Werden IV-Verfahren von Amtes wegen wieder aufgerollt, wenn rechtskräftig verurteilte Gutachtende daran beteiligt waren?

ShortId
23.7453
Id
20237453
Updated
10.04.2024 08:04
Language
de
Title
Werden IV-Verfahren von Amtes wegen wieder aufgerollt, wenn rechtskräftig verurteilte Gutachtende daran beteiligt waren?
AdditionalIndexing
2836;2841;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat begründet in der Antwort auf 23.7345 die Zusammenarbeit mit der Gutachterstelle PMEDA trotz hängigen Strafverfahren mit der Unschuldsvermutung. Werden Gutachtende erst im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung sanktioniert, schreiben sie während des hängigen Strafverfahrens weiterhin problematische Gutachten und zerstören Existenzen.</p><p>Wie wird sichergestellt, dass Verfahren, in denen rechtskräftig verurteilte Gutachtende beteiligt waren, von Amtes wegen wieder aufgerollt werden?</p>
  • Werden IV-Verfahren von Amtes wegen wieder aufgerollt, wenn rechtskräftig verurteilte Gutachtende daran beteiligt waren?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat begründet in der Antwort auf 23.7345 die Zusammenarbeit mit der Gutachterstelle PMEDA trotz hängigen Strafverfahren mit der Unschuldsvermutung. Werden Gutachtende erst im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung sanktioniert, schreiben sie während des hängigen Strafverfahrens weiterhin problematische Gutachten und zerstören Existenzen.</p><p>Wie wird sichergestellt, dass Verfahren, in denen rechtskräftig verurteilte Gutachtende beteiligt waren, von Amtes wegen wieder aufgerollt werden?</p>
    • Werden IV-Verfahren von Amtes wegen wieder aufgerollt, wenn rechtskräftig verurteilte Gutachtende daran beteiligt waren?

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