Mehr Transparenz durch korrekte, sachliche Information der Bevölkerung zur Organspende
- ShortId
-
23.7529
- Id
-
20237529
- Updated
-
14.11.2025 06:07
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Transparenz durch korrekte, sachliche Information der Bevölkerung zur Organspende
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Eine Organspende kann gemäss Transplantationsgesetz sowohl nach einer primären Hirnschädigung als auch nach Eintreten eines anhaltenden Kreislaufstillstands erfolgen. Das Bundesamt für Gesundheit informiert sowohl in der Broschüre zur Organspende-Karte als auch auf seiner Website über die unterschiedlichen Arten von Organspenden. Vor der Einführung der Widerspruchsregelung wird die Information nochmals intensiviert werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Bei einer Organentnahme nach einem dauerhaften Herz-Kreislauf-Stillstand handelt sich um eine etablierte und sichere Methode der Organspende, welche weltweit angewendet wird. Die Todesfeststellung wird von zwei Ärzten (Vier-Augen-Prinzip) durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Zudem muss in der Schweiz mit einem Herzultraschall nachgewiesen werden, dass das Herz stillsteht. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat sieht daher nicht vor, auf der Spendekarte eine Unterscheidung der Spendearten einzuführen. </span></p></div>
- <p>Nebst der Lebendspende gibt es die Organspende nach dem Tod mit zwei unterschiedlichen Arten: Organspenden nach dem Hirntod oder nach permanentem Herz-Kreislaufstillstand. Fachkreise haben bei letzterer Methode erhebliche Zweifel, ob das Hirn nach fünf Minuten irreversibel ausgefallen ist.</p><p>Sieht sich der Bundesrat in der Pflicht, der Bevölkerung korrekte, sachliche Informationen zu den Abläufen und Folgen der beiden unterschiedlichen Arten von Organspenden zukommen zu lassen?</p>
- Mehr Transparenz durch korrekte, sachliche Information der Bevölkerung zur Organspende
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Eine Organspende kann gemäss Transplantationsgesetz sowohl nach einer primären Hirnschädigung als auch nach Eintreten eines anhaltenden Kreislaufstillstands erfolgen. Das Bundesamt für Gesundheit informiert sowohl in der Broschüre zur Organspende-Karte als auch auf seiner Website über die unterschiedlichen Arten von Organspenden. Vor der Einführung der Widerspruchsregelung wird die Information nochmals intensiviert werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Bei einer Organentnahme nach einem dauerhaften Herz-Kreislauf-Stillstand handelt sich um eine etablierte und sichere Methode der Organspende, welche weltweit angewendet wird. Die Todesfeststellung wird von zwei Ärzten (Vier-Augen-Prinzip) durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Zudem muss in der Schweiz mit einem Herzultraschall nachgewiesen werden, dass das Herz stillsteht. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat sieht daher nicht vor, auf der Spendekarte eine Unterscheidung der Spendearten einzuführen. </span></p></div>
- <p>Nebst der Lebendspende gibt es die Organspende nach dem Tod mit zwei unterschiedlichen Arten: Organspenden nach dem Hirntod oder nach permanentem Herz-Kreislaufstillstand. Fachkreise haben bei letzterer Methode erhebliche Zweifel, ob das Hirn nach fünf Minuten irreversibel ausgefallen ist.</p><p>Sieht sich der Bundesrat in der Pflicht, der Bevölkerung korrekte, sachliche Informationen zu den Abläufen und Folgen der beiden unterschiedlichen Arten von Organspenden zukommen zu lassen?</p>
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