Arzneimittel für Zwangsausschaffungen zulassen

ShortId
24.457
Id
20240457
Updated
26.05.2026 08:50
Language
de
Title
Arzneimittel für Zwangsausschaffungen zulassen
AdditionalIndexing
2811;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für eine glaubhafte und wirkungsvolle Asylpolitik ist ein konsequenter Vollzug zentral. Können zwangsweise Rückführungen aufgrund physischen Widerstands nicht durchgeführt werden, ist dies eine Beeinträchtigung der rechtstaatlichen Ordnung und untergräbt das Asylrecht. Die Mittel für Zwangsausschaffungen müssen ausgedehnt werden. Eine der wirkungsvollsten und für alle Beteiligten einfachsten Methoden ist hierfür der Einsatz von Beruhigungsmitteln.</p><p>Gemäss geltendem Gesetz dürfen Arzneimittel nur eigesetzt werden, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. In Einzelfällen wurde in der Vergangenheit dennoch Tranquilizer gespritzt, um eine Selbst- oder Fremdgefährdung zu vermeiden. Als letzte Möglichkeit zur Durchsetzung der zwangsweisen Rückführung ist daher der Einsatz von Arzneimitteln gesetzlich zu verankern.&nbsp;</p>
  • <p>Artikel&nbsp;25 des Zwangsanwendungsgesetzes ist wie folgt zu ändern:</p><p>&nbsp;</p><p>Abs. 1</p><p>Arzneimittel dürfen an Stelle von Hilfsmitteln verwendet werden, wenn sie zur Durchführung von zwangsweisen Rückführungen notwendig sind, namentlich wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung droht.</p><p>&nbsp;</p><p>Abs. 2</p><p>Sie dürfen nur von den nach der Heilmittelgesetzgebung zuständigen Personen verschrieben, abgegeben oder verabreicht werden.</p>
  • Arzneimittel für Zwangsausschaffungen zulassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für eine glaubhafte und wirkungsvolle Asylpolitik ist ein konsequenter Vollzug zentral. Können zwangsweise Rückführungen aufgrund physischen Widerstands nicht durchgeführt werden, ist dies eine Beeinträchtigung der rechtstaatlichen Ordnung und untergräbt das Asylrecht. Die Mittel für Zwangsausschaffungen müssen ausgedehnt werden. Eine der wirkungsvollsten und für alle Beteiligten einfachsten Methoden ist hierfür der Einsatz von Beruhigungsmitteln.</p><p>Gemäss geltendem Gesetz dürfen Arzneimittel nur eigesetzt werden, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. In Einzelfällen wurde in der Vergangenheit dennoch Tranquilizer gespritzt, um eine Selbst- oder Fremdgefährdung zu vermeiden. Als letzte Möglichkeit zur Durchsetzung der zwangsweisen Rückführung ist daher der Einsatz von Arzneimitteln gesetzlich zu verankern.&nbsp;</p>
    • <p>Artikel&nbsp;25 des Zwangsanwendungsgesetzes ist wie folgt zu ändern:</p><p>&nbsp;</p><p>Abs. 1</p><p>Arzneimittel dürfen an Stelle von Hilfsmitteln verwendet werden, wenn sie zur Durchführung von zwangsweisen Rückführungen notwendig sind, namentlich wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung droht.</p><p>&nbsp;</p><p>Abs. 2</p><p>Sie dürfen nur von den nach der Heilmittelgesetzgebung zuständigen Personen verschrieben, abgegeben oder verabreicht werden.</p>
    • Arzneimittel für Zwangsausschaffungen zulassen

Back to List