Plangenehmigungsgesuche für Eisenbahnanlagen: Einhaltung der Behandlungsfristen durch den Bund

ShortId
23.7627
Id
20237627
Updated
14.11.2025 05:58
Language
de
Title
Plangenehmigungsgesuche für Eisenbahnanlagen: Einhaltung der Behandlungsfristen durch den Bund
AdditionalIndexing
48;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Nach Artikel 8 der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen gelten für Plangenehmigungsgesuche in der Regel die folgenden Behandlungsfristen:<br>- 12 Monate für das ordentliche Plangenehmigungsverfahren;<br>- 18 Monate, wenn Enteignungen erforderlich sind;<br>- 4 Monate für das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren.&nbsp;<br>Wie hoch ist in jedem dieser drei Verfahren der Anteil der Gesuche, die in den letzten drei Jahren fristgerecht bearbeitet wurden?</p>
  • Plangenehmigungsgesuche für Eisenbahnanlagen: Einhaltung der Behandlungsfristen durch den Bund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Nach Artikel 8 der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen gelten für Plangenehmigungsgesuche in der Regel die folgenden Behandlungsfristen:<br>- 12 Monate für das ordentliche Plangenehmigungsverfahren;<br>- 18 Monate, wenn Enteignungen erforderlich sind;<br>- 4 Monate für das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren.&nbsp;<br>Wie hoch ist in jedem dieser drei Verfahren der Anteil der Gesuche, die in den letzten drei Jahren fristgerecht bearbeitet wurden?</p>
    • Plangenehmigungsgesuche für Eisenbahnanlagen: Einhaltung der Behandlungsfristen durch den Bund

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