Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums

ShortId
24.443
Id
20240443
Updated
14.11.2025 04:20
Language
de
Title
Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums
AdditionalIndexing
36;55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren vorzulegen. Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat in einem Schreiben die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates und des Ständerates darüber informiert, dass die Arbeiten an der Vorlage mehr Zeit in Anspruch nehmen. Er hat dabei mitgeteilt, dass er die Botschaft voraussichtlich erst Mitte 2025 vorlegen kann. Es ist bereits jetzt absehbar, dass nicht genügend Zeit übrigbleiben wird, um die Vorlage bis zum Auslaufen des aktuellen Moratoriums innert kürzester Zeit fertig zu behandeln. Daher erscheint es angezeigt, das bestehende Moratorium um zwei weitere Jahre zu verlängern. Durch dieses Vorgehen wird ein künftiges Inkrafttreten der Zulassungsregelung für Pflanzen aus den neuen gentechnischen Verfahren nicht tangiert.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) wird wie folgt geändert:</p><p>&nbsp;</p><p>Art. 37<i>a</i> Abs. 1</p><p>Für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichem Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken dürfen für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027 keine Bewilligungen erteilt werden.&nbsp;</p>
  • Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren vorzulegen. Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat in einem Schreiben die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates und des Ständerates darüber informiert, dass die Arbeiten an der Vorlage mehr Zeit in Anspruch nehmen. Er hat dabei mitgeteilt, dass er die Botschaft voraussichtlich erst Mitte 2025 vorlegen kann. Es ist bereits jetzt absehbar, dass nicht genügend Zeit übrigbleiben wird, um die Vorlage bis zum Auslaufen des aktuellen Moratoriums innert kürzester Zeit fertig zu behandeln. Daher erscheint es angezeigt, das bestehende Moratorium um zwei weitere Jahre zu verlängern. Durch dieses Vorgehen wird ein künftiges Inkrafttreten der Zulassungsregelung für Pflanzen aus den neuen gentechnischen Verfahren nicht tangiert.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) wird wie folgt geändert:</p><p>&nbsp;</p><p>Art. 37<i>a</i> Abs. 1</p><p>Für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichem Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken dürfen für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027 keine Bewilligungen erteilt werden.&nbsp;</p>
    • Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren vorzulegen. Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat in einem Schreiben die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates und des Ständerates darüber informiert, dass die Arbeiten an der Vorlage mehr Zeit in Anspruch nehmen. Er hat dabei mitgeteilt, dass er die Botschaft voraussichtlich erst Mitte 2025 vorlegen kann. Es ist bereits jetzt absehbar, dass nicht genügend Zeit übrigbleiben wird, um die Vorlage bis zum Auslaufen des aktuellen Moratoriums innert kürzester Zeit fertig zu behandeln. Daher erscheint es angezeigt, das bestehende Moratorium um zwei weitere Jahre zu verlängern. Durch dieses Vorgehen wird ein künftiges Inkrafttreten der Zulassungsregelung für Pflanzen aus den neuen gentechnischen Verfahren nicht tangiert.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) wird wie folgt geändert:</p><p>&nbsp;</p><p>Art. 37<i>a</i> Abs. 1</p><p>Für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichem Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken dürfen für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027 keine Bewilligungen erteilt werden.&nbsp;</p>
    • Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums

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