkten in der Schweiz möglichst schnell zu verhindern?</p>
    • Einweg-E-Zigaretten und geltende Regeln

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