Zugriffsrechte der Ratsmitglieder auf die Protokolle und Unterlagen der Kommissionen klarer regeln

ShortId
24.465
Id
20240465
Updated
14.11.2025 03:55
Language
de
Title
Zugriffsrechte der Ratsmitglieder auf die Protokolle und Unterlagen der Kommissionen klarer regeln
AdditionalIndexing
421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die geltende Regelung (vgl. Art. 6ff. ParlVV) über die Verteilung der Protokolle und Unterlagen der Kommissionen ist historisch gewachsen. Sie ist aufgeteilt in allgemeine Bestimmungen über den Zugriff zu Protokollen und Unterlagen und in spezifische Bestimmungen über den Zugang via Extranet (heute Parlnet). In einer Neuregelung sollte klar geregelt sein, zu welchen Dokumenten der Kommissionen Ratsmitglieder unabhängig von der verwendeten Technologie Zugriff haben. Dabei sollen auch Erweiterungen der Zugriffsrechte auf kommissionseigene Geschäfte und auf Geschäfte von Delegationen im internationalen Bereich möglich sein. Von diesen Anpassungen ausgenommen werden sollen hingegen die spezifischen Regeln der Aufsichtskommissionen und –delegationen, der Immunitätskommission und der Gerichtskommission.</p>
  • <p>Die einschlägigen Artikel der Parlamentsverwaltungsverordnung (ParlVV) sollen so revidiert werden, dass die Zugriffsrechte der Ratsmitglieder auf die Protokolle und Unterlagen der Kommissionen klar und technologieneutral formuliert sind. Dabei soll auch nach Lösungen gesucht werden, welche allen Ratsmitgliedern den Zugriff auf die kommissionseigene Geschäfte aller Sachbereichskommissionen sowie auf die Protokolle und Unterlagen der Delegationen in internationalen Versammlungen und für die Pflege von zwischenstaatlichen Beziehungen ermöglichen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kommissionen im Einzelfall weiterhin Unterlagen und Protokolle eines Geschäftes schützen können. Ebenfalls zu prüfen ist, ob den Ratsmitgliedern der Zugriff auf die Sitzungseinladungen aller Sachbereichskommissionen gewährt werden soll.&nbsp;</p>
  • Zugriffsrechte der Ratsmitglieder auf die Protokolle und Unterlagen der Kommissionen klarer regeln
State
In Kommission des Nationalrats
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die geltende Regelung (vgl. Art. 6ff. ParlVV) über die Verteilung der Protokolle und Unterlagen der Kommissionen ist historisch gewachsen. Sie ist aufgeteilt in allgemeine Bestimmungen über den Zugriff zu Protokollen und Unterlagen und in spezifische Bestimmungen über den Zugang via Extranet (heute Parlnet). In einer Neuregelung sollte klar geregelt sein, zu welchen Dokumenten der Kommissionen Ratsmitglieder unabhängig von der verwendeten Technologie Zugriff haben. Dabei sollen auch Erweiterungen der Zugriffsrechte auf kommissionseigene Geschäfte und auf Geschäfte von Delegationen im internationalen Bereich möglich sein. Von diesen Anpassungen ausgenommen werden sollen hingegen die spezifischen Regeln der Aufsichtskommissionen und –delegationen, der Immunitätskommission und der Gerichtskommission.</p>
    • <p>Die einschlägigen Artikel der Parlamentsverwaltungsverordnung (ParlVV) sollen so revidiert werden, dass die Zugriffsrechte der Ratsmitglieder auf die Protokolle und Unterlagen der Kommissionen klar und technologieneutral formuliert sind. Dabei soll auch nach Lösungen gesucht werden, welche allen Ratsmitgliedern den Zugriff auf die kommissionseigene Geschäfte aller Sachbereichskommissionen sowie auf die Protokolle und Unterlagen der Delegationen in internationalen Versammlungen und für die Pflege von zwischenstaatlichen Beziehungen ermöglichen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kommissionen im Einzelfall weiterhin Unterlagen und Protokolle eines Geschäftes schützen können. Ebenfalls zu prüfen ist, ob den Ratsmitgliedern der Zugriff auf die Sitzungseinladungen aller Sachbereichskommissionen gewährt werden soll.&nbsp;</p>
    • Zugriffsrechte der Ratsmitglieder auf die Protokolle und Unterlagen der Kommissionen klarer regeln
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die geltende Regelung (vgl. Art. 6ff. ParlVV) über die Verteilung der Protokolle und Unterlagen der Kommissionen ist historisch gewachsen. Sie ist aufgeteilt in allgemeine Bestimmungen über den Zugriff zu Protokollen und Unterlagen und in spezifische Bestimmungen über den Zugang via Extranet (heute Parlnet). In einer Neuregelung sollte klar geregelt sein, zu welchen Dokumenten der Kommissionen Ratsmitglieder unabhängig von der verwendeten Technologie Zugriff haben. Dabei sollen auch Erweiterungen der Zugriffsrechte auf kommissionseigene Geschäfte und auf Geschäfte von Delegationen im internationalen Bereich möglich sein. Von diesen Anpassungen ausgenommen werden sollen hingegen die spezifischen Regeln der Aufsichtskommissionen und –delegationen, der Immunitätskommission und der Gerichtskommission.</p>
    • <p>Die einschlägigen Artikel der Parlamentsverwaltungsverordnung (ParlVV) sollen so revidiert werden, dass die Zugriffsrechte der Ratsmitglieder auf die Protokolle und Unterlagen der Kommissionen klar und technologieneutral formuliert sind. Dabei soll auch nach Lösungen gesucht werden, welche allen Ratsmitgliedern den Zugriff auf die kommissionseigene Geschäfte aller Sachbereichskommissionen sowie auf die Protokolle und Unterlagen der Delegationen in internationalen Versammlungen und für die Pflege von zwischenstaatlichen Beziehungen ermöglichen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kommissionen im Einzelfall weiterhin Unterlagen und Protokolle eines Geschäftes schützen können. Ebenfalls zu prüfen ist, ob den Ratsmitgliedern der Zugriff auf die Sitzungseinladungen aller Sachbereichskommissionen gewährt werden soll.&nbsp;</p>
    • Zugriffsrechte der Ratsmitglieder auf die Protokolle und Unterlagen der Kommissionen klarer regeln

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