Bruchsteinmauern entlang der A13 werden im St. Galler Rheintal ab dem Jahr 2025 durch Lavabetonwände ersetzt. Welches sind die Folgen, z.B. für die Biodiversität?

ShortId
23.7902
Id
20237902
Updated
14.11.2025 05:36
Language
de
Title
Bruchsteinmauern entlang der A13 werden im St. Galler Rheintal ab dem Jahr 2025 durch Lavabetonwände ersetzt. Welches sind die Folgen, z.B. für die Biodiversität?
AdditionalIndexing
52;48;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Bruchsteinmauer entlang der Autobahn A13 ist sanierungsbedürftig. Die neu vorgesehenen Lärmschutzwände in Lavabeton haben einen positiven Effekt auf die Biodiversität. Im Rahmen der Sanierung werden mehrere Buchten mit ökologisch aufgewerteten Flächen erstellt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Rechtsmittel stehen gegen Plangenehmigungsverfügungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Verfügung. Diese werden für auflagepflichtige Bauvorhaben des Bundesamtes für Strassen erlassen. Reine Unterhaltsarbeiten sind nicht auflagepflichtig. Daher stehen den Gemeinden und der Bevölkerung keine Rechtsmittel zur Verfügung.</span></p></div>
  • <p>Auf dem Gemeindegebiet von Rüthi SG sollen Bruchsteinmauern entlang der A13 durch Lavabetonwände ersetzt werden.<br>- Ist dies kompatibel mit dem Auftrag an das ASTRA, Umweltthemen zu beachten und die Biodiversität zu fördern?<br>- Wie werden die Interessen der Bevölkerung in die Planung einbezogen?<br>- Stehen den politischen Gemeinden und der Bevölkerung bei solchen Unterhaltsarbeiten Rechtsmittel zur Verfügung?<br>Falls ja, welche?</p>
  • Bruchsteinmauern entlang der A13 werden im St. Galler Rheintal ab dem Jahr 2025 durch Lavabetonwände ersetzt. Welches sind die Folgen, z.B. für die Biodiversität?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Bruchsteinmauer entlang der Autobahn A13 ist sanierungsbedürftig. Die neu vorgesehenen Lärmschutzwände in Lavabeton haben einen positiven Effekt auf die Biodiversität. Im Rahmen der Sanierung werden mehrere Buchten mit ökologisch aufgewerteten Flächen erstellt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Rechtsmittel stehen gegen Plangenehmigungsverfügungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Verfügung. Diese werden für auflagepflichtige Bauvorhaben des Bundesamtes für Strassen erlassen. Reine Unterhaltsarbeiten sind nicht auflagepflichtig. Daher stehen den Gemeinden und der Bevölkerung keine Rechtsmittel zur Verfügung.</span></p></div>
    • <p>Auf dem Gemeindegebiet von Rüthi SG sollen Bruchsteinmauern entlang der A13 durch Lavabetonwände ersetzt werden.<br>- Ist dies kompatibel mit dem Auftrag an das ASTRA, Umweltthemen zu beachten und die Biodiversität zu fördern?<br>- Wie werden die Interessen der Bevölkerung in die Planung einbezogen?<br>- Stehen den politischen Gemeinden und der Bevölkerung bei solchen Unterhaltsarbeiten Rechtsmittel zur Verfügung?<br>Falls ja, welche?</p>
    • Bruchsteinmauern entlang der A13 werden im St. Galler Rheintal ab dem Jahr 2025 durch Lavabetonwände ersetzt. Welches sind die Folgen, z.B. für die Biodiversität?

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