Plangenehmigungsgesuche für Eisenbahnanlagen: Einhaltung der Behandlungsfristen durch den Bund
- ShortId
-
23.7627
- Id
-
20237627
- Updated
-
14.11.2025 05:58
- Language
-
de
- Title
-
Plangenehmigungsgesuche für Eisenbahnanlagen: Einhaltung der Behandlungsfristen durch den Bund
- AdditionalIndexing
-
48;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Nach Artikel 8 der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen gelten für Plangenehmigungsgesuche in der Regel die folgenden Behandlungsfristen:<br>- 12 Monate für das ordentliche Plangenehmigungsverfahren;<br>- 18 Monate, wenn Enteignungen erforderlich sind;<br>- 4 Monate für das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren. <br>Wie hoch ist in jedem dieser drei Verfahren der Anteil der Gesuche, die in den letzten drei Jahren fristgerecht bearbeitet wurden?</p>
- Plangenehmigungsgesuche für Eisenbahnanlagen: Einhaltung der Behandlungsfristen durch den Bund
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>Nach Artikel 8 der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen gelten für Plangenehmigungsgesuche in der Regel die folgenden Behandlungsfristen:<br>- 12 Monate für das ordentliche Plangenehmigungsverfahren;<br>- 18 Monate, wenn Enteignungen erforderlich sind;<br>- 4 Monate für das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren. <br>Wie hoch ist in jedem dieser drei Verfahren der Anteil der Gesuche, die in den letzten drei Jahren fristgerecht bearbeitet wurden?</p>
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