Kündigungen im Nationalen Zentrum für Cybersicherheit: Ein schlechtes Omen?

ShortId
23.7872
Id
20237872
Updated
14.11.2025 05:31
Language
de
Title
Kündigungen im Nationalen Zentrum für Cybersicherheit: Ein schlechtes Omen?
AdditionalIndexing
04;09;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Mit der Überführung des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit in ein per 1. Januar 2024 beim VBS angesiedeltes Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) wird die Cybersicherheit in der Schweiz gestärkt.</span><span style="font-family:Arial; color:#ff0000"> </span><span style="font-family:Arial">Damit verbunden sind auch Änderungen in der Organisationsform. Aus individuellen Gründen haben sich einige Mitarbeitende, unter anderem des GovCERT, für eine berufliche Neuorientierung entschieden. Sechs Stellen wurden inzwischen neu besetzt. Die Erfüllung der Aufgaben des GovCERT ist weiterhin gewährleistet. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Das neue Informationssicherheitsgesetz (ISG) regelt, welche Informationen mit welchen Institutionen ausgetauscht werden dürfen. Zusammen mit der Organisationsverordnung VBS (OV-VBS) klärt es die verschiedenen Aufgabengebiete und die Zusammenarbeit sowie die Abgrenzung des BACS zu anderen Verwaltungseinheiten. Das Parlament hat zudem am 29. September 2023 die Revision des 5. Kapitels des ISG (Einführung einer Meldepflicht bei Cybervorfällen für kritische Infrastrukturen) beschlossen. Mit der Revision erhält das BACS eine formell gesetzliche Grundlage unter anderem auch für seine Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst. Somit ist die Unabhängigkeit des künftigen BACS gewährleistet. </span></p></div>
  • <p>Kündigungen im Nationalen Zentrum für Cybersicherheit häufen sich vor der Umsiedlung ins VBS. Als Kündigungsgrund gilt die Nähe zum NDB und dessen unterschiedliche Auffassung von Cybersicherheit.<br>- Welchen Einfluss haben die Kündigungen auf die Arbeit der „GovCERT“ und wie rasch können die Stellen neu besetzt werden trotz Fachkräftemangel?<br>- Wie gedenkt der Bundesrat, den Befürchtungen der Spezialisten zu begegnen bzw. die Unabhängigkeit des BA für Cybersicherheit vom NDB zu gewährleisten?</p>
  • Kündigungen im Nationalen Zentrum für Cybersicherheit: Ein schlechtes Omen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Mit der Überführung des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit in ein per 1. Januar 2024 beim VBS angesiedeltes Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) wird die Cybersicherheit in der Schweiz gestärkt.</span><span style="font-family:Arial; color:#ff0000"> </span><span style="font-family:Arial">Damit verbunden sind auch Änderungen in der Organisationsform. Aus individuellen Gründen haben sich einige Mitarbeitende, unter anderem des GovCERT, für eine berufliche Neuorientierung entschieden. Sechs Stellen wurden inzwischen neu besetzt. Die Erfüllung der Aufgaben des GovCERT ist weiterhin gewährleistet. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Das neue Informationssicherheitsgesetz (ISG) regelt, welche Informationen mit welchen Institutionen ausgetauscht werden dürfen. Zusammen mit der Organisationsverordnung VBS (OV-VBS) klärt es die verschiedenen Aufgabengebiete und die Zusammenarbeit sowie die Abgrenzung des BACS zu anderen Verwaltungseinheiten. Das Parlament hat zudem am 29. September 2023 die Revision des 5. Kapitels des ISG (Einführung einer Meldepflicht bei Cybervorfällen für kritische Infrastrukturen) beschlossen. Mit der Revision erhält das BACS eine formell gesetzliche Grundlage unter anderem auch für seine Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst. Somit ist die Unabhängigkeit des künftigen BACS gewährleistet. </span></p></div>
    • <p>Kündigungen im Nationalen Zentrum für Cybersicherheit häufen sich vor der Umsiedlung ins VBS. Als Kündigungsgrund gilt die Nähe zum NDB und dessen unterschiedliche Auffassung von Cybersicherheit.<br>- Welchen Einfluss haben die Kündigungen auf die Arbeit der „GovCERT“ und wie rasch können die Stellen neu besetzt werden trotz Fachkräftemangel?<br>- Wie gedenkt der Bundesrat, den Befürchtungen der Spezialisten zu begegnen bzw. die Unabhängigkeit des BA für Cybersicherheit vom NDB zu gewährleisten?</p>
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