Bewilligungspflicht für das gewerbsmässige Unterschriftensammeln

ShortId
24.444
Id
20240444
Updated
14.11.2025 04:20
Language
de
Title
Bewilligungspflicht für das gewerbsmässige Unterschriftensammeln
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Offenbar handelt es sich bei den gefälschten Unterschriften von gewerbsmässigen Sammelnden nicht um Einzelfälle. Entsprechend besteht ein demokratiepolitisches Interesse, mit einer Bewilligungspflicht das Phänomen in geeigneter Weise zu regulieren.&nbsp;Die Bewilligung kann auf Verordnungsstufe dann&nbsp;zudem&nbsp;geeigneten Auflagen versehen werden, womit es dem Bundesrat auch möglich ist, auf die Erkenntnisse der laufenden Strafuntersuchungen zu reagieren. Denkbare Bewilligungsauflagen könnten beispielsweise sein,</p><p>- dass gewerbsmässig Sammelnde und Sammelorganisationen zuhanden der Behörden eine Liste aller Personen angeben müssen, die Unterschriften sammeln sowie die gesammelte(n) Initiative(n) oder das/die gesammelte(n) Referendumsvorlage(n),</p><p>- dass die kommerziell gesammelten Unterschriften inkl. Ungültigkeitsquote öffentlich gesondert statistisch ausgewiesen werden müssen,</p><p>- dass die gewerbsmässig Sammelnden Grundkenntnisse über die betroffenen Vorlagen ausweisen&nbsp;müssen,</p><p>- dass gewerbsmässig Sammelnde&nbsp;mit einem sichtbaren Sammelausweis&nbsp;und ihrem Namen&nbsp;gekennzeichnet sein müssen</p><p>- dass der Preis der gesammelten Unterschriften veröffentlicht wird.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) soll so angepasst werden, dass für das gewerbemässige Sammeln von Unterschriften eine Bewilligungspflicht&nbsp;eingeführt wird.</p>
  • Bewilligungspflicht für das gewerbsmässige Unterschriftensammeln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Offenbar handelt es sich bei den gefälschten Unterschriften von gewerbsmässigen Sammelnden nicht um Einzelfälle. Entsprechend besteht ein demokratiepolitisches Interesse, mit einer Bewilligungspflicht das Phänomen in geeigneter Weise zu regulieren.&nbsp;Die Bewilligung kann auf Verordnungsstufe dann&nbsp;zudem&nbsp;geeigneten Auflagen versehen werden, womit es dem Bundesrat auch möglich ist, auf die Erkenntnisse der laufenden Strafuntersuchungen zu reagieren. Denkbare Bewilligungsauflagen könnten beispielsweise sein,</p><p>- dass gewerbsmässig Sammelnde und Sammelorganisationen zuhanden der Behörden eine Liste aller Personen angeben müssen, die Unterschriften sammeln sowie die gesammelte(n) Initiative(n) oder das/die gesammelte(n) Referendumsvorlage(n),</p><p>- dass die kommerziell gesammelten Unterschriften inkl. Ungültigkeitsquote öffentlich gesondert statistisch ausgewiesen werden müssen,</p><p>- dass die gewerbsmässig Sammelnden Grundkenntnisse über die betroffenen Vorlagen ausweisen&nbsp;müssen,</p><p>- dass gewerbsmässig Sammelnde&nbsp;mit einem sichtbaren Sammelausweis&nbsp;und ihrem Namen&nbsp;gekennzeichnet sein müssen</p><p>- dass der Preis der gesammelten Unterschriften veröffentlicht wird.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) soll so angepasst werden, dass für das gewerbemässige Sammeln von Unterschriften eine Bewilligungspflicht&nbsp;eingeführt wird.</p>
    • Bewilligungspflicht für das gewerbsmässige Unterschriftensammeln

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